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Rosa Beilage 2/2012

Neue Leitlinie zu Autismus-Spektrum-Störung

22. Mai 2012

DGVT an Erarbeitung beteiligt

 

In Frankfurt hat sich im Februar eine sogenannte „Steuerungsgruppe“ zusammengefunden, um die Vorbereitung für das Erarbeiten einer S3 Leitlinie zur Diagnose und Therapie von Autismus-Sektrum-Störung im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter zu beginnen. Mehrere Kinder- und Jugendlichenpsychiater hatten die Initiative dazu ergriffen, da sie eine in Deutschland eine solche Leitlinie für unbedingt notwendig halten. Diese Vorbereitungsgruppe hatte sich dann auch über das Prozedere und die Bedingungen kundig gemacht, die notwendig sind, um eine S3 Leitlinie zu erstellen.

Eingeladen zu diesem Treffen hat dann die Kinder- und Jugendlichen-Psychiatrie der Universität Frankfurt, die die Federführung zugesprochen bekommen hat.

Was bedeutet nun „Steuergruppe“? Die Steuergruppe macht die eigentliche Arbeit bei der Erstellung einer Leitlinie. Sie sichtet die bestehenden nationalen und internationalen Leitlinien, macht Literartur-Recherchen, vergleicht die Literatur mit den bestehenden Leitlinien, sichtet die in diesen noch nicht berücksichtigte Forschungsliteratur, bewertet sie auf Methodengenauigkeit und integriert die Ergebnisse dieser Studien in die neu zu erstellende Leitlinie.

Als nächstes werden diese Ergebnisse in Textform gebracht. Diese Textvorschläge werden dann in einer „Konsensgruppe“ diskutiert und beschlossen.

Diese „Konsensgruppe“ umfasst alle relevanten Verbände und Gruppen, die mit diesem Störungsbild konfrontiert werden, inklusive der Betroffenen und der Angehörigen. Natürlich geht es nicht nur um den engeren medizinisch-psychotherapeutischen Bereich, sondern unbedingt auch um alle komplementären Bereiche. Es ist selbstverständlich, dass diese große und heterogene Gruppe die inhaltlichen Vorarbeiten nicht bewerkstelligen kann, sondern erst im zweiten Schritt einbezogen wird, wenn es um eine Konsentierung der Endversion der Leit-linie geht. Vorstellbar ist natürlich auch, dass dieser Konsentierungsprozess aufgrund der unterschiedlichen Sichtweisen, aber auch aufgrund unterschiedlicher Interessen nicht einfach ist und es in der Regel zu umfangreichen Diskussionen kommt, bis ein eindeutiger Konsens erreicht wird.

Dieser Prozess wird wahrscheinlich aber erst im nächsten Jahr stattfinden, da es sich bei dem anstehenden Thema „Autismus-Spektrum-Störung“ um einen sehr umfangreichen Bereich handelt, vor allem weil diese Leitlinie den gesamten Lebensbereich abdecken will: Also anders als in anderen Leitlinien keine Aufsplittung in Kinder, Jugendliche, Erwachsene und alte Menschen. In Berücksichtigung der Komplexität hat sich die Steuerungsgruppe auch entschlossen in zwei Stufen vorzugehen und zwar zunächst einmal den Bereich Diagnostik zu bearbeiten und anschließend den Bereich der Behandlung.

Fazit: Die DGVT hat als Fachverband in den letzten Jahren deutlich gewonnen und das auch im ärztlichen Bereich, denn ansonsten wären wir nicht als einziger nicht-ärztlicher Fachverband eingeladen worden. Natürlich kein Vorteil ohne Nachteil: Dieser Gewinn an Renommee bedeutet für die Beteiligen aus unserem Verband ein Mehr an (ehrenamtlicher) Arbeit. Dennoch müssen wir im Sinne unserer Satzungsziele diesen Weg konsequent weitergehen.

Rudi Merod
DGVT-Vorstand