Skip to main content
 
Kammern

Stellungnahme zur Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Berlin

22. Januar 2007
 

Armin Kuhr
Mitglied des geschäftsführenden Vorstands
Günter Ruggaber
DGVT-Ausbildungsleiter

Tübingen, den 28.10.2003

An die
Psychotherapeutenkammer Berlin
z.Hd. Mitglieder des Vorstands und Mitglieder
des Ausschusses für Fort- und Weiterbildung
Kurfürstendamm 184
10707 Berlin

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie verfügt als bundesweiter Anbieter von Aus , Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen über jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich. In Berlin ist die DGVT mehrfach verankert. Sie ist Trägerin zweier staatlich anerkannter Ausbildungszentren, richtet seit nunmehr über 20 Jahren den Kongress für Klinische Psychologie, Psychotherapie und Beratung in Berlin aus und verfügt dort seit 2002 über eine eigene Niederlassung.

Als Fachverband ist es der DGVT dabei ein zentrales Anliegen, mit qualitativ hochwertigen Veranstaltungen einen Beitrag zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung zu liefern. Als gemeinnütziger Verein hat sich die DGVT dabei nie von finanziellen Interessen leiten lassen, sondern war und ist vielmehr darum bemüht, hohe Qualität zu günstigen Bedingungen anzubieten. Darüber hinaus hat die Förderung von selbstorganisiertem und eigenverantwortlichem Lernen für die DGVT einen besonders hohen Stellenwert.

In der Sicherung der Qualität von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen durch allgemeingültige Vorgaben der Psychotherapeutenkammern sehen wir eine vielversprechende Chance zur Steigerung der Qualität der psychotherapeutischen Versorgung insgesamt. Die Fortbildungsordnung der Kammer Berlin findet dabei in ihren Kernaussagen unsere Zustimmung; so bietet sie z.B. vielfältige Möglichkeiten für eigenverantwortliche Fortbildungsaktivitäten (Intervision, Qualitätszirkel und Selbststudium). Ganz besonders begrüßen wir die ausdrück¬lich formulierte Kooperationsbereitschaft mit u.a. Berufs- und Fachverbänden.

Überrascht haben uns nun die jüngsten Entwürfe zu den konkreten Umsetzungsbestimmungen. Hier sehen wir die Möglichkeiten einer Synergieeffekte ausnutzenden und damit kostenminimierenden Zusammenarbeit mit Anbietern von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen noch nicht ausreichend ausgeschöpft. Wir möchten uns der Kammer Berlin in diesem Zusammenhang sehr gerne als Gesprächspartner anbieten. Gemeinsam kann dabei nach We¬gen gesucht werden, wie zum einen allgemeingültige Qualitätsstandards von Fortbildungsangeboten gesichert und zum anderen bestehende Organisationsstrukturen sinnvoll genutzt werden können. Als zentrales Ziel einer solchen Zusammenarbeit sehen wir die Vermeidung unnötiger Bürokratisierung und damit die Vermeidung von hohen Zusatzkosten, welche letztlich immer von den Kammermitgliedern (bzw. FortbildungsteilnehmerInnen) zu tragen sein werden.

Nachfolgend sollen beispielhaft zwei Themenkomplexe skizziert werden, mit denen wir verdeutlichen wollen, welche Chancen wir in einer stärkeren Verzahnung von Kammer und Fortbildungsanbietern sehen.

Vereinfachung der Anerkennung von (Ausbildungs-)Veranstaltungen an staatlich anerkannten Ausbildungszentren

Nach dem PsychThG anerkannte Ausbildungszentren haben bereits ein intensives staatliches Anerkennungsprocedere durchlaufen. Ausbildungsveranstaltungen und Lehrkräfte unterliegen einer ständigen Kontrolle durch die aufsichtführende Landesbehörde. Es erscheint deshalb ohne Gefahr für die Qualität der dort durchgeführten Veranstaltungen möglich, Ausbildungsveranstaltungen (welche ja auch im Rahmen von Gasthörerschaft als Fortbildungsmaßnahme denkbar sind) und auch Veranstaltungen zum Erwerb einer sozialrechtlich relevanten Ergänzungsqualifikation in einem vereinfachten (pauschalen) Verfahren für das Fortbildungszertifikat der Kammern anzuerkennen. Auch bzgl. weiterer Fortbildungsveranstal¬tungen, welche an staatlich anerkannten Ausbildungszentren durchgeführt werden, würden wir gerne mit der Kammer gemeinsam prüfen, inwiefern hier vereinfachte Anerkennungsmöglichkeiten bestehen.

Ein weiterer klärungsbedürftiger Aspekt liegt nach unserer Auffassung bei der Anerkennung der Lehrtätigkeit (Theorie, Supervision, Selbsterfahrung etc.) an staatlich anerkannten Ausbildungszentren - auch hier sehen wir Chancen für bürokratievermeidende Lösungen.

Kooperation mit Fachverbänden als nichtkommerzielle Anbieter von Fortbildungen

Fachverbände mit bundesweiter Verbreitung, wie z.B. die DGVT, bieten identische Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen an verschiedenen Orten an. Hier sollte nach Wegen gesucht werden, die vermeiden, dass es zu Mehrfachprüfungen (ggf. durch unterschiedliche Landeskammern) identischer, lediglich an verschiedenen Orten durchgeführter Veranstaltungen kommt. Identische Veranstaltungen, die von einer Landeskammer bereits anerkannt worden sind, sollten unserer Meinung nach ohne ausführliche Prüfung auch an anderen Standorten anerkennungsfähig durchgeführt werden können.

Schließlich halten wir eine Zusammenarbeit zur möglichst unkomplizierten Stärkung bestehender selbstorganisierter Strukturen für sinnvoll. Diverse Fach- und Berufsverbände bieten ihren Mitgliedern bereits heute Strukturen für Intervisionsgruppen bzw. Qualitätszirkel an. Bei der DGVT betrifft dies z.B. die DGVT-Qualitätsarbeitskreise. Wir sehen auch hier Chancen für eine aufwandsreduzierende Kooperation. Anstatt jeden dieser Arbeitskreise nochmals selbst direkt bei der Kammer anmelden zu lassen, erachten wir die pauschale Anmeldung solcher Arbeitskreise durch den organisierenden Verband für sinnvoll. Dieser würde dann im Sinne der Berliner Fortbildungsordnung die Rolle des Moderators übernehmen. Alle Beteiligten könnten so von übermäßigem Aufwand entlastet werden. ähnliche Möglichkeiten sehen wir im Übrigen bzgl. der Anerkennung von Supervisionsgruppen bzw. bei der Zertifizierung von SupervisorInnen, welche ja häufig bereits über Fachverbände anerkannt worden sind.

Die DGVT ist sehr daran interessiert, mit der Psychotherapeutenkammer Berlin über solche und weitere Möglichkeiten zur effektiven und qualitätssteigernden Nutzung bestehender Aus , Fort- und Weiterbildungsstrukturen ins Gespräch zu kommen. Gerne sind wir deshalb zu einem Treffen mit Kammerverantwortlichen bereit. Gerade wegen des Pilotcharakters der ersten bundesweit verabschiedeten Fortbildungsordnung halten wir die Verwirklichung der in der Berliner Ordnung unter Punkt 8. beschriebenen Kooperationsbereitschaft für überaus wichtig.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Armin Kuhr Günter Ruggaber