Skip to main content
 
Rosa Beilage 1/2011

Ratgeber für Migranten zum Betreuungsrecht

01. März 2011
 

(ab). Was tun, wenn man durch Unfall, Krankheit oder seelische Krise plötzlich seine Angelegenheiten gegenüber Behörden, Ärzten oder Banken nicht mehr regeln kann? Im Idealfall hat man vorgesorgt und per Vollmacht eine Person des Vertrauens bestellt, die diese Aufgaben übernimmt. Anderenfalls wird durch ein Gericht ein rechtlicher Betreuer bestimmt.

Das deutsche Betreuungsrecht - für Einheimische kompliziert genug - ist für MigrantInnen oftmals ein Buch mit sieben Siegeln. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat das „Institut für transkulturelle Betreuung“ in Hannover jetzt muttersprachliche Betreuungsrechtsbroschüren in acht Sprachen herausgegeben. Sie sind erhältlich in arabisch, bosnisch-kroatisch-serbisch (eine Broschüre), englisch, französisch, italienisch, polnisch, russisch und spanisch. Finanziell gefördert wurde die Drucklegung vom Sozialministerium und vom Justizministerium in Niedersachsen. „Damit erhalten Menschen mit Migrationshintergrund wichtige Informationen über ihre Vorsorgemöglichkeiten“, erklärt Sozial- und Integrationsministerin Aygül Özkan (CDU).

Das Institut für transkulturelle Betreuung ist ein als gemeinnützig anerkannter Betreuungsverein und Vormundschaftsverein, der hilfebedürftige MigrantInnen nach Vorgaben des Betreuungs- und Vormundschaftsrechtes betreut. Der Verein betont, dass die BetreuerInnen neben dem individuellen und sozialen insbesondere auch den kulturellen und religiösen Hintergrund der Betroffenen kennen und respektieren und deren Muttersprache beherrschen. Nur so könnten Wunsch und Wohl der Betroffenen genügend berücksichtigt und ihre Selbstbestimmung erhalten und gefördert werden.

Weitere Informationen und Download: www.itb-ev.de