Stellungnahme der PiA-AG der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie
Zu Punkt 1) Praktische Tätigkeit:
Es muss endlich Schluss sein mit der Ausbeutung der PsychotherapeutInnen in Ausbildung während ihrer Praktischen Tätigkeit!
Wir fordern
- die Klärung unseres Status
- Gewährleistung der Existenzsicherung in Form von Aufwandsentschädigung bzw. einem Gehalt in angemessener Höhe durch Subventionierung durch den Gesetzgeber und eine Regelung bzgl. der Kranken- und Sozialversicherung
- Unterstützung während der Praktischen Tätigkeit in Form von
- Anleitung durch approbierte PsychotherapeutInnen
und
- vom Arbeitgeber bezahlte Supervision
Wir fordern außerdem
- eine regelmäßige Überprüfung der Ausbildungsstätten durch eine unabhängige und externe Instanz
- eine Vereinheitlichung der Kooperationsverträge zwischen den Instituten und den Ausbildungsstätten, in denen die Praktische Tätigkeit durchgeführt wird
- einheitliche Verträge zwischen Arbeitgebern und PsychotherapeutInnen während ihrer Praktischen Tätigkeit, z.B. in Anlehnung an den schon ausgearbeiteten Mustervertrag von ver.di
Wir plädieren für eine Verkürzung der Praktischen Tätigkeit auf 1000 Stunden. Ein Baustein soll die psychotherapeutische Behandlung im stationären Setting sein, aber nicht um Versorgungslücken zu füllen, sondern um psychiatrische Störungsbilder und deren Behandlung kennen zu lernen!
Zudem sollte es möglich sein, dass PsychotherapeutInnen in Ausbildung verschiedene Versorgungsfelder kennen lernen, um ein möglichst großes Spektrum an Erfahrungswissen in ihre zukünftige Arbeit einfließen lassen zu können.
Wir fordern außerdem, dass Praktische Tätigkeiten, die vor Beginn der Ausbildung geleistet wurden, und die nachweislich den Kriterien der Praktischen Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung entsprechen, anerkannt werden! Ein weiterer Schritt wäre es, auch die während des Hauptstudiums geleisteten Praktika anzuerkennen, sofern sie den Richtlinien der Ausbildung entsprechen. Wir erkennen keinen Grund, warum dies bis jetzt so noch nicht geschehen ist.
Zu Punkt 2) Ausbildung – speziell die Selbsterfahrung im Rahmen der Ausbildung:
Wir plädieren für eine Erhöhung der Stundenanzahl der Selbsterfahrung, insbesondere die Einführung von Einzelselbsterfahrung in der Verhaltenstherapie bei entsprechender Umverteilung der Anforderungen in der Ausbildung.
Selbsterfahrung sehen wir als einen wichtigen Baustein der Ausbildung. Die Auseinandersetzung mit dem eigenen biographischen Hintergrund ist in unseren Augen die Voraussetzung für gute therapeutische Arbeit und kann so als Ressource verstanden werden
Zu Punkt 3) Ausbildung – Freie Spitze
Wir fordern die Verkürzung der Freien Spitze von derzeit 930 auf 500 Stunden. Die Freie Spitze ist in ihrem zeitlichen Umfang nicht einsichtig, und erscheint in der Festlegung willkürlich. Wir wünschen uns eine inhaltlich genauer definierte Freie Spitze mit Wahlschwerpunkten wie z.B.
- Weiterbildung in Gruppenpsychotherapie
- Einführung in die Kinder- und Jugendpsychotherapie
- Weiterbildung in der Dialektisch-Behavioralen Psychotherapie
- usw.
Zu Punkt 4) Organisation der Ausbildungsinstitute
Wir wünschen eine gesetzliche Regelung in der organisatorischen Struktur der privat geführten Institute. Wir fordern eine klare Trennung zwischen den Aufgabengebieten und Personen
- der PrüferInnen
- der SupervisorInnen
- der Institutsleitung
- der SelbsterfahrungsleiterInnen
- und der DozentInnen
Erarbeitet von
Eva Kleinemeier, PiA-AG Sprecherin der DGVT
Kristina Köhler, PiA-AG Sprecherin der DGVT
Annegret Conrad, Mitglied der PiA-AG der DGVT