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Publikationen  • VPP 3/2020

Rechenschaftsbericht des Vorstands des DGVT-Berufsverband für das Jahr 2019

21. Juli 2020
 

Die politische Arbeit des Vorstandes wird unterstützt von den Kommissionen, den Fachgruppen, den Landessprecher*innen des DGVT-Berufsverbands und den Delegierten in den Psychotherapeutenkammern sowie in den Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Rechenschaftsberichte werden ebenfalls zur MV veröffentlicht. 

An dieser Stelle seien die Schwerpunkte der Arbeit des DGVT-Berufsverbands für den Berichtszeitraum genannt:

  • Auch das Jahr 2019 brachte viele Änderungen für die Psychotherapie und war geprägt durch zahlreiche Gesetzesinitiativen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Die zunächst von Minister Spahn angekündigte gestufte und gesteuerte Versorgung im Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) mit einer darin vorgesehenen Zuteilung und Rationierung des ambulanten psychotherapeutischen Versorgungsangebotes wurde zwar nach einer erfolgreichen Petition gegen die Änderung in § 92 Abs. 6b SGB V vom BMG zurückgezogen. Das Vorhaben wurde aber ohne vorherige Rückkopplung mit den Berufsverbänden im PsychThGAusbRefG in Form eines Auftrags an den G-BA erneut formuliert. Der G-BA soll bis Ende 2020 eine Richtlinie für die fachgruppen- und sektorenübergreifende Behandlung psychisch Erkrankter mit komplexem Behandlungsbedarf entwickeln.
  • Ein zentraler Punkt der Gesetzgebung im Jahr 2019 war die bereits genannte Verabschiedung des Psychotherapeutenausbildungsreformgesetzes (PsychThGAusbRefG).Seit Oktober 2019 lag ein Entwurf für eine Approbationsordnung vor, die mittlerweile verabschiedet ist und zum 1. September 2020 in Kraft tritt.
  • Die weitergehende Umsetzung der Psychotherapie-Richtlinien-Änderungen aus 2017 durch die KBV und die KVen hat uns im Berichtszeitraum ebenso beschäftigt. Problematisch aus Sicht unseres Verbands ist, dass mit der Reform nicht gleichzeitig mehr Therapieplätze geschaffen wurden. Auch die neue Bedarfsplanung bleibt weit hinter unseren Erwartungen zurück. Es werden nunmehr ca. 800 neue Sitze ausgeschrieben entgegen den von uns geforderten mindestens 2000 neuen Sitzen. Die Wartezeiten-Problematik wird sich somit in vielen schlecht versorgten Regionen fortsetzen.
  • Die immer noch zu langen Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz waren Anlass für unseren Verband, die Situation der sog. Kostenerstattung weiter aktiv politisch in den Blick zu nehmen. Hier haben wir, wie in den Jahren zuvor, Protestschreiben an Krankenkassen oder Aufsichtsbehörden zu einzelnen Antragssituationen formuliert, mit denen sich die Patient*innen konfrontiert sehen. Mit der Plattform „Kassenwatch“ und der Datenbank, die seit einem Jahr anhand der Falleintragungen von Mitgliedern und Nutzer*innen sukzessive aufgebaut wird, wollen wir einen Beitrag leisten, problematische Umgangsweisen der Kassen mit Anträgen auf Kostenerstattung aufzudecken. Kassenwatch soll dazu dienen, den Krankenkassen zu verdeutlichen, dass alle Versicherten Anspruch auf eine angemessene und zeitnahe Versorgung haben und die Politik zum Handeln zu bewegen, sich für eine ausreichende Versorgung einzusetzen.
  • Wir setzten uns im Berichtszeitraum weiterhin ein für angemessene und gerechte Honorare für niedergelassene Psychotherapeut*innen und unterstützten die Mitglieder beim quartalsweisen Honorarwiderspruch mit juristischer Expertise in der Bundesgeschäftsstelle. Der DGVT-Berufsverband unterstützte in den letzten Jahren Klagen in mehreren Bundesländern über Verbände-Kooperationen.
  • Der Datenschutz und die Umsetzung der Telematik-Infrastruktur (TI) haben unsere Mitglieder und unseren Verband ausführlich beschäftigt. Für unsere niedergelassenen Mitglieder haben wir verschiedene Handlungsanleitungen für den Praxisalltag erarbeitet. Im Januar 2020 haben wir uns in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Spahn gewandt und gefordert, dass die Honorarkürzungen für diejenigen Vertragsbehandler*innen, die sich bislang aus Sorge um die Sicherheit schützenswerter Patient*innendaten nicht an die TI haben anschließen lassen, sofort ausgesetzt werden. Bereits einbehaltene Honorarkürzungen sollen rückgängig gemacht werden.
  • Wir engagierten uns weiterhin für eine angemessene Vergütung der angestellten Kolleg*innen. Unser Einsatz bei der ver.di-Fachkommission PP/KJP hat Früchte gezeigt. Seit 1.1.2017 galt für alle PP/KJP, die dem kommunalen TVöD angeschlossen sind, bereits die Entgeltgruppe 14. Im letzten Jahr kam nun auch im TV-L zu einer Verbesserung, in dem Psychotherapeut*innen nun in der Entgeltgruppe 14 geführt werden („Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen jeweils mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und mit Approbation und entsprechender Tätigkeit“).
  • Die Mitgliederberatung unserer Bundesgeschäftsstelle in Tübingen wurde zu den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen im vergangenen Jahr wieder intensiv genutzt.
  • Die Politik auf Landespsychotherapeutenkammer- sowie Bundespsychotherapeutenkammer-Ebene ist ein weiterer Schwerpunkt des verbandlichen Engagements. Wir berichteten hierzu regelmäßig in unseren Verbandspublikationen (VPP / Newsletter).
  • Die Themen der Digitalisierung im Gesundheitswesen nimmt u. a. die Fachgruppe E-Health im DGVT-BV in den Fokus. Hier wurden Fragen des Daten- und Patient*innenrechteschutzes, der Implementierung der Telematik, des Einsatzes von digitalen Medien in Praxen und die Gefahren der geplanten elektronischen Patient*innenakte (ePA) u.v.m. diskutiert.

Wir bedanken uns vor allem bei unserem Team in der Geschäftsstelle für die große und überaus engagierte Unterstützung.

Der geschäftsführende Vorstand: Oliver Kunz, Judith Schild, Wolfgang Schreck