Neuer Rahmenvertrag in der Jugendhilfe Baden-Württemberg unter Dach und Fach ('Rosa Beilage' zur VPP 1/2007)
In Baden Württemberg ist zum 1. Januar 2007 ein neuer Rahmenvertrag nach § 78/SGB VIII in Kraft getreten. Zum Jahresende 2006 haben die Kommunalen Landesverbände, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Verband privater Einrichtungen ihre Zustimmung zum Entwurf des Rahmenvertrag nach § 78/SGB VIII erklärt, auch das Diakonischen Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e.V. ist jetzt ein Vertragspartner. Der neue Rahmenvertrag löst das Vertragswerk von 1999 ab und beschreibt das künftige Leistungs- und Finanzierungssystem in der stationären und teilstationären Erziehungshilfe. Insgesamt ist es aus Sicht des Paritätischen außerordentlich positiv zu bewerten, dass ein neuer Rahmenvertrag geschlossen wurde, der sehr stark am "alten System" orientiert ist und wichtige Elemente festschreibt. Die ursprünglichen Forderungen der kommunalen Seite nach Abbau von Standards konnten weitgehend verhindert werden. Wie wichtig all dies ist, zeigt sich z. Zt. in anderen Bereichen, wo vor allem die eigentlich notwendigen Einzelregelungen, insbesondere auch die detaillierten Leistungsbeschreibungen und Personalschlüssel als Anlagen zum Rahmenvertrag fehlen. Das neue Leistungssystem gliedert sich in Regelleistungen und in individuelle Zusatzleistungen. Die Vertragspartner des neuen Rahmenvertrags haben beschlossen, dass bis 31. Dezember 2010 alle Einrichtungen Vereinbarungen nach diesem Vertragswerk abgeschlossen haben sollten. D.h. alle Einrichtungen müssen in den nächsten vier Jahren ihre Leistungs- und Entgeltsystematik auf den neuen Rahmenvertrag umstellen.
Weitere Infos: www.paritaet-bw.de Rubrik Fachberatung/ Jugend / Informationen.
Quelle: PARINEWS 1/2007, Ausgabe: 1/Januar 2007
Herausgeber: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Baden-Württemberg e.V.