Sitzung der Psychotherapeutenverbände (GK II) am 20. März 2010 in Würzburg
Geleitet wurde diese erste Sitzung im Jahr 2010 von Rudi Merod, Wolfgang Schreck und Heiner Vogel, Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands der DGVT, dem gastgebenden Verband.
Beim Tagesordnungspunkt „Berichte aus den Verbänden“ führte die Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie (GwG) aus, dass sie Verfassungsbeschwerde gegen das BSG-Urteil zur Gesprächspsychotherapie eingereicht hat. Zurzeit ist noch nicht bekannt, ob diese Klage angenommen wird. Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) ist mit der Umsetzung der Anerkennung der systemischen Therapie beschäftigt, d.h. mit der Gründung eines Ausbildungsinstituts. Da die systemische Psychotherapie bisher nur berufsrechtlich und nicht sozialrechtlich anerkannt ist, bestehen zurzeit noch Probleme bei der Finanzierung der Therapiestunden nach § 4 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.
Man tauschte sich außerdem aus über die Umsetzung der Mindestquote im Kinder- und Jugendlichenbereich in den einzelnen KV-Bundesländern und über die Problematik beim Verkauf von halben Praxissitzen, vor allem wenn es um die Festlegung des Kaufpreises geht. Die Sozialgerichte München und Reutlingen haben entschieden, dass es für Praxisverkäufe von Psychotherapeuten nur wenig Geld geben kann, da kaum Substrat vorhanden ist, das verkauft werden kann. Beide zugrundeliegenden Fallkonstellationen sind zwar nicht typisch und allgemein übertragbar, aber sie könnten dennoch Hinweischarakter für zukünftige Preisvereinbarungen haben. Es besteht die Befürchtung, dass aus diesem Grund keine halben Sitze mehr verkauft werden, da sich dies für die Praxisinhaber nicht rechnet. Zumal es steuerliche Nachteile gibt, wenn man Einnahmen aus dem Verkauf der halben Praxis hat, aber weiterhin berufstätig bleibt.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die abschließende Beratung einer Geschäftsordnung für den Gesprächskreis II. Die bei der letzten Sitzung in Hamburg erörterten GO-Punkte waren in den bereits vorliegenden Entwurf schriftlich eingearbeitet worden, so dass nach kleineren Modifizierungen der Gesamtentwurf dann ohne Gegenstimme angenommen werden konnte.
Die anstehende Überprüfung der Richtlinienverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wurde zum Anlass genommen, eine Fachtagung zur „Frage der Nutzenbewertung durch den G-BA“ durchzuführen. Die Vorbereitungsgruppe hatte einen ersten Entwurf zur Konzeption der Fachtagung, die am 17. Juli in Berlin stattfinden wird, vorgelegt, der diskutiert wurde.
Der Tagesordnungspunkt „Novellierung des Psychotherapeutengesetzes“, mit dem sich sowohl die Bundespsychotherapeutenkammer als auch die Verbände seit zwei Jahren beschäftigen, bildete den Abschluss des Treffens. Unstrittig war die Forderung, zukünftig den Masterabschluss als Zugangsniveau zur Psychotherapeutenausbildung festzulegen und eine möglichst gesetzlich vorgegebene Vergütung der praktischen Tätigkeit der AusbildungsteilnehmerInnen zu fordern. Mit Blick auf die notwendige Reform appellierte der anwesende Bundeskammerpräsident Rainer Richter an die Psychotherapeutenschaft, dass sie nicht nur einen Masterabschluss fordern könne, sondern definieren müsse, welche Kompetenzen mit dem Masterabschluss verbunden sein müssten.
Waltraud Deubert