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Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) - relativ neuer Straftatbestand
08. Mai 2019
In einem Artikel der Süddeutschen Zeitung wird über den noch relativ neuen Straftatbestand der „se-xuellen Belästigung“, § 184i StGB, berichtet. Den Straftatbestand der sexuellen Belästigung gibt es erst seit 2017. In ganz Bayern wurden 2018 insgesamt 1794 Fälle von sexueller Belästigung zur Anzeige gebracht - überwiegend von Frauen. Weil der Vorwurf jedoch schwer zu beweisen ist, hat lediglich jeder fünfte Übergriff ernsthafte Konsequenzen. Weitere Informationen finden Sie hier.