Neues zum Präventionsgesetz
Das Papier befindet sich zzt. in den Abstimmungen mit denjenigen Ländern, die in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht beteiligt waren sowie in den Fraktionen des Deutschen Bundestages. Am 11. Oktober ist ein Strategietreffen der Bund-Länder-Ministerien mit der Unionsfraktion geplant, um das Papier zu beraten. Man geht davon aus, dass im Laufe des November die Eckpunkte in einen Gesetzentwurf gegossen werden können, so dass das Gesetz - vorausgesetzt es einigen sich alle - bereits im Frühjahr die parlamentarischen Hürden nehmen könnte. Nach einer halbjährigen Strukturenaufbauphase wird die praktische Umsetzung ab 2006 erwartet.
Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung das offizielle Eckpunktepapier zzt. noch nicht weiterleitet und die Beteiligten Stillschweigen vereinbart haben, können wir an dieser Stelle nur einige Rahmenpunkte nennen:
Definition von primärer Prävention und Gesundheitsförderung
Entwicklung von Präventionszielen, Förderung von Präventionsforschung und Präventionslehre.
Stiftung der gesetzlichen Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Unfallversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung
- Steht unter der Rechtsaufsicht des Bundes
- Ist noch offen für Zustiftungen Dritter
Sozialversicherungsträger
Verpflichtung, für angeführte Leistungen der primären Prävention und Gesundheitsförderung jährlich 250 Millionen Euro auszugeben (und zwar vollständig).
Verteilung der Mittel
- 40 % Eigenverantwortung der Sozialversicherungsträger
- 40 % Setting-Leistungen zur Verwendung auf landes- und kommunaler Ebene
- 20 % für die Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung auf Bundesebene
Bundesebene
- Präventionsziele (länderspezifische Ergänzungen möglich), Zielbindung über Empfehlungen
- Ausgestaltung auf Landesebene in Rahmenvereinbarungen
- Ausbau Gesundheitsberichterstattung durch das Robert-Koch-Institut in Bezug auf Prävention
- Bundeseinheitliche Kriterien für Qualitätssicherung
- Modellprojekte
- Settingprojekte - Bundesstiftung kann sich an Settingprojekten auf Landesebene (im Einvernehmen) beteiligen
- Kampagnen - in Abstimmung mit der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung
- Synergieeffekte
- Monitoring und Berichtspflicht
- Veröffentlichung der Mittel, die pro Kostenträger ausgegeben wurden
Professor Rolf Rosenbrock, Mitglied des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen, kritisierte auf einer Fachtagung , dass die Arbeitslosenversicherung nicht mit einbezogen werde. Da Arbeitslosigkeit als krankmachender Faktor erkannt ist, der sich seines Erachtens mit Hartz IV noch verschärfen wird, sei Gesundheitsförderung auch Aufgabe der Arbeitslosenversicherung.