Treffen der ver.di PiA-AG am 19.4.2015 in Berlin
Die ver.di-PiA-AG versteht sich als Interessenvertretung von PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiA), die sich durch ihre Offenheit und Neutralität jenseits von Therapieschulen, politischen Haltungen und Verbandsstrukturen auszeichnet. Sie lebt vom Engagement der beteiligten PiA und bietet gleichzeitig durch die bewährten gewerkschaftlichen Rahmenbedingungen die Möglichkeit von der Erfahrung der ver.di-Mitarbeiter in Tarif- und Berufspolitik sowie der Vernetzung bis in einzelne Betriebe hinein zu profitieren.
Beim diesjährigen Treffen der ver.di-PiA-AG standen dementsprechend auch die Themen auf der Tagesordnung, die für uns PiA aktuell besonders „brennen“: Die Reform der Psychotherapeutenausbildung, das Mindestlohngesetz und die immer wieder aktuelle Frage: Wie gewinnen wir noch mehr PiA für berufspolitisches Engagement, um unseren Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen?
Es wurde die in der letzten Sitzung mitbearbeitete und nun fertige ver.di-Broschüre zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vorgestellt. Ver.di fordert darin v.a. die Qualifizierung zum PsychotherapeutInnen (PP/KJP) als Weiterbildung im Angestelltenverhältnis zu definieren, die praxisnah ist und mit der Approbation abschließt. Die Weiterbildung soll auf Grundlage einer eingeschränkten Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde erfolgen. Die Praktische Tätigkeit soll zur betrieblichen Weiterbildung werden, welche analog der beruflichen Qualifikation (Masterabschluss) vergütet wird. Diskutiert wurden dazu auch der letzte DPT-Beschluss sowie anstehende Gespräche der ver.di-Fachkommission PP/KJP mit Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums. (Nähere Informationen dazu unter gesundheit-soziales.verdi.de/berufe/psychotherapeut-in)
Bezüglich des Mindestlohns wurde in der juristischen Einschätzung des Gesetzes deutlich, dass auch hier wieder die Frage nach dem Überwiegen des Ausbildungscharakters während der praktischen Tätigkeit in psychiatrischen/psychosomatischen Kliniken zum Tragen kommt. Im Rahmen der praktischen Tätigkeit als „Ausbildungsphase“ hätten PiA keinen rechtlichen Anspruch auf Mindestlohn, es sei denn in der tatsächlichen Vertragsdurchführung stehe der „Austausch Dienste gegen Entgelt“ im Vordergrund. Ansatzpunkt für eine Klärung der Vergütungsfrage bleiben daher weiterhin betriebliche Einzellösungen, die Chancen einer Reform, sowie das nachträgliche Einklagen einer qualifikationsgerechten Vergütung, wozu es schon einige Urteile gibt. Gerade bezüglich arbeitsgerichtlicher Individualklagen bilden sich in immer mehr Bundesländern Initiativen von interessierten PiAs. Langfristig könnten solche Klagen dazu beitragen, dass Kliniken insgesamt zu einer angemesseneren Vergütung für PiA bereit sind. In puncto betriebliche Lösungen kann ver.di durch seine regional angelegte Struktur und Kontaktmänner und -frauen in Kliniken auch PiA bei der Vernetzung, z.B. mit Betriebsräten, unterstützen. Diese können wichtige Verbündete für PiA sein, beispielsweise um innerbetriebliche Verbesserungen der Ausbildungsbedingungen im Rahmen der praktischen Tätigkeit zu erreichen.
Bezüglich der stärkeren Vernetzung von PiA wurden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, um stärker mit regionalen PiA-Initiativen in Kontakt zu treten, die Reichweite der ver.di-PiA-AG zu erweitern und Energien zu bündeln. In dieser Hinsicht unterstützt ver.di auch das PiA-Politiktreffen weiter. Zudem wurde eine mögliche Beteiligung der PiA an der ver.di-Fachkommission PP/KJP diskutiert, um die Interesse der PiA auch dort einzubringen.
Das nächste Treffen der PiA-AG findet am Montag, den 26. Oktober, von 9.00 bis 13.00 Uhr in Berlin statt.
Hannah Bäßler, DGVT-Ausbildungszentrum Berlin
Quelle: Rosa Beilage zur VPP 3/2015