Pretests der schriftlichen Prüfungen zur Psychotherapieausbildung veröffentlicht
Nach einer Vereinbarung der Landesprüfungsämter aus dem vorletzten Jahr ist das Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungen (IMPP) in Mainz für die Konzeption und Umsetzung dieser Prüfungen zuständig. Im Laufe des vergangenen Jahres wurde unter Beteiligung vieler ExpertInnen ein erstes Konzept für diese Prüfungen entwickelt und nunmehr in einer Probeversion bei einigen laufenden Lehrgängen bundesweit erprobt. Nach der Tradition des IMPP, das bereits seit vielen Jahren für die schriftlichen Approbationsprüfungen bei Ärzten und Pharmazeuten zuständig ist, werden die Prüfungsfragen unmittelbar nach den Prüfungen veröffentlicht.
Wichtig ist bei diesen Prüfungen generell: Nach den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder-/Jugendlichenpsychotherapeuten müssen die Ergebnisse in sechs Stufen differenziert benotet werden (mit Noten zwischen "sehr gut" und "ungenügend"). Inhaltlich soll sich jedoch um "Schwellenprüfungen" handeln. D.h. es geht eigentlich nur darum, das Vorhandensein von Grundwissen abzubilden. Aus Sicht des IMPP sei es somit durchaus inhaltlich angemessen, dass höchstens ein kleiner Teil der Prüflinge schlechte Ergebnisse erhält und damit "durchfällt".
Die schriftliche Prüfung bezieht sich inhaltlich auf den Stoff der Grundlagenausbildung. Dieser wird in 200 Stunden des theoretischen Unterrichts vermittelt und umfasst insbesondere Themen wie psychologische Grundlagen der Psychotherapie, Grundkonzepte aller wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren, medizinische Kenntnisse, Diagnostik, Differenzialdiagnostik und Klassifikation, Ätiologiekonzepte psychischer und psychisch mitbedingter Störungen, Methoden und Ergebnisse der Psychotherapieforschung, Prävention und Rehabilitation, Psychotherapiegeschichte und Rahmenbedingungen psychotherapeutischen Handelns.
Inhalte der vertiefenden Ausbildung (400 Stunden im Curriculum, die sich auf die Grundlagen und Vertiefungen des gewählten Hauptverfahrens beziehen) sollen dagegen laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nicht in der schriftlichen Prüfung vorkommen.
Nach übereinstimmender Auffassung von IMPP und Vertretern der Psychotherapieverbände bei einer gemeinsamen Besprechung am 18. Dezember 2000 soll die schriftliche Prüfung für alle Psychotherapeutenausbildungen (also für verhaltenstherapeutische, tiefenpsychologisch fundierte und psychoanalytische) identisch sein. Nur bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapieausbildungen werden einige Fragen spezifischer auf die besonderen Themenbereiche bei Kindern und Jugendlichen eingehen (aber auch hier: nicht unterschiedlich für Prüflinge mit den Vertiefungen VT, TP oder PA). Dies stellt eine besondere Herausforderung für die Ausbildungsinstitute dar, denn es wird sie zwingen, den AusbildungsteilnehmerInnen ein Grundwissen über alle Verfahren, auch über die, die nicht den Schwerpunkt der eigenen Ausbildung darstellen, zu vermitteln.
Wir gehen davon aus, dass auf der Grundlage der Erfahrungen mit den Vor-Prüfungen noch Revisionen möglich sind und wollen als Fachverband gerne dazu beitragen. Wir möchten Sie als LeserIn deshalb hiermit aufrufen, sich die Unterlagen anzuschauen, ggf. auch die Prüfungsfragen selbst (die später - so wurde angekündigt - ebenfalls veröffentlicht werden) durchzuarbeiten, und uns Ihre Meinung darüber zuzusenden!