Seminar "Haftungsfallen in der Psychotherapie – Behandlungsfehler, Aufklärung und Darstellung in der Öffentlichkeit: Was ist zu beachten?"
Schwerpunkt der Veranstaltung waren insbesondere Fragen des Behandlungsfehlers, aber auch der ungenügenden Aufklärung und der Herausforderungen, die moderne Medien und die Darstellung im Internet mit sich bringen. Als Referenten konnten wir hierfür Herrn Dr. Rybak, Partner bei der Rechtsanwaltskanzlei Ehlers, Ehlers & Partner in München gewinnen. Herr Dr. Rybak berät den DGVT-BV bereits seit langem in allen relevanten gesundheitsrechtlichen und gesundheitspolitischen Fragen und ist den DGVT-BV-Mitgliedern durch diverse Fortbildungsveranstaltungen in der Vergangenheit bereits bekannt geworden.
Herr Dr. Rybak stellte zunächst die Besonderheiten der psychotherapeutischen Versorgung und die dabei bestehenden haftungsrechtlichen Risiken dar. Diese beschränken sich nicht nur auf die – was zunächst angenommen werden könnte – Fragen des Behandlungsfehlers, sondern sind letztendlich in vielen Rechtsbereichen anzutreffen. Beispielhaft wurden hierbei etwa Aspekte der Wirtschaftlichkeitsprüfung, der Plausibilitätsprüfung, aber insbesondere auch datenschutzrechtliche Aspekte genannt. Der Vortrag konzentrierte sich in der Folge auf die die TeilnehmerInnen sehr interessierenden Fragen des Behandlungsfehlers und insbesondere des Umfangs, des Inhaltes und der Reichweite der Aufklärung. Herr Dr. Rybak erläuterte hierbei die wesentlichen Ursachen, die zu haftungsrechtlichen Risiken führen. Wichtig ist es dabei, dass nicht nur der Stand der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse eingehalten wird, sondern dass insbesondere auch die notwendigen Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierbei ist auch zu erwähnen, dass eine vollständige und lückenlose Dokumentation nicht nur für die Fragen der Wirtschaftlichkeitsprüfung, sondern letztendlich auch als wirksamer Schutz gegen unberechtigte Ansprüche dient. Die Dokumentation ist somit wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil einer jeden Behandlung, da sie einerseits einen lückenlosen Behandlungsvorgang und eine Nachvollziehbarkeit der Behandlung gewährleisten soll. Zum anderen ist sie essenzielle Rückversicherung für TherapeutInnen, da nur das als durchgeführt gilt, was tatsächlich auch entsprechend dokumentiert ist. Dies gilt nicht nur für die originäre Haftung wegen eines Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers, sondern für alle Rechtsbereiche – insbesondere im Hinblick auf Aspekte der Wirtschaftlichkeitsprüfung. In der Folge wurden verschiedene Beispiele und Situationen erörtert, weshalb sich eine rege Diskussion anschloss.
Auch die Frage des Aufklärungsfehlers wurde kontrovers diskutiert und anhand von erläuternden Beispielen dargestellt. Nur eine umfassende Aufklärung ist letztendlich Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung des Patienten/der Patientin und damit eine zulässige Behandlung. Großes Augenmerk ist deshalb darauf zu legen, dass der Patient/die Patientin über alle relevanten Umstände der Behandlung, bestehende Risiken, Begleitverhalten aber nicht zuletzt natürlich auch wirtschaftliche Aspekte aufgeklärt wird, da die Frage der wirtschaftlichen Aufklärung zunehmend im Alltag an Bedeutung gewinnt. In der Folge diskutierten die Teilnehmer die Herausforderungen, Chancen und Risiken, die mit der Nutzung „neuer“ Medien einhergehen. Gerade die Darstellung des Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin im Internet und in elektronischen Medien birgt nicht nur erhebliche Chancen und ist mittlerweile nahezu unverzichtbar, sondern ist in rechtlicher Hinsicht in vielen Bereichen nicht unproblematisch. Dies resultiert einerseits daraus, dass die bestehenden rechtlichen Regelungen noch immer nicht umfassend an die aktuelle Situation angepasst sind, zum andern aber auch aus den Informationsdefiziten, die diesbezüglich bestehen. Nicht nur ein vollständiges und richtiges Impressum ist daher von großer Relevanz. Auch die Aussagen selbst, die etwa auf einer Homepage getroffen werden, müssen einer rechtlichen Prüfung vollumfänglich standhalten. Hierzu zählt etwa, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vor allem nicht irreführend sein dürfen. Zudem sind aber auch die besonderen Werbeverbote des Heilmittelwerbegesetzes zu beachten. Die sich anschließende Diskussion hat gezeigt, dass insbesondere auch in rechtlicher Hinsicht hier großer Bedarf besteht, klare Regelungen zu schaffen und insbesondere einen verlässlichen Handlungsrahmen zu erhalten. Dies entbindet jedoch den Einzelnen nicht von einer genauen und sorgfältigen Prüfung der von ihm getätigten Aussagen. Der Abend wurde mit einer lebhaften Diskussion im Hinblick auf den aktuellen Stand aber auch die Zukunft von haftungsrechtlichen Problemen begleitet. Der DGVT unterstützt Sie selbstverständlich gerne in den damit zusammenhängenden Fragestellungen.