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Rosa Beilage 2/2012

Psych-Entgeltgesetz

22. Mai 2012

Versorgung in psychiatrischen Kliniken muss verbessert werden

 

Der Gesetzentwurf zur Einführung eines pauschalierenden psychiatrischen Entgeltsystems (Psych-Entgeltgesetz) wurde am 23. April im Ausschuss für Gesundheit behandelt. Bei der öffentlichen Anhörung wurden auch die Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beraten.

Die Linksfraktion forderte, die Fallpauschalen in den Krankenhäusern ergebnisoffen zu prüfen und hierfür einen eigenen Sachverständigenrat einzusetzen. Die Grünen reichten eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen ein: Z. B. soll im Verfahren zur Einführung eines neuen Entgeltsystems den fachspezifischen Anforderungen und regionalen Besonderheiten der Kinder- und Jugendpsychiatrie Rechnung getragen werden. Die jährliche Fortschreibung der Personal- und Sachkosten soll bei den Leistungsentgelten berücksichtigt werden.

Die Bundespsychotherapeutenkammer, vertreten durch den BPtK-Präsidenten, Prof. Rainer Richter, begrüßte den Gesetzentwurf, da er die Chance zu einer leistungsgerechten Vergütung biete und zu mehr Transparenz bei der Behandlung beitrage. Mittlerweile existierten S3-Leitlinien oder vergleichbare internationale Leitlinien für die häufigsten psychischen Erkrankungen wie unipolare Depressionen, Schizophrenie, Demenz, Zwangs- oder Essstörungen. „Auch Krankenhäuser sollten sich heute an den Ergebnissen der evidenzbasierten Medizin und an Leitlinien messen lassen.“ Für die geplante Weiterentwicklung bzw. den Aufbau einer Qualitätssicherung im Bereich der Psychiatrie und der Psychosomatik ist nach Auffassung der BPtK Voraussetzung, dass „die Aufträge an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hinsichtlich der Orientierung an Leitlinien und evidenzbasierter Medizin präzisiert“ werden. Das Angebot der Psychotherapie müsse als Mindeststandard für die stationäre Versorgung psychisch kranker Menschen in § 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) verankert werden. Nach heutigem Wissensstand ist die Psychotherapie aber bei allen psychischen Erkrankungen ein oder das Behandlungsverfahren der Wahl.

Des Weiteren biete die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) keine ausreichende Grundlage mehr, um die Personalausstattung in den Kliniken für psychisch Kranke festzulegen. Nach wie vor berücksichtige die Psych-PV nicht das Psychotherapeutengesetz von 1999 und die damit geschaffenen neuen Heilberufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten - und dies obwohl bereits im Jahr 2010 ca. 6 250 PsychotherapeutInnen in Krankenhäusern arbeiteten. „Bei der Personalbemessung und der Reform der Krankenhausfinanzierung müssen sie deshalb endlich angemessen berücksichtigt werden“, so BPtK-Präsident Richter.

Prof. Peter Kruppenberg von der Aktion Psychisch Kranke vertrat die Ansicht, dass der Gesetzentwurf zu sehr an den Finanzierungs- und Organisationskonzepten des DRG-Systems für die Körpermedizin orientiert sei, „so dass bei einer wesentlich unveränderten Verabschiedung des Psych-Entgeltgesetzes Qualität und Effizienz der Krankenhausbehandlung voraussichtlich sogar schlechter würde.“ Schwer psychisch Kranke benötigen eine „sehr individuelle therapeutische Begleitung“ und dem trage der Gesetzentwurf nicht ausreichend Rechnung.

Auch der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, Prof. Jörg M. Fegert, äußerte Bedenken. Wichtig war ihm, dass die personelle Ausstattung in den Einrichtungen auch bei Überführung in ein neues System gesichert werde, da gerade in der besonders personalintensiven Kinder- und Jugendpsychiatrie dies unabdingbar sei.

Herbert Weißbrot-Frey von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bemängelte, dass die sektorenübergreifende Behandlung nicht konsequenter ausgebaut wurde: „Gute Versorgung darf es nicht nur in Modellprojekten geben.“

Die DGVT hat anlässlich des o. g. Gesetzentwurfs auf den für uns zentralen Aspekt hingewiesen, der die Situation der in den Kliniken tätigen PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiA) betrifft. Unseres Erachtens bietet der Gesetzentwurf die Chance, die Bezahlung der PiA, die im Rahmen ihres Ausbildungsbausteins „Praktische Tätigkeit“ in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken arbeiten, endlich festzuschreiben. Dies könnte durch eine sachgerechte Berücksichtigung der Kosten, die in den Kliniken für die Vergütung der PiA entstehen, im Rahmen der Neuberechnung der OPS-Ziffern-Beträge erfolgen (siehe hierzu Stellungnahme der DGVT unter www.dgvt.de).

Der Zeitplan für das Gesetz stellt sich nach jetzigem Kenntnisstand folgendermaßen dar:

13. Juni 2012: Gesundheitsausschuss des Bundestages
14. oder 15. Juni 2012: Zweite/Dritte Lesung im Bundestag
6. Juli 2012: Zweiter Durchgang Bundesrat

Waltraud Deubert