Treffen der Berufs- und Fachverbände (GK II) am 27./28.9.2008 in Freiburg
Nach den Berichten aus den Verbänden und der Aufnahme eines weiteren Verbandes in den GK II (Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie e.V., DGH) berichtete Jürgen Doebert ausführlich über das Ergebnis der Verhandlungen im Bewertungsausschuss zur Ärzte-/Psychotherapeutenhonorierung (siehe hierzu gesonderter Bericht). Bei aller Zufriedenheit über das Verhandlungsergebnis stellte Jürgen Doebert fest, dass folgende Einschränkungen bleiben:
- Betriebswirtschaftliche Kalkulation des alten EBM ist bereits höher als die Honorare (5,11 Cent mal 1755 Punkte sind ca. 90,- EUR)
- Diese Kalkulation benachteiligte schon systematisch die sprechende Medizin, da MINDEST-Zeiten mit kalkulatorischen Zeiten (Durchschnittszeiten oder besser angestrebte Durchschnittszeiten) bei anderen Arztgruppen verglichen werden.
Mindestzeiten müssen eingehalten werden /Kalkulatorische Zeiten können unterschritten werden.
Besprochen wurden auch die veränderten Strukturen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und die Auswirkungen auf die Belange der PsychotherapeutInnen. Wichtige Entscheidungen, wie z. B. die Überprüfung der Richtlinienverfahren, die demnächst ansteht, ist Aufgabe des Unterausschusses Methodenbewertung, in dem vier Trägerorganisationen vertreten sind, und zwar die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sowie der GKV-Spitzenverband. Weitere Informationen zum G-BA, seinen Strukturen und seiner Arbeitsweise finden Sie unter www.g-ba.de.
Ein weiteres Thema war der ADHS-Vertragsentwurf zur „qualitätsgesicherten Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit ADHS“. Beteiligt sind neben der KBV der Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sowie die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung. In diesem Konzept übernehmen regionale ADHS-Teams die Versorgung der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KBV unter www.kbv.de.
Diskutiert wurden auch die aktuellen Gesetzentwürfe, u. a. das Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz (siehe hierzu gesonderter Bericht). Ergänzend wies Rainer Richter (Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer) darauf hin, dass der Entwurf für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen ein „durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem auf der Grundlage von tagesbezogenen Entgelten“ vorsieht. Dabei ist sicherzustellen, dass das neue Entgeltsystem in der Lage ist, von Beginn an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Weiterentwicklungen der Versorgungsstrukturen zu berücksichtigen. Die Psychiatrie-Personalverordnung, die bereits 20 Jahre alt ist, bildet den wissenschaftlich-therapeutischen Fortschritt der letzten Jahre nicht ab. Auch die Einführung der Heilberufe der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit dem Psychotherapeutengesetz 1999 wurde in der Psychiatrie-Personalverordnung noch nicht nachvollzogen.
Für die Entwicklung des neuen Entgeltsystems ist die Kompetenz von PsychotherapeutInnen unerlässlich. Zu begrüßen ist deshalb, dass die Bundespsychotherapeutenkammer Gelegenheit zur Teilnahme an beratenden Sitzungen erhalten soll. Allerdings sollte sich die Beteiligung auch auf Fragen des Entgeltsystems für somatische Krankenhäuser beziehen.
Schließlich wurde noch über eine Anfrage der Bundespsychotherapeutenkammer beraten. Sie wollte Anregungen, welche weiteren Bereiche im Rahmen der Musterweiterbildungsordnung zu entwickeln seien. Die Verbandsvertreter waren allerdings mehrheitlich der Meinung, dass es zum derzeitigen Zeitpunkt noch zu früh ist, Vorschläge für weitere Bereiche einer Weiterbildungsordnung zu machen. Man solle zunächst das Forschungsgutachten zur Psychotherapieausbildung abwarten, bevor man Bereiche festlegt, die sich später dann als nicht sinnvoll erweisen.
Last but not least wiesen die Kollegen auf eine Studie, die im Auftrag der KBV von Dr. Melchinger, Medizinische Hochschule Hannover, erstellt wurde. Kernaussage der Studie ist: „Nervenärzte behandeln 72 % aller Fälle, erhalten aber nur ¼ der Gesamtausgaben für Psychotherapie und ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten behandeln 28 % der Fälle und erhalten dafür rund ¾ der Gesamtausgaben. Daraus wird eine ungerechte Verteilung der Mittel konstruiert, weshalb „immer mehr Nervenärzte …. sich aus wirtschaftlichen Gründen auf die existenzsichernde Psychotherapie fokussieren“. Es entsteht also der Eindruck, dass die PsychotherapeutInnen ihre Honorare auf Kosten der Nervenärzte und Psychiater erwirtschaften. Wie auf Seite 39 dieser Rosa Beilage ausgeführt, geht es im Vergleich der Durchschnittshonorare der beiden Fachgruppen den Nervenärzten eher besser als den PsychotherapeutInnen. Hinzu kommt, dass die PsychotherapeutInnen ihre Leistungen nicht ausweiten können, da sie zeitabhängig vergütet werden und zu großen Teilen auch genehmigungspflichtig sind.
Eine Polarisierung zwischen den Fachgruppen ist u. E. nicht sinnvoll und für die Versorgung der PatientInnen eher schädlich.
Waltraud Deubert