Skip to main content
 
Publikationen  • VPP 2/2021  • Frauen  • Häusliche Gewalt

Symposium „Häusliche Gewalt und Folgerungen für die psychosoziale Beratung und die Psychotherapie“ der Fachgruppe Frauen in der DGVT im Rahmen des DGVT-Kongresses 2021 "Brave New Psychotherapy"

12. April 2021
 

Organisation: Irmgard Vogt, Monika Bormann, Ute Sonntag 

Kurzzusammenfassung

Hintergrund und Anlass für die Einrichtung des Symposiums waren Diskussionen über das Wissen in der deutschen Psychotherapie zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ und über die Behandlungsansätze für Frauen (und Männer), die von häuslicher Gewalt betroffen sind. In diesem Zusammenhang  wurde auf die Europaratskonvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention) 2011 verwiesen. Die Konvention trat in Deutschland im Jahr 2018 in Kraft. Das BMFSFJ schreibt dazu: „Mit Inkrafttreten des Übereinkommens verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern. Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter*innen. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben“. Mehr dazu unter: www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/verhuetung-und-bekaempfung-von-gewalt-gegen-frauen-und-haeuslicher-gewalt-122282

Zusammen mit der Konvention wurde eine Expert*innenkommission eingesetzt, die GREVIO (Group of experts on action against violence against women and domestic violence). Zu ihren Aufgaben gehört es, länderspezifisch die Umsetzung der Istanbul-Konvention in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Der erste Deutschlandbericht von GREVIO ist 2020 erschienen. (www.bmfsfj.de/resource/blob/160138/6ba3694cae22e5c9af6645f7d743d585/grevio-staatenbericht-2020-data.pdf )

Die Istanbul-Konvention nimmt auch die Psychotherapie in die Pflicht, insofern der Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt und ihre Unterstützung Behandlung impliziert, und das gehört schließlich zum Kerngeschäft z.B. der Verhaltenstherapie.

In drei Beiträgen wurde das Thema „Häusliche Gewalt und Folgerungen für die psychosoziale Beratung und die Psychotherapie“ bearbeitet.

Irmgard Vogt hat in ihrem Eingangsvortrag sehr kursorisch den „Stand der Forschungen zu Gewalt in Beziehungen“ dargestellt. Sie hat einige empirische Hellfeld- und Dunkelfelddaten zu Gewalt gegen Frauen, Schwerpunkt häusliche Gewalt, zusammengestellt, die belegen, dass häusliche Gewalttätigkeiten nicht gerade selten vorkommen, dass aber die Verfolgung der Gewalttätigkeiten eher schleppend ist und die Verurteilung von Tätern (und Täterinnen) überaus zögerlich.

Als Risikofaktoren dafür, dass Menschen Opfer von häuslicher Gewalt werden, gelten Vernachlässigung in der Kindheit, insbesondere sexueller Missbrauch in der Kindheit oder Zeug*in von häuslicher Gewalt in der Kindheit. Ab dem Jugendalter sind Frauen besonders gefährdet, wenn sie schwanger sind oder gerade ein Kind geboren haben. Ebenso Frauen, die die Absicht haben, sich aus gewalttätigen Beziehungen zu lösen (was objektiv und subjektiv für viele von ihnen ohnehin sehr schwierig ist). Weitere Risikofaktoren sind Probleme einer oder mehrerer Personen mit psychoaktiven Substanzen. Nachweislich erhöht Alkoholkonsum und Alkoholabhängigkeit das Risiko von häuslicher Gewalt, ebenso der Konsum von manchen anderen Drogen. Unklar ist, ob Personen, die Antidepressiva oder Beruhigungsmittel nehmen, besonders häufig Opfer von häuslicher Gewalt werden. Folgen von häuslicher Gewalt sind zum einen schwere (bis tödliche) körperliche Verletzungen mit zum Teil dauerhaften Beeinträchtigungen der Gesundheit sowie schwere psychische Störungen, z.B. Depressionen, Ängste, Posttraumatische Belastungsstörungen, Persönlichkeitsstörungen (z.B. BorderlinePS), schwere Störungen des Selbstbildes und des Selbstwertes. Auch das Risiko, als Folge der Gewalteinwirkung Substanzkonsumprobleme zu entwickeln, ist erhöht – was wiederum zu einer Verschärfung der häuslichen Gewalttätigkeiten beitragen kann.

In Deutschland wird die Opferhilfe bislang fast ausschließlich von frauenspezifischen Einrichtungen getragen, also von Frauenberatungsstellen, Frauenhäusern, Frauenschutzwohnungen, Suchthilfeeinrichtungen nur für Frauen usw. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sich die Psychotherapie bislang sehr stark zurückgehalten hat, sich mit dem Thema „häusliche Gewalt“ auseinanderzusetzen. Einige Hinweise auf die Defizite und auf Handlungsempfehlungen für die psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Frauen als Opfer von häuslicher Gewalt finden sich bei Melanie Büttner (Hrsg.): Handbuch Häusliche Gewalt, 2020 (Schattauer). Mehr dazu auch bei Irmgard Vogt: Geschlecht, Sucht, Gewalttätigkeiten, 2021 (Beltz).

Monika Bormann hat in ihrem Vortrag „Häusliche Gewalt – die übersehene Ursache von psychischem Leid“ viele der oben kurz angesprochenen Fragen aufgenommen und nachdrücklich vertieft. Insbesondere ging sie auf die 4 Stufen zur Gewaltausübung (nach Finkelhor, 1986 in Anlehnung an sein Modell zum sexuellen Missbrauch von Kindern):

 

1.      Im Kopf entsteht der Wunsch zu schlagen, treten… und wird

vielleicht auch wiederholt phantasiert.

Bei Lust an der Gewaltausübung wird diese immer wieder in der

Phantasie durchgespielt, werden vielleicht entsprechende Filme

geguckt.

2.      Selbsterlaubnis; die inneren Hemmungen werden abgebaut.

3.      Situation ohne Zeug*innen, die eingreifen.

4.      Prüfung, ob die eigenen Machtmittel reichen.

 

Wichtig für die Handlungsausübung ist insbesondere die Selbsterlaubnis: Männer (und Frauen), die im häusliche Rahmen gewalttätig werden, müssen sich diese Übergriffe „selbst erlauben“. Dazu legen sie sich eine Reihe von Rechtfertigungen zurecht, z.B.

  • Die Gesellschaft hat die falschen Normen;
  • Die Betroffenen haben selbst Schuld (sie hat mich provoziert; sie bettelt um Schläge; sie ist mir in die Faust gelaufen, usw.);
  • Ich kann nicht anders, weil… (ich bin so temperamentvoll; bin psychisch krank; weil ich es von meinen Eltern nicht anders kenne, usw.).

Die Selbstermächtigung korrespondiert mit einer entsprechenden Zurückhaltung von möglichen Zeug*innen der Gewalt. Motive dafür sind z.B.

  • Angst vor der gewalttätigen Person;
  • Bagatellisierung: es ist ja (heute) nicht so schlimm;
  • Schuldverlagerung: die Kinder, die Mama sind irgendwie selber schuld, wenn sie geschlagen werden.

Diese „Zurückhaltung“ hat auch für die Zeug*innen gravierende Folgen, denn viele Menschen, die direkt oder indirekt Zeug*innen von Gewalttätigkeiten in Familien oder in der Nachbarschaft werden und nichts tun, erleben sich oft ohnmächtig und haben gerade darum jahrelange Schuldgefühle, die wiederum mit Abwertung der eigenen Person einhergehen kann.

Andererseits entwickeln diejenigen, die von der Gewalt betroffen sind, sehr oft Ängste allgemein und Ängste vor noch mehr Gewalt, vor dem Auseinanderbrechen der Familie, vor Prestigeverlust usw. Zudem leiden sie unter Selbstentwertungen, haben Scham- und Schuldgefühle und entwickeln Verhaltensweisen, die als „erlernte Hilflosigkeit“ zusammengefasst werden.

Für die Therapie mit diesen Frauen (und Männer) ist es wichtig, dass die Therapierenden Empathie mitbringen für die Gewaltopfer und für ihre bisherigen Entscheidungen, z.B. den bösartigen Partner oder die prügelnde Partnerin nicht zu verlassen, sondern in der Beziehung auszuharren und auf Besserung zu hoffen. Gleichzeitig müssen die Therapierenden klare Positionen zu Schuld und Verantwortung beziehen und auch mitteilen.

Fazit:

 
  • Es gibt viele nachvollziehbare Gründe, Gewalt auszuüben.

Keiner ist richtig!

  • Es gibt viele nachvollziehbare Gründe, Gewalt zu ertragen.

Keiner ist eine gute Entscheidung. Nur ist die notwendige Hilfe von

außen nicht immer ausreichend, wie die weitere Gewalt und die

Morde an Frauen beweisen.

  •  Es gibt viele nachvollziehbare Gründe für Zeug*innen, keine Hilfe zu

holen. Kinder haben tatsächlich oft keine Machtmittel. Frauen

brauchen oft mehr Hilfe und Schutz, als ihnen angeboten wird.

 

Ute Sonntag erinnerte in ihrem Beitrag an die Geschichte der FG Frauen in der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie, die u.a. damit begann, dass in den 1970er Jahren Frauen im Selbstbild der DGVT bestenfalls eine untergeordnete Position eingenommen haben. Sie wurden in ihren Fähigkeiten stark unterschätzt und entsprechend wenig beachtet. Das änderte sich mit der Gründung der Arbeitsgemeinschaft „Frauen in der psychosozialen Versorgung“ der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie im Jahr 1986, heute Fachgruppe Frauen in der psychosozialen Versorgung in der DGVT. Sehr schnell kristallisierten sich zwei Themen heraus, zum einen das Thema „Gewalt im Geschlechterverhältnis“ und hier in erster Linie im Kontext der Psychotherapie, festgemacht am Thema „sexueller Missbrauch in der Therapie“, und zum andern das Thema „Gewalt im Kontext von Rassismus und Antisemitismus“. Zu beiden Themenkomplexen wurden von der FG Frauen mit Unterstützung durch den Vorstand der DGVT sehr schnell Fachtagungen organisiert, die durchweg sehr gut besucht waren. Alle Tagungen waren mit Selbsterfahrungsübungen verbunden, alle waren für die Anwesenden „Augenöffner“. Es gab allerdings auch schnell unterschiedliche Entwicklungsschübe. Für einige Jahre dominierte das Thema „Sexuelle Übergriffe in der Therapie“, das von Professionellen (Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen usw.) vielfach geleugnet wurde, was sehr leicht war, weil das Bewusstsein für die Grenzen in der psychosozialen Beratung und Psychotherapie nicht sehr ausdifferenziert war, was sich z.B. im Fehlen von ethische Richtlinien widerspiegelte. Vielfach wurde argumentiert, dass es sich schließlich um sexuelle Einlassungen von zwei erwachsenen Personen handele, die selbst entscheiden könnten, was sie tun. Ausgeblendet wurde das ungleiche Machtverhältnis zwischen Beratenden/Therapierenden und der Klientel – zu Ungunsten der Klient*innen. Zudem gab die Gesetzgebung bis in die späten 1990er Jahre nichts her zur Bestrafung von sexuell übergriffigen Beratenden und Therapierenden. Mit viel Aufwand und Einsatz gelang es, die Justizministerin dieser Jahre zu überzeugen, dass ein weiterer Strafrechtsparagraph einzuführen war, §174c StGB, der die Strafverfolgung von sexuellen Übergriffen in der psychotherapeutischen Beratung und der Psychotherapie möglich macht. (Mehr dazu unter Autorinnenkollektiv, Verhaltenstherapie und psychosoziale Versorgung, 2018, 50, 79-88.)

Von den Jahren 1980 bis 2000 ist es noch ein Stück Weg hin zur Gegenwart, zur Istanbul-Konvention und dem deutschen GREVIO-Bericht 2020, in dem der Stand der Politik, der Forschung und der Praxis im Umgang mit dem Thema „häusliche Gewalt“ dargestellt wird. Viel ist erreicht zum Thema Gewalt gegen Frauen. Die FG Frauen vertritt die Position, dass sich die Psychotherapie in diesen Dialog stärker einklinken muss, denn sie hat einen wichtigen Beitrag zu leisten hinsichtlich der Aufdeckung von häuslichen Gewalttätigkeiten und hinsichtlich der Unterstützung und Behandlung der Betroffenen, der Zeug*innen und auch der Gewaltausübenden.