Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder: PsychotherapeutInnen - Entgeltgruppe 14
Anfang März wurde der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder (außer Hessen*) gefeiert. Viele soziale Verbesserungen, Änderungen in der Eingruppierungstabelle und eine lange Laufzeit wurden von den Verhandlungsführern verkündet. Auch die etwa 8% allgemeine Lohnerhöhungen wurden gefeiert (dass die 8%, auf 33 Monate umgelegt, pro Jahr nur noch 2,91% sind, wird nicht so deutlich gesagt, kann man sich aber ausrechnen ....). Ver.di-Chef Bsirske hat es als Abschiedsgeschenk gern entgegengenommen. Wir Psychotherapeut*nnen aus der ver.di-Fachkommission PP/KJP waren natürlich besonders interessiert zu erfahren, welche Änderungen in der Eingruppierung es denn nun genau waren, die vereinbart worden sind.
Im TV-L-Anlage A, Teil II "Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen", Ziffer 2 "Ärzte, Apotheker, Tierärzte und Zahnärzte" wird ein neuer Unterpunkt 2.4 eingefügt:
"Psychotherapeuten - Entgeltgruppe 14“
Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen jeweils mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und mit Approbation und entsprechender Tätigkeit.“
Das ist in etwa eine ähnliche Formulierung wie im TVöD und sie gilt dann für alle Tätigkeitsfelder. Leider ist nicht ganz eindeutig, was mit wissenschaftlicher Hochschulausbildung für uns gemeint ist: Studium an Uni? oder Masterabschluss? Beides wäre denkbar. Das muss vielleicht noch im Nachgang in der redaktionellen Verarbeitung geklärt werden. Wir werden dranbleiben.
Die Einschränkung "mit entsprechender Tätigkeit" ist im TVöD/TvL üblich, auch bei anderen Berufen. Sie hat dann leider zur Konsequenz, dass ein PP, der etwa im Bereich Methodenlehre der Uni arbeitet, darauf keinen Anspruch hätte. Wohl aber ein PP in einer Hochschulambulanz oder in der Klinischen Psychologie, wenn er deutlich machen kann, dass seine psychotherapeutische Kompetenz in seiner Tätigkeit eine besondere Rolle spielt.
Fachgruppe Angestellte
DGVT-BV
*) Das Land Hessen ist nicht mehr Mitglied in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL). Hessen verhandelt separat mit den Gewerkschaften – wird aber vermutlich das Ergebnis im Wesentlichen übernehmen....