Skip to main content
 
Aktuell  • Psychotherapie  • DGVT  • Rosa Beilage 3/2012  • Psychotherapie BV

Sachverständigenrat sieht Defizite an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung

24. Juli 2012
 

Seit seiner Gründung 1986 legt der „Sachverständigenrat für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen“ (SVR) nahezu jedes Jahr ein Gutachten mit Empfehlungen zur Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitswesens vor. Eine Reihe von Empfehlungen sind in den vergangenen Jahren aufgegriffen und umgesetzt worden, so z. B. die Kassenwahlfreiheit oder der Ausbau von Präventions- und Reha-Leistungen. 

Ende 2010 hatte der damalige Gesundheitsminister Rösler ein Sondergutachten in Auftrag gegeben, in dem der „Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung“ genauer betrachtet werden sollte. Am 20. Juli 2012 hat nun sein Nachfolger im Amt, Daniel Bahr, das 430-seitige Gutachten in Empfang genommen. Die sieben „Gesundheitsweisen“ unter dem Vorsitz des Mannheimer Gesundheitsökonomen Professor Dr. Eberhard Wille sehen als zentrales Problem „die Mauer zwischen den Sektoren“.

Die Versorgungskontinuität an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung brauche ein adäquates Schnittstellenmanagement. Die Experten empfehlen deshalb „gezielte gesetzliche Vorgaben“ für ein Entlassungsmanagement entsprechend nationaler Expertenstandards in Verbindung mit Leitlinien. Zum zweiten friste der Qualitätswettbewerb in der deutschen Gesundheitsversorgung im Verhältnis zum Preiswettbewerb immer noch ein Schattendasein. Viele Entscheidungen im Gesundheitswesen richten sich aus Sicht der Gutachter nur nach dem Preis. Zentraler Wunsch der Gutachter wäre, dass sinnvolle Innovationen und Qualität die gleiche Bedeutung erhalten. Behandlungsergebnisse sollen deshalb intensiver geprüft und verglichen werden.

Wie fast immer sieht der Sachverständigenrat auch noch Effizienzreserven. Die Fachleute begrüßen zwar die neue ambulante spezialfachärztliche Versorgung, halten deren Anwendungsgebiete jedoch nicht für ausreichend. Sie umfassen zurzeit nur ein „bescheidenes Leistungszentrum“, da viele Länder und Krankenkassen eine angebotsinduzierte Nachfrageausweitung befürchten, weil keine Bedarfsplanung oder eine andere Form der Mengensteuerung im Gesetz verankert wurde.

Der SVR schlägt vor, die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nicht nur auf seltene Krankheiten und hochspezialisierte Leistungen zu beschränken, sondern sie um ambulante Operationen, sog. stationsersetzende Eingriffe und stationäre Kurzzeitfälle zu erweitern. Der Rat empfiehlt außerdem, diesen Bereich der selektivvertraglichen Organisation zu unterstellen. Die Krankenkassen könnten dann in den Selektivverträgen entsprechende Mengenregulierungen vorsehen.

Außerdem sollten innovative Versorgungskonzepte gezielt gefördert werden. Dazu braucht es nach Meinung der Sachverständigen „klare Auswahlkriterien“ wie eine Beschränkung auf sektorenübergreifende Projekte mit verpflichtender Evaluation. Die Projekte könnten mit Krediten gefördert werden und die Rückzahlung könnte sich am Erfolg orientieren.

Waltraud Deubert