Neues Antikorruptionsgesetz verabschiedet
(ja) Das Bundeskabinett hat das neue Antikorruptionsgesetz verabschiedet, das bereits im Herbst 2015 in Kraft treten soll. Korruption im Gesundheitswesen soll nun mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden. In besonders schweren Fällen drohen nun sogar fünf Jahre Haft. Dafür will die Bundesregierung einen eigenen Straftatbestand für Korruption im Gesundheitswesen in § 299a des StGB verankern. In seinem Entwurf schreibt das Justizministerium, dass Korruption im Gesundheitswesen den Wettbewerb beeinträchtigt, die medizinischen Leistungen verteuert und das Vertrauen von PatientInnen untergräbt.
Dieser Gesetzentwurf wird von verschiedenen Stellen kritisiert. Der Spitzenverband der Fachärzte (SpiFa) fordert beispielsweise zunächst einmal eine genaue Definition von korruptem Verhalten, da sonst sinnvolle Kooperationen im Gesundheitswesen gefährdet seien. Auch KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen fordert Nachbesserungen: „Am besten wäre es, das Gesetz benennt klare Regeln und Beispiele, wann Korruption vorliegt. Die Abgrenzungen im Kabinettsentwurf sind zwar besser geworden, aber ich befürchte, es wird zu Verunsicherungen kommen bei der Frage, wann beginnt Korruption? Wichtig ist, dass Kooperationen, die für eine gute Patientenversorgung wünschenswert sind, nicht unter Generalverdacht stehen“.
Quelle: Rosa Beilage zur VPP 3/2015