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Rosa Beilage 3/2014  • Inklusion  • Aktuell

Psychotherapie für Menschen mit Geistiger Behinderung - bietet die nächste Gesundheitsreform eine Chance?

18. August 2014
 

Menschen mit geistiger Behinderung, die eine Psychotherapie benötigen, haben besondere Probleme, einen Psychotherapieplatz zu finden. Es sind nicht nur die eigenen Schwierigkeiten, einen Platz zu suchen und die Therapiepraxis, ggf. mit Hilfe von öffentlichen Verkehrsmitteln, zu erreichen. Es sind nicht selten auch Hindernisse bei den Therapeuten, die sich die Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung nicht zutrauen, weil sie nicht sicher sind, ob sie über die entsprechenden Kompetenzen verfügen. Ob auch Vorurteile im Raum sind, sei dahin gestellt. Wie bei anderen besonderen Fragen für die ambulante psychotherapeutische Versorgung stellt sich die Frage nach entsprechenden Sonderbedarfszulassungen. Sie sind aber in jedem Einzelfall zu beantragen, zu begründen und ggf. gerichtlich durchzusetzen (was bislang noch nirgendwo in Deutschland gelungen ist).

Das „Versorgungsstrukturgesetz II“ – so der vorläufige Name des nächsten Gesundheitsreformgesetz, welches in diesen Wochen im Bundesgesundheitsministerium vorbereitet wird - soll nun die Pflichtzulassung für Ambulanzen für Menschen mit Geistiger Behinderung vorsehen (die in gewisser Analogie zu sozialpädiatrischen Ambulanzen aufgebaut werden sollen). Diese Einrichtungen, sofern sie in den Regionen dicht genug verteilt sein werden, bieten eine erhebliche Chance psychotherapeutische Angebote für Menschen mit geistigen Behinderungen vorzuhalten. Details der entsprechenden Regelungen sind noch nicht klar. Die DGVT wird den Gesetzestext als Fachverband, sicher ebenso wie die Kammern und anderen Fachgesellschaften, sobald er vorliegt, genau prüfen und ggf. entsprechende Veränderungen vorschlagen, falls die Vorhaltung psychotherapeutischer Angebote nicht ausdrücklich aufgeführt wird.

Heiner Vogel, Kerstin Burgdorf


Quelle: Rosa Beilage 3/2014