Petitionen zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz
20. Oktober 2023
Petitionsausschuss verabschiedet die Empfehlung an den Bundestag, das Kindeswohl verfassungsrechtlich zu garantieren und Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz mit dem Zusatz „Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund“ zu ergänzen.