Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung – Fachtagung am 11.3.2016 in Kassel
Am 11. März 2016 führte die Deutsche Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung DGSGB in Kassel eine Tagung mit dem Thema „Barrierefreie Psychotherapie: Möglichkeiten und Grenzen der psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderung“ durch. Die Psychotherapeutenkammern und die Bundesärztekammer waren u. a. durch ihre Beauftragten für Menschen mit Behinderung bzw. für Menschenrechte vertreten.
Obwohl die UN-Behindertenrechts-konvention gleiche Möglichkeiten der Teilhabe an medizinischer und damit auch psychotherapeutischer Versorgung für Menschen mit Behinderung fordert und die Konvention Teil des deutschen Rechts ist, zeigen sich deutliche Defizite im Hinblick auf die tatsächliche Versorgung mit Psychotherapie. Diese Defizite lassen sich erklären:
a) Menschen mit Intelligenzminderung bzw. Menschen mit geistiger Behinderung können oft nicht umfänglich ihr Befinden darstellen, wodurch eine zum Beispiel depressive Entwicklung übersehen wird.
b) Besonderheiten des Verhaltens werden von der sozialen Umgebung nicht auf eine psychische Störung attribuiert, sondern auf die Behinderung, und auch dadurch übersehen.
c) Nur ein geringerer Teil der niedergelassenen PsychotherapeutInnen verfügt über Angebote barrierefreier Psychotherapie. Barrierefreiheit meint dabei nicht nur Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit einer Gehbehinderung, sondern auch Angebote in „leichter Sprache“.
d) Eine aufsuchende Psychotherapie, die die Menschen in ihrer sozialen Umgebung (Heim, WfB, Schule) behandelt, ist heute noch die Ausnahme.
Erfreulich an der Tagung war, dass sie überwiegend von approbierten Kolleginnen und Kollegen (PP; KJP, äP) gut besucht war und die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), zusammen mit den Landeskammern von Berlin, Baden-Württemberg und Niedersachsen, ihr Engagement zu diesem Thema darstellen konnte. Es bleibt aber noch viel zu tun.
Karl-Wilhelm Höffler
DGVT-Landessprecher Hessen
Quelle: Rosa Beilage zur VPP 2/2016