Staatsangehörigkeits- Erfordernis für Heilberufe aufheben
Mit Fragen der Verbesserung der psychosozialen Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund hatte sich die DGVT im vergangenen Jahr in einer Stellungnahme befasst und gefordert, das grundsätzliche Erfordernis der deutschen Staatsan-gehörigkeit für die Erlangung der Approbation abzuschaffen.
Bislang kann Staatsangehörigen, die nicht der EU bzw. dem EWR angehören (auch bei vollständig nach PsychThG erfolgter Ausbildung) nur aufgrund einer Ermessensentscheidung der Approbationsbehörde und nur ausnahmsweise eine Approbation erteilt werden. Dasselbe gilt für Nicht-Europäer, die mit einer in einem nicht-europäischen Staat erworbenen Ausbildung die Approbation begehren. In diesen ge-nannten Fällen ist nach aktueller Gesetzeslage jeweils zu prüfen, ob ein besonderer Einzelfall vorliegt oder ob Gründe des öffentlichen Gesundheitsinteresses (vgl. § 2 Abs. 3 PsychThG) gegeben sind.
EU- bzw. EWR-Bürger erhalten immerhin auch nach der bisherigen gesetzlichen Regelung unmittelbaren Zugang zum Beruf für den Fall, dass entweder die Ausbildung nach dem PsychThG absolviert wurde bzw. eine gleichwertige Ausbildung in einem EU-/EWR-Staat nachgewiesen werden kann.
In Anbetracht des Bedarfs an kultursensiblen, muttersprachlichen PsychotherapeutInnen wäre es folgerichtig, die beschriebene gesetzliche Hürde abzubauen und das Staatsangehörigkeitserfordernis des PsychThG zu streichen. Angesichts der Dringlichkeit, ein besseres psychotherapeutisches Versorgungsangebot für MigrantInnen zu schaffen, ist es unerlässlich, dass qualifizierte PsychotherapeutInnen mit entsprechenden Sprachkenntnissen überhaupt ausgebildet werden können.
Nun bereitet die Bundesregierung ein Gesetz vor, das die Anerkennung von Fachberufen und auch der Gesundheitsfachberufe erleichtern soll. Dies meldet die Bundespsychotherapeutenkammer in ihrem Newsletter „Aktuelles aus Gesundheits- und Sozial-politik“ vom 7.2.2011. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) setzt sich dafür ein, im Gesetzesentwurf mit dem anschaulichen Titel „Berufsqualifizierungsfeststellungs-gesetz“ das Staatsangehörigkeitserfordernis für die Heilberufe aufzuheben – ausgenom-
men davon sollen vorerst noch die PsychotherapeutInnen sein.
Das BMG will die Aufhebung des Staatsangehörigkeitserfordernisses bei PsychotherapeutInnen deshalb derzeit noch nicht in Angriff nehmen, weil dies im Rahmen einer größeren Reform des Psychotherapeutengesetzes erfolgen soll.
Wie kann man das verstehen? Einerseits fordert die Politik Weltoffenheit und Interna-tionalität, bemüht sich vollmundig um Zuwanderung von Hochqualifizierten, finan-ziert Runde Tische und Forschungen, um die Probleme im Zusammenhang mit Migration zu begreifen und zu lösen, ist aber andererseits nicht bereit, Schlagbäume zwischen Staaten, die als Probleme erkannt sind, aufzuheben.
Vielmehr vertröstet das BMG auf eine Gesetzesreform (PsychThG-Reform), von der es an anderer Stelle deutlich macht, dass es kein wirkliches Interesse daran hat und dass man nicht absehen kann, wann diese wirklich kommen wird.
Kerstin Burgdorf