Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen
Seit dem 1. Januar 2009 ist gesetzlich vorgeschrieben, mindestens 20 % der psychotherapeutischen Praxen mit Psychotherapeuten zu besetzen, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln (siehe hierzu unser Bericht in Rosa Beilage 2/09, S. 5f). Die Umsetzung dieser Gesetzesnorm durch den G-BA hat fast ein halbes Jahr auf sich warten lassen, so dass die DGVT mit Schreiben vom 16.6.2009 das Bundesministerium für Gesundheit und das Familienministerium um Unterstützung bei der Beschleunigung der entsprechenden Verwaltungsverfahren gebeten hat.
Der dann getroffene Beschluss des G-BA vom 18.6.2009 verhindert jedoch eine bundesweite und flächendeckende Verbesserung der Versorgungssituation für Kinder und Jugendliche in absehbarer Zeit, indem er eine zeitlich gestaffelte Vorgehensweise vorsieht. Nach Auffassung der DGVT ist damit der Beschluss nicht mit dem Wortlaut des Gesetzestextes vereinbar. Der Gesetzgeber hatte in dem neu formulierten § 101 Abs. 4 SGB V klar das Ziel formuliert, ab 1.1.2009 eine 20 %-Quote für BehandlerInnen von Kindern und Jugendlichen einzuführen. Die DGVT und der GK II haben deshalb das BMG, als das die Rechtsaufsicht führende Ministerium aufgefordert, den Beschluss zu beanstanden und auf eine neue Regelung zu bestehen.
Wir drucken nachfolgend die drei Schreiben an das Ministerium sowie das Antwortschreiben vom BMG vom 26.8.09 ab.