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Rosa Beilage 2/2014

Transparenz bei der GKV-Selbstverwaltung: Kleine Anfrage Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag

23. Mai 2014
 

Transparenz und Aufsicht bei den Körperschaften der Selbstverwaltung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind das Thema einer Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 18/554) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Damit bittet die Fraktion unter anderem detailliert Auskunft darüber zu erhalten, wie und wo die Jahresabschlüsse und Haushaltpläne der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV), des GKV-Spitzenverbands und des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) veröffentlicht werden.

Laut Grünen-Fraktion gebe es ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit an der Transparenz der gesetzlichen Selbstverwaltung. Schließlich hätten die Ausgaben in der GKV allein im Jahr 2012 bei rund 173 Milliarden Euro gelegen. Und durch den Zuschuss des Bundes seien die Steuerzahler daran mit 14 Milliarden Euro beteiligt. Auch in den nächsten Jahren sei mit weiteren Ausgabensteigerungen und einem Steuerzuschuss zu rechnen. Daher seien insbesondere an die finanzielle Transparenz der im GKV-Bereich tätigen Selbstverwaltungskörperschaften erhebliche Anforderungen zu stellen.

Zuletzt hätten Berichte über Unregelmäßigkeiten bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Zusammenhang mit Immobilien Fragen ausgelöst, schreiben die Grünen in ihrer Anfrage. Fragen seien auch aufgetaucht hinsichtlich der Finanzierung von Gebäuden des GKV-Spitzenverbandes, der KBV und des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen müsse man sich fragen, ob die Bundesregierung ihren Aufsichtspflichten über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) sowie der Kassenärztlichen wie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KBV/KZBV) „in der gebotenen Weise“ nachkommen konnte bzw. nachgekommen sei. Um Licht in das Dickicht der diversen Beteiligungen der Körperschaften und deren Immobiliengeschäfte zu bringen, legte man am 14. Februar 2014 der neuen schwarz-roten Regierung mittels einer Kleinen Anfrage 34 Fragen vor, die teilweise sehr ins Detail gehen.

Die Selbstverwaltungsorgane in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind nach Angaben der Bundesregierung dazu verpflichtet, „wirtschaftlich und sparsam mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln“ umzugehen. Dies gelte insbesondere für die Verwaltungsausgaben, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucksache 18/724) auf diese Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Entsprechend ausgelegt seien auch die haushaltsrechtlichen Bestimmungen.

Allerdings stehe den Selbstverwaltungskörperschaften bei ihrer Aufgabe, sparsam zu wirtschaften, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts „ein weiter Einschätzungsspielraum“ zu. Die Aufsichtsbehörden könnten demnach nur prüfen, „ob die äußersten Grenzen dieses Einschätzungsspielraums überschritten sind“. Sie könnten ihre eigene Einschätzung aber nicht einfach an die Stelle der Selbstverwaltungsorgane setzen.

Gleichwohl würden Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit Finanzmitteln oder Verstöße gegen haushaltsrechtliche Bestimmungen unverzüglich aufgeklärt und gegebenenfalls „sanktioniert“, heißt es in der Antwort weiter. So habe das Bundesgesundheitsministerium auf eine sofortige Aufklärung gedrungen, nachdem Anzeichen für Unregelmäßigkeiten im Finanzsektor bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) aufgetreten seien. Dieser Vorgang sei noch nicht abgeschlossen.

Für die Grünen werfen die Antworten der Bundesregierung mehr Fragen auf als dass sie zur Klärung beitragen.

Waltraud Deubert