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Vereine und Verbände  • Rosa Beilage 3/2008

Symposium der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung:„10 Jahre Psychotherapeutengesetz“ am 18. September 2008 in Berlin

16. Oktober 2008
 

Vor zehn Jahren, am 12. Februar 1998, hat der Deutsche Bundestag das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) verabschiedet. Nach der Einführung ins Thema durch Hans Nadolny, stellv. Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und  dem Grußwort von Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, zog Dieter Best, Bundesvorsitzender der DPtV, Bilanz. Er begrüßte die heute deutlich bessere Versorgung im Verhältnis zu 1999, machte jedoch auch auf die Versorgungsdefizite im Osten, in ländlichen Gebieten sowie in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aufmerksam. Es gäbe in der Zwischenzeit eine größere Akzeptanz von Psychotherapie in der Bevölkerung, doch die Stigmatisierung von psychisch kranken PatientInnen und psychischen Krankheiten sei nicht völlig aufgehoben. Die Integration der Psychologischen PsychotherapeutInnen (PP) und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (KJP) in die vertragsärztlichen Strukturen habe den unwürdigen und rechtsunsicheren Zustand des Delegations- und Kostenerstattungsverfahrens beendet und den PatientInnen eine größere Sicherheit und Planbarkeit gebracht. Positiv zu bewerten sei das einheitliche Berufsrecht mit hohen Ausbildungsstandards, Fortbildungsverpflichtung und Berufsordnung sowie die gesetzlich geregelte Mitbestimmung in den Gremien der kassenärztlichen Selbstverwaltung.

Doch Best sieht auch noch Änderungsbedarf: Psychische Krankheiten nehmen zu, die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen für eine bessere Versorgung sind mangelhaft, z. B. fehlen flexiblere und erweiterte Möglichkeiten, außerhalb einer regelrechten Psychotherapie nach den Psychotherapierichtlinien behandeln zu können. Restriktionen im Sozialrecht stehen dem entgegen. Die Bedarfsplanung ist nicht am realen Bedarf der Bevölkerung ausgerichtet. Nur 6 % der Ausgaben im GKV-Bereich werden für psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung ausgegeben. Es besteht weiterhin eine sehr starke Dominanz der somatischen Medizin. Die PsychotherapeutInnen müssen seit Jahren um ein angemessenes Honorar streiten. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung muss novelliert und die Ausbildung modernisiert werden.
Zum Abschluss bekräftigte er die gemeinsam mit der Bundespsychotherapeutenkammer und den anderen Fach- und Berufsverbänden im Rahmen des zur Beratung und Verabschiedung anstehenden GKV-OrgWG vertretene Forderung einer 20 %-Quote für die Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen.

Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) fand lobende Worte für die Integration der PsychotherapeutInnen in das kassenärztliche System und bescheinigte dieser Berufsgruppe bei der Vertretung ihrer Interessen eine steile Lernkurve. Der KBV-Chef sagte darüber hinaus, dass er persönlich einen eigenen Topf für richtliniengebundene psychotherapeutische Leistungen präferiere. Er appellierte an die PsychotherapeutInnen, das Leistungsgeschehen zu dokumentieren und seinen Nutzen nachzuweisen. Er ging auf die Bedarfsplanung ein und erläuterte, dass die Gesamtbedarfsplanung komplett problembehaftet und wenig geeignet sei, Versorgungsdefizite zu lösen. Er warnte die PsychotherapeutInnen sich der „Wahnidee“ hinzugeben, dass die Psychotherapie eines Tages nur in den Händen von PPs und KJPs liegen könne. Er wolle die Quote für ärztliche PsychotherapeutInnen zwar auf 20 % senken, diese aber noch mindestens zwei Jahre beibehalten. Zum Abschluss gab Köhler den Rat, den Kollektivvertrag nicht auszuhöhlen. Es ginge hier um die Erhaltung des Erreichten und die vieldiskutierte Kostenerstattung sei aus seiner Sicht kein „Allheilmittel“.
Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des VdAK-AEV(Verband der Angestellten-Krankenkassen) berichtete zunächst über die Honorarreform 2009 (siehe eigener Artikel zu dieser Thematik) und erläuterte dann den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA). Die Reform des RSA solle bewirken, dass Geld in Zukunft dorthin fließt, wo es zur Versorgung Kranker dringend benötigt wird. Ziel sei ein Ausgleich, der sich an den tatsächlichen Erkrankungen der Versicherten orientiere. Neben den bisherigen Merkmalen des Risikostrukturausgleichs – Alter, Geschlecht und Bezug einer Erwerbsminderungsrente – solle auch die anhand von 80 ausgewählten Krankheiten gemessene Krankheitslast der Krankenkassen berücksichtigt werden.

Der neue Risikostrukturausgleich bestehe aus drei Säulen: Den Zu- und Abschlägen für Alter und Geschlecht, den Zuschlägen bei Erwerbsminderung und den Krankheitszuschlägen.
Zu den im Morbi-RSA berücksichtungsfähigen psychischen Erkrankungen zählen:

  • Unipolare depressive Störungen
  • Bipolare affektive Störungen
  • Schizophrenie und wahnhafte Störungen
  • Abhängigkeit und Missbrauch von psychotropen Substanzen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Anorexie und Bulimie
  • Aufmerksamkeitsstörungen und andere hyperkinetische Störungen
  • Dementielle Erkrankungen

Ballast ging nicht auf die Frage ein, ob der Anreiz für die Krankenkassen weiterhin Präventionskurse anzubieten, die gesundheitsförderliche Verhaltensweisen bewirken (wie beispielsweise Walking-Kurse, Herz-/Kreislauftraining, Raucherentwöhnung, Ernährungsangebote etc.), mit dem ab 2009 angewandten Morbi-RSA nachlassen wird. Da in Zukunft nicht mehr diejenigen Kassen belohnt werden, die es schaffen, dass ihre Versicherten durch Bewegung und gesunde Ernährung die Einnahme von Medikamenten vermeiden oder so lange wie möglich hinauszögern können, sondern diejenigen, die die meisten älteren und kranken PatientInnen haben, ist solche eine Entscheidung denkbar. Die Praxis wird zeigen, ob die Kritiker Recht haben.

Ein weiteres Thema, das Ballast aufgegriffen hat, war die Zukunft der Einzel- versus Kollektivverträge. Seines Erachtens geht der Trend immer mehr zur Versorgung in einer Hand (MVZ, hausarztzentrierte Versorgung) sowie zu den kollektivvertragergänzenden Versorgungsformen (z. B. ADHS-Vertrag). Voraussetzung sei aber auch bei den Einzelverträgen die konsequente Anwendung der Richtlinienverfahren; es dürfe keine „experimentelle Physik“ in der Psychotherapie geben. Er sieht dabei die Chance der besseren Vernetzung (z. B. ambulant-stationär) und die Reduzierung kostenintensiver Schnittstellenprobleme. Er sprach auch – wie schon sein Vorredner – das Thema Qualitätssicherung an und dass die Krankenkassen stärker in die Versorgungsforschung eintreten müssten.

Rechtsanwalt Martin Stellpflug gab zum Abschluss der Vorträge einen Überblick über die Rechtssprechung zum Psychotherapeutengesetz. Bisher gab es insgesamt 150 Urteile im Rahmen des PsychThG, wobei 58 % vor dem Verwaltungsgericht und 35 % vor den Sozialgerichten stattfanden sowie 2 % vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Rest verteilte sich auf andere Gerichte. Bei den Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ging es bei 65 Entscheidungen um das Approbationsverfahren, bei 5 Entscheidungen um den Entzug der Approbation und 19 waren nicht zu kategorisieren. Vor dem Sozialgericht ging es bei 23 Entscheidungen um die Zulassung als VertragspsychotherapeutIn und bei 18 um den Eintrag in das Arztregister. Er stellte fest, dass die Entscheidungen des Bundessozialgerichtes zur Mindestvergütung in der Honorierung psychotherapeutischer Leistungen den PsychotherapeutInnen stark geholfen haben.

Am Nachmittag fand eine Podiumsdiskussion mit VertreterInnen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der FDP statt. Während sich die TherapeutInnen der Unterstützung von Elisabeth Scharfenberg (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und Konrad Schily (FDP) bei der Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sicher sein können, räumte Hilde Mattheis (SPD) ein, die Aufstockung auf bis zu 20 % in den eigenen Reihen ernsthaft zu prüfen.

Waltraud Deubert