Stellungnahme zur Feinvergitterung der Zellenfenster in nordrhein-westfälischen Haftanstalten
Dennoch werden aufgrund dieser "öffentlichen Meinung" große Geldbeträge in die Sicherung der Haftanstalten gesteckt. Eine dieser fragwürdigen Maßnahmen in NRW ist die geplante Sicherung der Außenfassaden mit Videoüberwachung und Bewegungsmeldern. Um Fehlalarme zu vermeiden, sollen die Zellenfenster mit einem engmaschigen Stahlgitter überzogen werden, damit winkende Arme, herausfallende Gegenstände und "Pendeln" (weiterreichen von Gegenständen von einem Zellenfenster zum nächsten) keine Fehlalarme auslösen können.
Unsrer Meinung nach ist diese sehr kostenaufwendige Maßnahme in NRW ein Schritt weg vom humanen Strafvollzug:
- die Zellen werden dunkler, das einfallende Licht durch einen Schleier getrübt
- der Blick nach außen wird erheblich eingeschränkt, eine Art "Puzzleblick"
- die Bewegungsfreiheit der Gefangenen wird über das erforderliche Maß hinaus eingeschränkt, wenn es nicht mehr möglich ist durch die Gitter zu greifen
- die Luftzufuhr und -zirkulation wird durch die Engmaschigkeit der Gitter vermindert
Licht und Bewegungsfreiheit haben für das psychische Wohlbefinden und die Gesundheit einen unschätzbaren Wert. Beides über das erforderliche Maß hinaus bei den Gefangenen zu beschneiden ist aus ethischer Sicht nicht zu vertreten.
18.Dezember 2002
Der Ethikbeirat der DGVT (Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V.)
VPP 1/2003