„Pille danach“ weiterhin nur auf Rezept
(wd). Länder geben Widerstand bei „Pille danach“ vorläufig auf. Damit dürfte sie weiterhin verschreibungspflichtig bleiben.
Ursprünglich hatte sich die Länderkammer darauf verständigt der Änderung der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung nur dann zuzustimmen, wenn damit auch die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) freigegeben wird. In dieser Arzneimittelverordnung soll EU-weit die Anerkennung von Verschreibungen aus den EU-Mitgliedstaaten geregelt werden.
Da die Umsetzungsfrist der Verordnung jedoch seit Oktober 2013 verstrichen war und Deutschland EU-Sanktionen drohten, gaben die Länder ihre Blockade nun auf und beschlossen die Verordnung passieren zu lassen.
Ein endgültiges Aus für die rezeptfreie „Pille danach“ bedeutet dies jedoch nicht. Der Gesundheitsausschuss votierte dafür, erneut einen Antrag zu stellen, der die Regierung dazu auffordert, Notfallkontrazeptiva aus der Rezeptpflicht zu entlassen. In ihrem Antrag verweist der Ausschuss darauf, dass das Medikament in den meisten EU-Ländern rezeptfrei erhältlich ist. Zudem hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Freigabe von LNG mehrfach befürwortet. Nach deren Ansicht sei der Wirkstoff seit Jahren gut erforscht und habe bisher nur in zwei dokumentierten Fällen zu einem Verdacht unerwünschter Nebenwirkungen geführt.