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Erziehungsberatung

Stellungnahme der DGVT zur beabsichtigten Streichung des Landeszuschusses für kommunale Erziehungsberatungsstellen

01. Februar 2007

Haushaltsentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2002

 

Sehr geehrte Frau Ministerin Fischer,

um kurzfristig Stellung zu den geplanten Kürzungen zu nehmen, ging Ihnen dieses Schreiben schon vorab per e-Mail zu. Wir reichen Ihnen nun die Schriftform nach.

Mit Sorge mussten wir feststellen, dass im Haushaltsplanentwurf des Landes NRW für das Jahr 2002 die Förderung kommunaler Erziehungsberatungsstellen eingestellt werden soll. Hiervon wären, orientiert an der Förderung in diesem Jahr, insgesamt 415 Stellen für Fachkräfte in einem Volumen von 16.200.000 DM (8,283 Millionen Euro) betroffen.

Wie Sie sicherlich wissen, bilden Erziehungsberatungsstellen eine wesentliche Säule in der psychosozialen Versorgung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Familien. Seit Jahren leisten sie unverzichtbare Beiträge im Bereich der Einzelfallhilfen in Form von Diagnostik, Beratung und Therapie sowie in der Prävention. Hierbei zeichnet sich die institutionelle Erziehungsberatung durch Niedrigschwelligkeit, Lebensweltorientierung und Flexibilität aus. Ihr Arbeitsansatz, unterschiedliche Fachkräfte und mehrere methodische Ansätze in der Hilfestellung zu integrieren, garantiert hohe Qualität und Effizienz.

Alle Veröffentlichungen belegen, dass der Bedarf an Beratung, Unterstützung und Therapie nicht zurück gegangen ist. Erziehungsberatungsstellen können seit Jahren auf eine steigende Inanspruchnahme über alle sozialen Schichten hinweg verweisen. Fragestellungen wie z. B. sexueller Missbrauch und Gewalt in der Familie werden und wurden wie selbstverständlich aufgegriffen. Neue gesetzliche Regelungen wie die Kindschaftsrechtsreform wurden zum Anlass genommen, die Angebotspalette auszudifferenzieren.

Die Streichungen im Haushalt werden damit begründet, dass Einsparungen erbracht werden müssen und dass Erziehungsberatung eine Pflichtleistung der Kommunen ist.

Es ist richtig, dass sich der Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung gegen den örtlichen Träger der Jugendhilfe richtet. Die Kommunen haben in der Vergangenheit trotz eigener erheblicher Haushaltsprobleme die institutionelle Erziehungsberatung aufrecht erhalten und teilweise ausgebaut. Dies ist auch durch den Landeszuschuss zu den Personalkosten möglich geworden.

Alle Parteien stellen die Familienförderung in den Vordergrund ihrer sozialpolitischen Programmatik. Zu diesen Zielen muss auch gehören, ein vielfältiges, erreichbares und plurales Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Familien zu garantieren.

Der geplante Rückzug des Landes NRW aus der Förderung kommunaler Erziehungsberatungsstellen gefährdet nachhaltig ihre Existenz. Es ist davon auszugehen, dass die Kommunen nicht in der Lage sein werden, die Finanzierungslücke zu füllen (viele Kommunen im Land haben keinen ausgeglichenen Haushalt, einige mussten Haushaltssicherungskonzepte aufstellen). Von einer Reduktion dieses Angebotes, bis hin zu Einrichtungsschließungen, ist bereits die Rede. Auch andere Angebote der Jugendhilfe und der freien Träger in den Kommunen dürften von den beabsichtigen Kürzungen nicht unberührt bleiben.

Wir möchten Sie daher im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, der Kinder, Jugendlichen, Eltern und Familien unseres Bundeslandes bitten, sich für eine nachhaltige Sicherstellung der Förderung kommunaler Beratungsstellen im Rahmen des Landeshaushaltes einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
die LandessprecherInnen der dgvt in NRW

gez.
Veronika Mähler-Dienstuhl
Uwe Köhler
Jürgen Kuhlmann

i. A.


Ingrid Walther
-Referentin im Vorstandsreferat-