Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen legt Gutachten[1] vor
Auf den ersten Blick steckt für PsychotherapeutInnen nicht viel drin: In dem umfassenden Werk von mehr als 900 Seiten finden sich lediglich 13 Nennungen der Begriffe Psychologe, Psychotherapeut oder Bundespsychotherapeutenkammer! Und dennoch lohnt sich für unsere Profession ein ausführlicher Blick zumindest in die leserfreundlichere Kurzfassung. Viele Anregungen und Überlegungen sind für PsychotherapeutInnen von Relevanz. Zumal die Erfahrung zeigt, dass Vorschläge dieses Gremiums, zumindest in Ansätzen Eingang in die Gesetzgebung finden.
Der Auftrag an die Autoren besteht in der Analyse von Über-, Unter- und Fehlversorgung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage sowie in der Entwicklung von Perspektiven für eine Weiterentwicklung im Gesundheitswesen. Dabei wollen die Sachverständigen unter Effizienz und Effektivitätsaspekten Verbesserungsvorschläge unterbreiten, „die als adaptive Reformschritte unmittelbar an den bestehenden Strukturen ansetzen können.“
Im einleitenden Kapitel unter dem übergeordneten Titel „Kooperation und Verantwortung – Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung“ vertritt der Rat die Auffassung, dass das deutsche Gesundheitssystem den Patienten nach wie vor eine flächendeckende Versorgung auf hohem Niveau bietet. Bestehende Defizite zeigen sich auf dem Gebiet der Zielorientierung im Gesundheitswesen, im Bereich der Patientenpartizipation und Patienteneigenverantwortlichkeit, der Versorgungsforschung sowie auf dem Gebiet der Prävention und Gesundheitsförderung. Im Gutachten finden nachfolgende Themen ausführliche Berücksichtigung:
- Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
- Integrierte Versorgung
- Krankenhauswesen
- Qualität und Patientensicherheit
- Primärprävention in vulnerablen Gruppen
Mit ihren Vorschlägen zur Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe betonen die Gutachter die Notwendigkeit der effizienten und effektiven Nutzung der vorhandenen Ressourcen im Gesundheitswesen. Diese Forderung ergibt sich aus der demografischen Entwicklung, dem Krankheitsspektrum (Multimorbidität), der Innovation sowie der Integration von Versorgung. Die Gutachter sehen im stärkeren Einbezug von nicht-ärztlichen Berufsgruppen ein Instrument, gerade in unterversorgten, ländlicheren Regionen mit geringer Ärztedichte eine qualitativ hochwertige Versorgung aufrechtzuerhalten. Die sich verändernden Anforderungen lassen sich nicht mehr alleine von einer Berufsgruppe – den Medizinern – regeln, sondern setzen teamorientierte Lösungen voraus. Die Gutachter sprechen explizit von „flachen, vernetzten Teamstrukturen“ unter Wahrung der Qualität. Geregelte Aufgabenzuweisungen, unter Beachtung möglicher rechtlicher Veränderungen, sollen Unklarheiten und Unsicherheiten in den jeweiligen Berufsgruppen beseitigen helfen und Eigenverantwortung in diesen stärken. Dies setzt auch Änderungen in der Aus- und Weiterbildung der jeweiligen Berufsgruppe voraus. Leitlinienentwicklung sollte interdisziplinär gestaltet werden und erfordert Kenntnisse über Fähigkeiten der jeweils anderen Berufsgruppe. Regionale Modellprojekte sollten zunächst Pionierarbeit leisten und nach den gesammelten Erfahrungen sich auf größerem Gebiet verstetigen. Dieser interessante und für PsychotherapeutInnen sicherlich nicht neue Vorschlag setzt jedoch auch den Willen zur Kooperation und Teamarbeit voraus – ein Umdenken in den bestehenden Machtstrukturen im Interesse der Weiterentwicklung im Gesundheitssystem erscheint hier unabdingbar. Die Sachverständigen empfehlen den Weg der kleinen Schritte, um diesen Paradigmenwechsel zu vollziehen. Eine Akademisierung von nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen unter dem Dach der medizinischen Fakultäten soll gleichfalls diese Entwicklung unterstützen.
Die bislang bestehenden Bemühungen auf dem Gebiet der integrierten Versorgung sehen die Gutachter als noch nicht zufrieden stellend an. Dies betrifft auch die vorhandene empirische Basis, da bislang die Ziel- und Outcomeorientierung nicht ausreichend Beachtung gefunden haben. Gleichzeitig wird der integrierten Versorgung ein hohes Entwicklungspotential zugeschrieben. Die Autoren rekurrieren in diesem Zusammenhang auf Erfahrungen in anderen Ländern wie der Schweiz und den USA. Die Wettbewerbsorientierung sei Voraussetzung, um letztlich geeignete Modelle für das Deutsche Gesundheitssystem zu finden.
Im Bereich des Krankenhauswesens sehen die Gutachter die Möglichkeit eines behutsamen Übergangs zu einer monistischen Finanzierung. Die Länder sollen sich aus der Finanzierung zurückziehen. Die Krankenkassen sollten sich an den Investitionskosten beteiligen. Damit ergebe sich für die Krankhäuser die Möglichkeit, sich auf die jeweiligen Marktchancen vor Ort einzustellen. Die implementierten Fallpauschalen zeigten nach Aussagen der Gutachter bislang einen Effekt auf die Verweildauern der Patienten und tragen zu einer größeren Transparenz bei. Welche Auswirkungen dies jedoch auf die Qualität hat, sei bislang nicht ausreichend evaluiert worden. Das einheitliche Fallpauschalensystem sollte behutsam durch Wettbewerbselemente ergänzt werden.
Der Rat ist bestrebt, Angaben zur Patientensicherheit und zu Qualitätsindikatoren der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies führte zu empirisch nachgewiesenen Verbesserungen der Patientensicherheit. Sie schlagen einen Pool von 30 Indikatoren vor, globale Indikatoren wie Sterblichkeit bei DRG´s mit niedriger Mortilitätsrate, die Häufigkeit von Dekubitus oder übergreifende Indikatoren wie die Häufigkeit typischer OP-Fehler, z. B. das Belassen eines Fremdkörpers während des Eingriffs. Für die Umsetzung der Qualitätssicherung kann daraus eine Auswahl getroffen werden. Die Patientensicherheit soll durch eine unabhängige Kommission in der Allgemeinheit nachvollziehbarer Art und Weise dargestellt werden. Gleichzeitig spricht sich der Rat für die verpflichtende Veröffentlichung von Qualitätsdaten im Sinne von vergleichenden Qualitätsdaten zwischen Krankenhäusern aus. Dazu sollte eine unabhängige Institution eingesetzt werden. Zusätzlich wird angeregt, qualitätsbezogene Vergütungssysteme für Krankenhäuser und für größere ambulante Einheiten zu etablieren und auszubauen. Finanzielle Anreizsysteme auf Grundlage der Qualitätsdaten sollten bei der Mittelzuweisung Berücksichtigung finden.
Im abschließenden Kapitel fokussieren die Gutachter die Primärprävention. Dabei wird auf eine Unterversorgung hingewiesen. Das in dieser Legislaturperiode anvisierte Präventionsgesetz sollte insofern mit ausreichend finanziellen Ressourcen ausgestattet sein. Eine Unterfinanzierung werde der Bedeutung von Prävention insbesondere in den von den Autoren bezeichneten „vulnerablen Gruppen“ nicht gerecht. Dabei verstehen die Gutachter Vulnerabilität im Sinne einer erhöhten Erkrankungs-, Behinderungs- und Sterbewahrscheinlichkeit. Diese findet sich insbesondere dort, wo die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, deren volle Teilhabe an der Gesellschaft prekär oder beschädigt ist (von den Gutachtern exemplarisch ausgewählt: Arbeitslose, sozial benachteiligte alte Menschen, Obdachlose sowie Primärprävention bei HIV/AIDS), mit engen oder armen materiellen Verhältnissen zusammentrifft. So attestieren die Sachverständigen beispielhaft auf dem Gebiet der sozial benachteiligten alten Menschen großen Forschungsbedarf und fordern lebensweltorientierte Angebote, wie die „aufsuchende Aktivierung“ (präventiver Hausbesuch). Obdachlose sollen wieder ins Gesundheitssystem integriert werden, was niederschwellige Angebote voraussetzt. Die Gutachter sehen konkreten Forschungsbedarf auf diesen Feldern und mahnen dies an. Die Möglichkeiten von Prävention und Gesundheitsförderung sind nach Ansicht des Sachverständigenrates noch lange nicht ausgeschöpft. Rechtlich fordern sie die Verankerung des Präventionsgedanken im SGB II und im SGB III, und fordern so die Kooperation zwischen Gesundheits- und Arbeitsmarktpolitik.
Das Gutachten – wenn sich auch um alles andere als um die Belange der PsychotherapeutInnen kümmernd – ist für PsychotherapeutInnen interessant. Wir sollten uns Gedanken machen, wie wir unsere Kompetenz und Fähigkeiten in die hier skizzierten Entwicklungsbereiche einfließen lassen können, sei es als Therapeuten, geschulte Kommunikatoren im Gesundheitssystem, als Evaluatoren oder als Fachleute auf dem Gebiet der Prävention und Gesundheitsförderung. So gelesen macht das Gutachten auch unserer Berufsgruppe Mut, sich aktiv in die Weiterentwicklungen des Gesundheitssystems einzubringen.
[1] www.svr-gesundheit.de/Startseite/PressemitteilungSVR0407-2007.pdf