Treffen der Verhaltenstherapieverbände am 22. Januar 2007 in Berlin
Aktueller Anlass war die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Gesprächspsychotherapie und die Ankündigung, dass demnächst auch die bisherigen Richtlinienverfahren einer Prüfung unterzogen werden sollten. Es schien auch Sinn zu machen, wieder einmal Austausch und Abstimmung zu suchen.
Ausführlich wurden zunächst die Grundlagen des Gesprächstpsychotherapie-(GT-)Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses besprochen und auch die möglichen Konsequenzen für die weiteren Verfahren. Insbesondere die Abweichung der Bewertungskriterien von G-BA und Wissenschaftlichem Beirat Psychotherapie (nach § 11 PsychThG) wurde problematisiert. Die Tatsache, dass für den Bereich der Verhaltenstherapie bereits eine vom wissenschaftlichen Beirat geprüfte und positiv bewertete Expertise vorliegt, erschien als gute Grundlage für weitere Prüfprozesse[1]. Dennoch wurde vereinbart, die vorliegenden Unterlagen, speziell mit Blick auf die Bewertungskriterien des G-BA, insbesondere die Nutzenbewertung, noch einmal anzuschauen. Generell wurde in diesem Zusammenhang die Frage diskutiert, wie weit die durchgängige Verfahrensdominanz der Psychotherapierichtlinien noch eine Zukunft hat und welche Alternativen es gibt. Hier sollen noch weitere Beratungen folgen.
Weitere Themen, wie Überlegungen zur PT-Ausbildungsreform oder die Beteiligung der VT-Verbände an der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), wurden nur gestreift und sollen beim nächsten Treffen im späteren Frühjahr vertieft werden.
[1] Kröner-Herwig, B. (2004). Die Wirksamkeit von Verhaltenstherapie bei psychischen Störungen von Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen. Expertise zur empirischen Evidenz des Psychotherapieverfahrens Verhaltenstherapie, hrsg. von DGVT und AVM. Tübingen, dgvt-Verlag.