Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sichern!
DGVT beteiligt sich an gemeinsamem Brief an Prof. Dr. Karl Lauterbach
TÜBINGEN – "Der psychotherapeutische Nachwuchs braucht die Sicherheit, dass er die ambulante und stationäre Weiterbildung unter verlässlichen Rahmenbedingungen antreten kann!" – in einem gemeinsamen Brief fordert die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e. V. gemeinsam mit den Fach- und Berufsverbänden, Psychologie-Studierenden, den Psychotherapeut*innen in Ausbildung, der Bundespsychotherapeutenkammer, den Landes-psychotherapeutenkammern und der Bundesarbeitsgemeinschaft der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in den anstehenden Versorgungsgesetzen aufzugreifen und zu verbessern.
"Eine angemessene Bezahlung des psychotherapeutischen Nachwuchses war ein zentrales Ziel bei der Einführung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Jedoch hat es der Gesetzgeber verpasst, mit der Reform der Psychotherapeut*innenausbildung auch die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ausreichend zu regeln", erklären die Unterzeichnenden des Briefes.
Psychotherapeut*innen haben während der Weiterbildung einen gesetzlich begründeten Anspruch auf ein angemessenes Gehalt, das ihrer Qualifikation mit einem Masterabschluss und einer Approbation gerecht wird:
- In der ambulanten Weiterbildung kann Weiterbildungsteilnehmenden dieses angemessene Gehalt jedoch nicht gezahlt werden. Die derzeit sozialrechtlich vorgesehenen Einnahmen für ambulante Weiterbildungsstätten aus den vergüteten Versorgungsleistungen decken die Kosten der Weiterbildung und eines angemessenen Gehaltes für zukünftige Psychotherapeut*innen in Weiterbildung nicht.
- In der Übergangszeit, in der die bisherige psychotherapeutische Ausbildung ausläuft und parallel die psychotherapeutische Weiterbildung begonnen hat, fehlen in den Kliniken Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmende.
Um diese Problematik zu lösen, sind gesetzliche Änderungen notwendig. Der Handlungsbedarf ist dringend.
Die DGVT beabsichtigt auch zukünftig zusammen mit ihren Ausbildungsstandorten im Verbund der DGVT-Akademie an der Qualifizierung des psychotherapeutischen Nachwuchses mitzuwirken damit auch weiterhin eine hohe Versorgungsqualität für Patient*innen sichergestellt bleibt. Dies wird nur mit einer kostendeckenden Finanzierungsgrundlage möglich sein.
Seit Herbst 2022 gibt es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge und mit ihnen die ersten neuapprobierten Psychotherapeut*innen. Bis zum Frühjahr 2024 werden circa 1.000 Absolvent*innen des neuen Studiums erwartet. Ihre Zahl wird bis 2025 jährlich auf mindestens 2.500 ansteigen.