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Psychiatrie-Entgeltsystem (PEPP): Bundesministerium für Gesundheit und Vertreter der Fachverbände einigen sich auf Eckpunktepapier

08. März 2016

Am 18. Februar 2016 einigten sich die Beteiligten Parteien auf ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Psychiatrie-Entgeltsystems. Die darin enthaltenen Punkte sollen noch im Verlauf des Jahres 2016 gesetzlich umgesetzt werden, sodass ab 2017 der Umstieg auf das neue Entgeltsystem verpflichtend ist.

 

Am 18.2. 2016  wurde der so genannte strukturierte Dialog zwischen den Fachverbänden der Psychiatrie und Psychosomatik, der Selbstverwaltung, Gesundheitspolitiker/innen der CDU/CSU und der SPD sowie Gesundheitsminister Gröhe fortgesetzt. In dem Gespräch konnten sich die Beteiligten auf ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Psychiatrie-Entgeltsystems verständigen. Die darin enthaltenen Punkte sollen noch im Verlauf des Jahres 2016 gesetzlich umgesetzt werden.Für alle Krankenhäuser soll der Umstieg ab 1. Januar 2017 auf das neue Entgeltsystem verpflichtend werden. Zukünftig sollen bei der Vergütung sowohl leistungsbezogene als auch strukturelle Besonderheiten berücksichtigt werden. Zudem soll es künftig die Möglichkeit geben, schwerkranke Patient/innen in akuten Fällen auch durch mobile Behandlungsteams zu Hause zu versorgen. In den Kliniken soll sich außerdem die Personalausstattung durch Mindestvorgaben verbessern.

Eckpunktepapier zum Download