Prostituiertenschutzgesetz: Kabinettsentwurf verabschiedet [1]
(wd). Am 27.03.2016 hat das Kabinett den Entwurf eines Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) beschlossen.
Der Gesetzentwurf regelt im Kern die Einführung einer Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes sowie eine persönliche Anmeldung für Prostituierte. Einhergehend mit der Pflicht zur Anmeldung sollen unter anderem Informationen zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten sein.
Eine persönliche gesundheitliche Beratung, heißt es in Paragraf 10 des Entwurfs, gilt als Voraussetzung für die Erteilung der Anmeldebescheinigung und muss regelmäßig wiederholt werden – für Prostituierte ab 21 Jahren mindestens alle zwölf Monate, für 18- bis 21-Jährige mindestens alle sechs Monate.
Die jetzt im Entwurf vorgeschriebene Beratung enthält auch Grundinformationen über die Melde- und Beitragspflicht von Arbeitgebern und die Mitwirkungsrechte und –pflichten von Beschäftigten.
Besonders junge Frauen gefährdet
Einer Studie des Robert Koch-Instituts (RKI) aus 2014 zufolge, die auch nach dem Krankenversicherungsstatus von Sexarbeiterinnen in verschiedenen Bundesländern fragte, besaßen zwar 89 Prozent der deutschen, aber lediglich 21 Prozent der nicht-deutschen Frauen eine in Deutschland gültige Krankenversicherung.
In einer älteren RKI-Studie, die zwischen Januar 2010 und März 2011 durchgeführt wurde – 29 Gesundheitsämter nahmen teil, knapp 10.000 Untersuchungen wurden durchgeführt –, war herausgefunden worden, dass die Gefährdung für sexuell übertragbare Erkrankungen insbesondere bei Frauen unter 20 Jahren ohne Krankenversicherung, die auf den Straßenstrich gingen und kaum Deutschkenntnisse hatten, deutlich erhöht war.
Der Studie zufolge besaßen mehr als 70 Prozent der Frauen einen Migrationshintergrund. 56 Prozent hatten keine Krankenversicherung in Deutschland.
Freier von Zwangsprostituierten werden bestraft
Keine Frage: Dass die große Koalition nun Freier mit Freiheitsentzug bestrafen will, die die Dienste einer Zwangsprostituierten in Anspruch genommen haben, ist ein starkes Signal gegen Menschenhandel, Missbrauch und sexuelle Ausbeutung.
Allerdings setzt eine Straftat in diesem Fall das Wissen voraus, dass es sich um Zwangsprostitution handelt. In Einzelfällen mag es Hinweise geben: Angst oder blaue Flecken müssen für jeden Freier ein Alarmzeichen sein – mit welchen Konsequenzen, mit Rückzug und mit Hinweis an die Polizei. In der Regel kann ein Freier aber kaum beurteilen, ob eine Prostituierte freiwillig oder unfreiwillig im Sex-Gewerbe arbeitet.
Kritik von verschiedenen Seiten am Gesetzentwurf
„Die Frauen, überwiegend junge osteuropäische Armutsprostituierte, werden weiterhin ohne jede soziale Absicherung in der Prostitutions-Industrie vermarktet“, bemängelt etwa Sabine Constabel von der Hilfsorganisation SISTERS – für den Ausstieg aus der Prostitution. Ohne Krankenversicherung könnten sie nach wie vor nur bei akut lebensbedrohlichen Erkrankungen behandelt werden.
Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffen von den Grünen begrüßt zwar die vorgesehene Konzessionierung des Prostitutionsgewerbes, lehnt jedoch die Anmeldepflicht für Prostituierte inklusive obligatorischer Gesundheitsberatung sowie die Kondompflicht ab. „Eine Zwangsberatung, die sich nicht an den Bedarfen der KlientInnen orientiert, verletzt nicht nur alle fachlichen Standards, sie ist auch ineffektiv“. Mit der Anmeldepflicht werde ein Sonderordnungsrecht für Prostituierte geschaffen und die Kondompflicht wird nach ihrer Einschätzung reine Symbolpolitik bleiben, kritisierte Steffens. „Die Bundesregierung ist die Antwort bisher schuldig geblieben, wie eine Kontrolle aussehen sollte“.
Quelle: Rosa Beilage zur VPP 2/2016
[1] Wir haben bereits in der VPP 1/2014, S. 196ff einen Bericht zu den Überlegungen eines Prostitutionsgesetzes veröffentlicht, in dem wir umfassende politische Initiativen gegen sexuelle Ausbeutung gefordert haben.