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Niedergelassene DGVT  • Honorarentwicklung  • VPP 1/2006

Sind die Psychotherapeuten die Gewinner des neuen EBM?[1]

14. Januar 2007

Der EBM im Zusammenspiel mit den Honorarverteilungsverträgen hat zu Verschiebungen der Einkommen zwischen den Arztgruppen geführt, die Proteste ausgelöst haben. In diesem Zusammenhang wurden von manchen KV-Vorständen die Psychotherapeuten als die "Ge­winner" bezeichnet, die zu Lasten der Fachärzte ihr Einkommen gesteigert haben sollen. Sol­che Darstellungen sind nicht nur sachlich sondern auch politisch falsch. Sie sollen nur von innerärztlichen Verteilungsproblemen ablenken.

 

Die Analyse der Auswirkungen des neuen EBM im Quartal 2/2005 im Verhältnis zum Quar­tal 2/2004 zeigt, dass der neue EBM Verschiebungen im Leistungsbedarf, d. h. der abgerech­neten Leistungsmenge in Punkten zwischen den Arztgruppen erzeugt hat. Hier haben die Psy­chotherapeuten, wie eine Untersuchung der wissenschaftlichen Institute der KBV und der Ortskrankenkassen zeigt, unterdurchschnittlich zugelegt. Während insgesamt die Punktzahl­menge um 11,7% zunahm, lagen die Psychologischen Psychotherapeuten lediglich bei 6,4%. Dass die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit 14,2% leicht über dem Durch­schnitt liegen, hat damit zu tun, dass es erstmalig eine Gebühr für den hohen Koordinations­aufwand bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen gibt.
Die Verschiebungen der abgerechneten Leistungsmenge waren beabsichtigt. Der neue EBM sollte die ungerechtfertigten Unterschiede durch den alten EBM korrigieren. Insbesondere sollte die persönliche Zuwendung besser honoriert werden.  Übrigen zeigt die Analyse auch, dass es "Gewinner" und "Verlierer" nicht nur zwischen, sondern auch innerhalb den Arzt­gruppen gibt. So haben die  Allgemeinärzte, Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, Gynäko­logen, HNO-Ärzte, Hautärzte, fachärztlichen Internisten ohne Schwerpunkt, hausärztlichen Internisten, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden und Urologen mehr "Gewinner" als "Ver­lierer" in den eigenen Reihen.
Dort, wo die Psychotherapeuten Zuwächse beim Honorar zu verzeichnen haben, liegt es ein­zig und allein daran, dass die Honorarverteilungsverträge endlich die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts umgesetzt haben. Diese Rechtsprechung besagt, dass ein Psychothera­peut bei maximalem Einsatz das Durchschnittseinkommen eines Arztes erreichen können muss. Die Honorarverteilungsverträge haben dieses Urteil, das an sich schon eine grundsätzli­che Benachteiligung der Psychotherapie im Verhältnis zur somatischen Medizin enthält, an­näherungsweise umgesetzt. Von daher sind die Honorarzuwächse der Psychotherapeuten im Quartal 2/2005 mehr als gerechtfertigt. Weiterhin liegen die Psychotherapeuten aber mit ihren Einkommen deutlich unterhalb der übrigen ärztlichen Einkommen. Selbst bei ihren Umsätzen schneiden sie oft schlechter ab als die anderen Arztgruppen bei den um die Kosten bereinigten Einkommen.
Die Psychotherapeuten verlangen von den KVen, die auch ihre Interessen vertreten sollen, eine objektive Darstellung der Zusammenhänge. Populismus zu Lasten der Psychotherapeuten lenkt nur vom wichtigeren Thema der Unterfinanzierung der ambulanten ärztlichen und psy­chotherapeutischen Versorgung ab.
Hier vollzieht sich seit Jahren, kaum bemerkt von der Öffentlichkeit, eine Entwicklung, die immer mehr die Versorgung beeinträchtigt, die zu Rationierungen führt und die letztlich auch dazu führt, dass der Beruf des Arztes und Psychotherapeuten immer unattraktiver wird. Die Lücke zwischen dem Versorgungsbedarf und den zur Verfügung stehenden Mitteln beträgt inzwischen 30%. Die Punktwert-Währung hat das wachsende Defizit über die Jahre hinweg abgepuffert und verschleiert. Zwar ist nachvollziehbar, dass Ärzte und Psychotherapeuten bei insgesamt real nicht mehr steigenden Einkommen der Bevölkerung keine relativen Einkom­menssteigerungen erwarten können. Nicht einzusehen ist aber, dass sie die wirtschaftlich ver­ursachte Finanzierungslücke mit realen Einkommensverlusten ausgleichen sollen.
Sofern die Proteste der Ärzte das Ziel haben, die Öffentlichkeit und die Politik auf diesen Missstand hinzuweisen, sollten sich Psychotherapeuten an den Protestaktionen beteiligen. Sie sollten sich jedoch nicht beteiligten, wenn sie zu den Buhmännern des innerärztlichen Ver­teilungsproblems gemacht werden.

Dieter Best
Riedsaumstr. 4 A
67063 Ludwigshafen


[1] übernommen mit freundlicher Genehmigung von der Homepage der Deutschen Psychotherapeuten­Vereinigung: www.psychotherapeutenverband.org  

Quelle: 'Rosa Beilage' zur VPP 1/2006