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Präventionsgesetz kurz vor der Wahl noch vom Bundesrat gestoppt

30. September 2013

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist zwei Tage vor der Wahl des neuen Bundestags gescheitert. Der Bundesrat lehnte den Entwurf ab mit der Begründung, er sei nicht weitreichend genug. Diese Auffassung teilt auch die DGVT.

 

Die DGVT hatte im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach darauf hingewiesen, dass der vorliegende Entwurf unzureichend sei und weit hinter den positiven Ansätzen der Gesetzentwürfe von 2005 und 2008 zurückfalle. Der vorliegende Gesetzentwurf wird dem Ziel, Gesundheitsförderung und Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu organisieren, nicht gerecht. Nur die gesetzliche Krankenversicherung in die Pflicht zur Finanzierung zu nehmen und zwei Euro pro Versichertem und Jahr für Prävention und Gesundheitsförderung in Kitas, Schulen, sozialen Brennpunkten usw. vorzusehen, widerspricht den vollmundigen Lippenbekenntnissen zur Prävention.

Der Gesetzentwurf zur Prävention wurde an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Faktisch hat der Bundesrat den Gesetzentwurf damit zu Fall gebracht, denn infolge des Diskontinuitätsprinzips müssen alle Gesetzesvorlagen, die in einer Legislaturperiode nicht verabschiedet wurden, in der nächsten wieder neu eingebracht werden.

In der letzten Sitzung vor der Bundestagswahl haben die Ländervertreter am Freitag, 20.9.2013, noch ein umfangreiches Programm absolviert. Auf der Tagesordnung standen 75 Punkte. Zusammen mit dem Präventionsgesetz ist auch die gesetzliche Regelung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen gestoppt worden. Der noch amtierende Gesundheitsminister Daniel Bahr wollte Regelungen im Sozialgesetzbuch festschreiben, dass korrupte Ärzte, Apotheker und andere Akteure aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenkassen mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Die Länderkammer fordert aber einen Paragrafen im Strafgesetzbuch.

Waltraud Deubert