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DGVT-BV

Offener Leserbrief zum Artikel „Halbtagspraxis auf Kosten psychisch Kranker“ in der FAZ vom 28. Juli 2014 - Nebelwerfer statt Verantwortung

29. Juli 2014
 

Der Autor Andreas Mihm ist mit diesem Beitrag leider einer Verschleierungsstrategie interessierter Kreise aufgesessen. Richtig ist die Feststellung, dass Patientinnen und Patienten in Deutschland viel länger auf eine ambulante psychotherapeutische Behandlung warten müssen, als dies  vertretbar ist. Der Mangel an niedergelassenen PsychotherapeutInnen ist gesetzlich verordnet. Die Zahl der Praxen mit Kassenzulassung im Jahr 1999 gilt bis heute als Maßstab für eine ausreichende Versorgung. Diese ebenso willkürliche wie fehlerhafte Bezugsgröße sorgt dafür, dass niederlassungswillige PsychotherapeutInnen an der Eröffnung neuer Praxen gehindert werden. Verbände wie die  Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie  oder die Psychotherapeutenkammern weisen seit Jahren auf diesen eklatanten Missstand hin, aber sie stoßen bei den Verantwortlichen, bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen, bislang auf taube Ohren. Und die Gesundheitspolitiker haben bisher nur allgemeine bzw. unspezifische Aufforderungen an den Gemeinsamen Bundesausschuss zur Verbesserung der Bedarfsorientierung der Versorgung gesetzlich festgelegt, die von diesem leicht umgangen werden können.

Anstatt für eine sachgerechte Bedarfsplanung zu sorgen, wird von verschiedenen Seiten regelmäßig niedergelassenen PsychotherapeutInnen mangelnder Arbeitseifer unterstellt. Die Fakten sprechen allerdings eine ganz andere Sprache: Der „Ärztemonitor 2012“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung weist für PsychotherapeutInnen eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 42,7 Stunden aus, das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland kommt sogar auf 47 Wochenstunden. Dies liegt im Durchschnitt aller Facharztgruppen, obwohl rechtliche Hindernisse es Psychotherapeuten deutlich schwerer machen als Ärzten, mehr Patientenzeit anzubieten. Psychotherapeuten dürfen sich zum Beispiel bei Krankheit, Urlaub oder Fortbildungen nicht vertreten lassen. Zudem ist der Erfahrung nach bei 36 Patientenwochenstunden (dies stellt derzeit rechnerisch eine Auslastung zu 100 % dar) eine verantwortliche Tätigkeit als Psychotherapeut im Interesse unserer Patienten kaum mehr denkbar.

Völlig in die Irre geht auch der Vorwurf, niedergelassene PsychotherapeutInnen würden das Angebot für Kassenpatienten künstlich knapp halten, um dann im Wege der Kostenerstattung privat abrechnen zu können. Die Behauptung, in diesem Fall könne „in der Regel das ein- bis 3,5-fache des bei der jeweiligen

Leistung aufgeführten Gebührensatzes“ abgerechnet werden, ist schlichtweg falsch. Psychotherapie in der Kostenerstattung wird zumeist dem Kassensatz entsprechend abgerechnet. Grundsätzlich könnte eine Therapie in der Kostenerstattung auch nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), d.h. nach dem Gebührensatz für Privatleistungen, abgerechnet werden, dann mit dem im Vergleich zum Kassensatz nur unwesentlich höheren 2,3-fachen GOP-Satz (der 3,5-fache GOP-Satz erfordert eine besondere Begründung), keineswegs nach dem 3,5-fachen Kassensatz!

Selbstverständlich sind den im Artikel von Mihm zitierten GesundheitspolitikerInnen und Kassenfunktionären diese Fakten bestens bekannt. Anstatt endlich ihrer Verpflichtung für das Patientenwohl nachzukommen und für eine am tatsächlichen Bedarf orientierte Versorgung der Patienten mit Psychotherapie zu sorgen, haben sie sich aber offenbar entschieden, den Nebelwerfer in Gang zu setzen. Das sollten wir ihnen nicht länger durchgehen lassen.

Rudi Merod

Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Vorstandsmitglied Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie – Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e.V.