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Rosa Beilage 2/2016

Psychotherapeutische Behandlung von Geflüchteten – Hinweise zur Antragstellung bei den unterschiedlichen Kostenträgern

20. Mai 2016
 

Bei der Antragstellung und Abrechnung der Behandlung von Flüchtlingen sind die jeweils geltenden Vorgaben der unterschiedlichen Kostenträger zu beachten. Licht in den (Paragrafen-)Dschungel bringen eine Reihe von aktuellen Informations-Unterlagen, auf die wir Sie gerne aufmerksam machen möchten:

„Fragen der Abrechnung der Behandlung von Flüchtlingen“, Rosa Beilage, Ausgabe 4/2015, www.dgvt-bv.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Rosa_Beilage/Heft_ Rosa_Beilage_Inhaltsangabe_pdf.pdf 

Abrechnungshinweise der KV Bayern: https://www.kvb.de/abrechnung/erstellung-abgabe-korrektur/besondere-kostentraeger/behandlung-von-asylbewerbern/

Broschüre der BAfF (Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer): http://www.baff-zentren.org/baff-fluechtlinge_in_unserer_praxis/.

Unterlagen der Bundespsychotherapeutenkammer: Wie beantrage ich eine Ermächtigung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen?

http://www.bptk.de/publikationen/bptk-infomaterial.html