Skip to main content
 
Gesundheitspolitik  • VPP 4/2020

Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie

14. Oktober 2020

Ein Thema, das die niedergelassenen Psychotherapeut*innen derzeit beschäftigt, ist die geplante Ersetzung des Gutachterverfahrens im Rahmen der ambulanten Behandlung durch eine noch zu entwickelnde neue Form der Qualitätssicherung. In der Neufassung des Psychotherapeutenausbildungsgesetzes stand plötzlich der Passus, dass das Gutachterverfahren ersetzt werden soll. Alle Fach- und Berufsverbände wurden hiervon überrascht. Niemand weiß, auf wessen Bestrebungen hin und warum das ins Gesetz aufgenommen wurde.

 

Oliver Kunz, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der DGVT und des DGVT-Berufsverbands hat dazu Jürgen Matzat, Patientenvertreter im Unterausschuss Psychotherapie des Gemeinsamen Bundesausschusses befragt und um seine Einschätzung gebeten.

Das Interview finden Sie hier.