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Aktuell  • Niedergelassene DGVT  • Rosa Beilage 3/2007

Psychotherapie als Notfallbehandlung

01. Oktober 2007

Die derzeitige Gebührenordnung gestattet keine Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen von Bereitschaftsdiensten.

 

Doch in der Notfallbehandlung seelischer Krisen könnten sich Psychiater und Psychotherapeuten sinnvoll ergänzen. Zu diesem Ergebnis kommt die Begleitforschung eines Modellversuchs in München. Für die dortige kassenärztliche Notfallambulanz wurde ein Konzept für einen integrierten psychiatrisch-psychotherapeutischen Krisendienst entwickelt, der allerdings letztlich aufgrund mangelnder Finanzierung ausschließlich mit Psychiatern besetzt war. Für die Auswertung standen nach drei Monaten die Daten von 107 (gesamt: 333) betreuten Notfallpatienten zur Verfügung. Aufgrund der gestellten Diagnosen hätte gut ein Drittel von ihnen auch von einem Psychotherapeuten qualifiziert betreut werden können. Etwa ebenso Vielen empfahlen die Psychiater des Krisendienstes psychotherapeutische Einrichtungen zur Weiterbehandlung.

Quelle: Psychotherapie 2007;12(1);5-17