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Inklusion

Pauschaler Ausschluss von Menschen mit Behinderung bei Wahlen verfassungswidrig: Paritätischer begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes

19. März 2019
 

„Heute ist ein guter Tag für alle Menschen mit Behinderung und ein guter Tag für die Demokratie“, sagt Joachim Hagelskamp, Bereichsleiter der Abteilung Gesundheit, Teilhabe und Dienstleistungen im Paritätischen Gesamtverband und begrüßt damit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein pauschaler Ausschluss von Menschen mit Behinderung bei Wahlen gegen die Verfassung verstößt. Der Paritätische Gesamtverband spricht sich schon länger gegen Wahlrechtsausschlüsse aus und setzt sich dafür ein, dass Menschen mit und ohne Behinderung gleichwertig an Wahlen teilnehmen können. „Inklusion ist ein wichtiges Thema und darf nicht auf einmal an der Wahlurne enden“, so Hagelskamp.

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