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Rosa Beilage 1/2017

Patientendaten in der gesetzlichen Unfallversicherung – Verfahrenserleichterung für PsychotherapeutInnen

23. Februar 2017
 

Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, die an der Heilbehandlung eines Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung beteiligt sind, brauchen zukünftig keine schriftliche Einverständniserklärung mehr, um der Unfallversicherung Auskünfte über die Behandlung zu erteilen. Dazu gehören personenbezogene Daten über die Heilbehandlung, soweit sie für die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen und die Abrechnung erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer unter www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/patientendat.html