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Gesundheitspolitik  • Rosa Beilage 1/2011

Reform der Pflegeversicherung

01. März 2011
 

Die soziale Pflegeversicherung PV in Deutschland ist der jüngste, eigenständige Zweig der Sozialversicherung. Er wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1995 durch die Verabschiedung des Sozialgesetzbuchs XI als Pflichtversicherung eingeführt und bildet – neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – die 5. Säule der Sozialversicherung. Bereits im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung wurde angekündigt, dass zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung eine zweite, kapitalgedeckte Säule kommen soll.

Nach dem aktuellen Modell wird in der gesetzlichen Pflegeversicherung das Umlageverfahren angewendet, d.h. jeder Versicherte zahlt einkommensabhängige Beiträge in die Pflegekassen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesammelten Beiträge werden direkt wieder an derzeit pflegebedürftige Personen ausgezahlt. Bei der kapitalgedeckten Säule soll jeder Versicherte nun im Laufe seiner Erwerbstätigkeit sowie seiner Pensionszeit mit einer Zusatzversicherung Kapital ansparen, das dann der Absicherung einer evtl. Pflegebedürftigkeit dient. Ob es sich dabei um eine Pauschale oder ein Prozentanteil des Einkommens handeln wird, ist bisher noch offen.

In keinem Zweig der Sozialversicherung gibt es soviel Grundlegendes zu tun wie im Bereich der Pflege. Bundesgesundheitsminister Rösler hat deshalb das Jahr 2011 auch bereits als das „Jahr der Pflege“ ausgerufen. Das System der Einstufung der Pflegebedürftigen muss überarbeitet werden, der Mangel an Pflegekräften wird immer deutlicher und - last but not least als größte Herausforderung - die Finanzierung der Pflegeversicherung. Laut Bundesregierung erwarten ExpertInnen bis zum Jahr 2050 in Deutschland eine Verdoppelung der Pflegebedürftigen, und nur bis 2013 ist laut Annette Widmann-Mauz, Röslers Staatssekretä-rin, die Finanzierung ausreichend gesichert. „Ab Frühjahr 2014 ist die Mindestreserve aufgebraucht“, äußerte sie gegenüber dem Schwäbischen Tagblatt in Tübingen.

Zum Leidwesen der FDP rücken immer mehr CDU- und CSU-PolitikerInnen von dem Kernstück der im Koalitionsvertrag vereinbarten Pflegezusatzversicherung ab. Die individuelle Kapitalbildung – so ihre Bedenken – sei zu bürokratisch und größere Sparbeträge würden außerdem viele Geringverdiener überfordern, was wiederum einen hohen Sozialausgleich erfordern würde. Das Umlageverfahren würde bisher funktionieren und eine Beitragserhöhung würde ausreichen, um den steigenden Bedarf zu decken, so die Kritiker der kapitalgedeckten Säule. Die Pflegeversicherung unterhält bereits heute eine Rücklage, die nicht indi-vidualisiert – wie bei einer privaten Zusatzversicherung –, sondern kollektiv ist. Diese Rücklage sollte durch eine frühzeitige Beitragsanhebung aufgefüllt werden.

Bundesgesundheitsminister Rösler hat für 2011 mehrere eine Reihe von Dialogrunden mit betroffenen Institutionen und Verbänden angekündigt. Mit den Beratungen soll die Pflegereform vorbereitet werden. Zwei sog. „Pflegegipfel“ haben bereits stattgefunden, und zwar zu den Themen „Fachkräftemangel“ und „pflegende Angehörige“.

Waltraud Deubert