Stand der Gründung einer Bundespsychotherapeutenkammer
Vom Gesamttreffen der Kammervertretungen wurden drei Arbeitsgruppen eingesetzt, die sich mit folgenden Themen beschäftigen: A) Satzung einer Bundespsychotherapeutenkammer, B) Aus-, Fort- und Weiterbildung, C) Berufsordnung. Diese Ausschüsse mit Vertretern der bestehenden Kammern bzw. Vorbereitungsgremien treffen sich seit Anfang des Jahres regelmäßig, organisieren einen Informationsaustausch und bereiten abgestimmte Positionen vor, an denen sich wiederum die Landeskammern orientieren können (und sollen).
In den weiteren Diskussionen innerhalb dieser Ausschüsse, auf dem Gesamttreffen und unabhängig davon auf der Ebene der VerbändevertreterInnen zeigten sich zwar einerseits durchaus unterschiedliche Vorstellungen zu Struktur (Rechtsform), Stimmengewichtung, Außenvertretung, Geschäftsordnung, Satzungsfragen, zum Termin der offiziellen Konstituierung und dem Beginn der Arbeiten. Diese Punkte auszudiskutieren und zusätzlich darauf zu warten, bis in der Mehrzahl der Bundesländer funktionsfähige Kammern existieren, hätte bedeutet, dass eine Bundeskammergründung nicht vor 2003 würde erfolgen können. Andererseits war es für die meisten Diskutanten offensichtlich, dass eine irgendwie formalisierte Gesamtvertretung der Psychologischen PsychotherapeutInnen und der Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen zum Zeitpunkt der Bundestagswahl existieren sollte, die sich bei den dann sicher beginnenden Beratungen über eine erneute Gesundheitsreform einbringen sollte, um das bisherige zerstrittene Bild der Psycho-Szene nach außen hin zu überwinden.
So entstand dann der Plan, im Vorgriff auf eine Bundeskammer eine Arbeitsgemeinschaft derLandespsychotherapeutenkammern auf der Basis einer entsprechenden Geschäftsordnung zu gründen. Bei allen Widersprüchen, die im Vorgriff auf die Gründung erfolgten, ist diese Bezeichnung ein geschickter Schachzug. Der Name lässt zwar an eine sehr provisorischen Konstruktion denken. Sie hat formal aber dennoch den gleichen Status, den die Bundesärztekammer hat und den auch eine spätere Bundespsychotherapeutenkammer haben wird, nämlich ein sogenannter nichtrechtsfähiger Verein. Die Gründung fand im Anschluss an das Treffen der Länderkammern am 16. Juni in Düsseldorf statt. Nachfolgend geben wir die Presseerklärung anlässlich der Gründung wieder.
Psychotherapeutenkammern gründen am 16.6.02 in Düsseldorf eine Arbeitsgemeinschaft
Pressemitteilung
Die Psychotherapeutenkammer NRW war am 16. Juni 2002 turnusgemäß Gastgeber des Treffens der PräsidentInnen und VizepräsidentInnen der bereits konstituierten Landespsychotherapeutenkammern, an der auch weitere Vertreterinnen und Vertreter der Errichtungsausschüsse und Arbeitsgruppen zur Einrichtung von Psychotherapeutenkammern auf Länderebene teilnahmen. Nach eingehenden Beratungen einigten sich die Vertretungen der zehn konstituierten Kammern und Errichtungsausschüsse aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen einstimmig auf ein gemeinsames Vorgehen und gründeten eine Arbeitsgemeinschaft. Damit wurde ein weiterer Schritt der beruflichen Selbstorganisation und Interessenvertretung auf dem Weg zu einer Bundespsychotherapeutenkammer erreicht.
Ansprechpartnerin:
Psychotherapeutenkammer NRW, Lorraine Caukin - Vorstandsassistenz, Willstätterstr. 10, 40549 Düsseldorf, Tel. 0211-52 28 47-19, Fax: 0211-52 28 47-15,
E-Mail:l.caukin@psychotherapeutenkammer-nrw.de
Die vorgenannten Ausschüsse werden nach der verabschiedeten Satzung weiterarbeiten, allerdings, da nun die Ländervertretung formalisiert wurde, möglicherweise mit etwas geänderter Zusammensetzung. Während die Abstimmungen in der Arbeitsgemeinschaft nach dem Konsensprinzip erfolgen und jedes Mitglied (jedes Land) praktisch eine Stimme hat, ist gerade dieser Punkt, die Frage des Stimmenverhältnisses in der zukünftigen Delegiertenversammlung einer Bundeskammer, einer der zur Zeit umstrittensten Punkte.
Die nach Kammermitgliedern großen Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg verlangen, dass die Stimmenzahl in der Delegiertenversammlung linear zur Anzahl der Kammermitglieder vergeben würde. Dieser Anspruch wird damit begründet, dass die größeren Länder auch überproportional mehr Geld für die Bundeskammer zur Verfügung stellen werden. Die Vertreter von vielen "kleineren" Landeskammern (speziell aus den neuen Bundesländern) und auch die bayerischen Vertreter lehnen diese Stimmenverteilung ab, weil sie das daraus resultierende massive Übergewicht der großen Länder für inakzeptabel halten (BaWue und NRW hätten dann bereits ca. 40% der Plätze einer Bundesdelegiertenversammlung; NRW würde etwa 10x so viele Delegiertenstimmen erhalten wie Sachsen, etwa 15x so viele wie das Saarland usw.). Diesem linearen Vertretungsmodell wird eine irgendwie gestufte Festlegung der Delegiertenzahl gegenübergestellt (Bundesratsmodell). Danach hätte jede Landeskammer eine Mindeststimmenzahl (z.B. 2), die um 1 Platz/Stimme steigt, wenn die Kammer mehr als 500 und unter 1.500 Mitglieder hat. Sie könnte um 1 weiteren Platz steigen bei Mitgliederzahlen von 1.500 bis 4.000 und die maximale Zahl von 5 Delegierten erreichen, wenn die Kammer mehr als 4.000 Mitglieder hat. Wichtig sind bei der Konstituierung der Bundeskammer auch die Frage einer angemessenen Vertretung der Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen und der Angestelltenvertreter in allen Gremien und Ebenen.
Während es auf der Ebene dieser formalen und grundsätzlichen Punkte sicher noch intensive Diskussionen geben wird und politische Fronten aufeinanderprallen werden (so dass die tatsächliche Bundeskammer sicher frühestens im Jahr 2003 erfolgen wird), so zeigen sich in den Ausschüssen doch recht konstruktive Entwicklungen. Der Satzungsausschuss hat - bis auf die genannten strittigen Punkte - bereits einen insgesamt recht tragfähigen gemeinsamen Satzungsentwurf erarbeitet. Der Berufsordnungsausschuss bereitet eine Synopse bestehender Berufsordnungsvorgaben vor und plant für den Frühjahr 2003 eine Expertentagung, um Strukturierungsbedarf und Inhalte einer zukünftigen Musterberufsordnung der BundespsychotherapeutInnenkammer mit Fachleuten und den entsprechenden Ausschüssen aus den Ländern zu diskutieren. Der Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildungsfragen berät über Inhalte und Regelungsbedarf einer Musterweiterbildungsordnung.
(Stand 19.09.2002, DGVT-Geschäftsstelle)
Gründung einer Bundespsychotherapeutenkammer - Struktur anderer berufsständischer Kammern auf Bundesebene
| Organisationsform | Hauptversammlung | Zusammensetzung der Hauptversammlung/ Repräsentation der einzelnen Landeskammern |
|---|---|---|
| Gremium: Bundesärztekammer (berufspolitische Interessenvertretung für ca. 375.000 Ärzte) | ||
| Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern | Hauptversammlung (Deutscher Ärztetag mindestens einmal jährlich) | 250 Abgeordnete der Ärztekammern. Jede Ärztekammer erhält zwei Basissitze. Restliche Sitze nach "d'Hondtschem Verfahren", bezogen auf die Zahl der Mitglieder der einzelnen Ärztekammern. Unmittelbare gesetzliche Aufgaben nur i.R.d. Qualitätssicherung sowie d. Transplantationsgesetzes. |
| Gremium: Bundeszahnärztekammer (berufspolitische Interessenvertretung für ca. 63.000 Zahnärzte) | ||
| Arbeitsgemeinschaft der Zahnärztekammern | Bundesversammlung (einmal jährlich) | 132 Delegierte der 17 Landeszahnärztekammern. Jede Landeszahnärztekammer entsendet für je 600 Zahnärzte einen Delegierten und für die Restzahl, sofern diese mehr als 300 beträgt, einen weiteren Delegierten in die Bundesversammlung. Die Mindestzahl der Delegierten pro Kammer beträgt zwei. |
| Gremium: Bundesarchitektenkammer (berufspolitische Interessenvertretung für ca. 103.000 Architekten) | ||
| Bundesgemeinschaft der 16 Architektenkammern der Länder | Bundeskammer- versammlung (mindestens einmal jährlich) | Mindestdelegiertenzahl für jede Mitgliedskammer beträgt 2. Bei einer Architektenzahl über 2.000 Architekten/innen pro Mitgliedskammer erhält die Mitgliedskammer zusätzlich zur Mindestzahl je weitere angefangene 2.000 Architekten/innen einen weiteren Delegierten. In der Bundeskammerversammlung sollen sämtliche Fachrichtungen und Tätigkeitsarten vertreten sein. Weitere Mitglieder der Mitgliedskammern können zu den Sitzungen der Bundeskammerversammlung als Berater hinzugezogen werden. |
| Gremium: Bundesrechtsanwalts-kammer (berufspolitische Interessenvertretung für ca. 104.000 Rechtsanwälte) | ||
| Selbstverwaltungs- körperschaft der Anwaltschaft in Deutschland. Erfüllt die ihr aufgrund gesetzlicher Ermächtigung übertragenen Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich (Selbstverwaltungs- aufgaben unter staatlicher Aufsicht). | Hauptversammlung (mindestens zweimal jährlich) bestehend aus dem Präsidenten der Bundesrechts- anwaltskammer und den Präsidenten der 28 RAKn | Rechtsanwälte in ihren jeweiligen Kammerbereichen wählen die Vorstände der RAKn, die durch ihre Präsidenten und weitere Vertreter in der Hauptversammlung repräsentiert sind. Bei den Beschlüssen der Hauptversammlung hat jede RAK eine Stimme. |