Psychotherapeut*innen können Ergotherapie verordnen (ab 01.01.2021)
Die KBV hat hierzu eine ausführliche Praxisinformation veröffentlicht: https://www.kbv.de/html/1150_48649.php
Möglichkeiten der Ergotherapie
Durch Ergotherapie werden Patient*innen dabei unterstützt, ihre beispielsweise durch Erkrankung oder Verletzung ganz oder teilweise verloren gegangene Handlungsfähigkeit (wieder) zu erlangen – oder bei Kindern beispielsweise eine nicht oder nicht ausreichend entwickelte Handlungsfähigkeit zu erreichen.
Eine konkrete ergotherapeutische Maßnahme, die laut Heilmittel-Richtlinie des G-BA zum Beispiel bei depressiven Störungen oder einem Abhängigkeitssyndrom verordnet werden darf, ist beispielsweise Hirnleistungstraining.
Indikationsspektrum für Psychotherapeut*innen
- Die Verordnung ist möglich bei einer Erkrankung aus dem Indikationssektrum der Richtlinien-Psychotherapie, zum Beispiel bei Angststörungen
- Außerdem kann sie bei einer Erkrankung erfolgen, bei der eine neuropsychologische Therapie angewendet werden kann (gemäß Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des G-BA (konkret: Anlage I Ziffer 19 § 4)
- Zudem ist eine Verordnung möglich bei allen anderen Diagnosen des Kapitels V „Psychische und Verhaltensstörungen“ der ICD-10 – bei diesen Indikationen ist allerdings der / die behandelnde Ärzt*in zu informieren und die Verordnung bei Bedarf mit ihm abzustimmen.