Psychotherapeutische Behandlung von Geflüchteten – Hinweise zur Antragstellung bei den unterschiedlichen Kostenträgern
Bei der Antragstellung und Abrechnung der Behandlung von Flüchtlingen sind die jeweils geltenden Vorgaben der unterschiedlichen Kostenträger zu beachten. Licht in den (Paragrafen-)Dschungel bringen eine Reihe von aktuellen Informations-Unterlagen, auf die wir Sie gerne aufmerksam machen möchten:
„Fragen der Abrechnung der Behandlung von Flüchtlingen“, Rosa Beilage, Ausgabe 4/2015, www.dgvt-bv.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Rosa_Beilage/Heft_ Rosa_Beilage_Inhaltsangabe_pdf.pdf
Abrechnungshinweise der KV Bayern: https://www.kvb.de/abrechnung/erstellung-abgabe-korrektur/besondere-kostentraeger/behandlung-von-asylbewerbern/
Broschüre der BAfF (Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer): http://www.baff-zentren.org/baff-fluechtlinge_in_unserer_praxis/.
Unterlagen der Bundespsychotherapeutenkammer: Wie beantrage ich eine Ermächtigung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen?