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Niedergelassene DGVT

Treffpunkte beim Kongress: Berufseinstieg Niederlassung

04. Juni 2008
 

Die Mitglieder der Mailingliste kostenerstattung@dgvt.de trafen sich im Rahmen des Jubiläumskongresses 2008 zum ersten Mal außerhalb der virtuellen Welt, um sich über Möglichkeiten der Berufstätigkeit in der ambulanten Versorgung ohne eine Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV-Zulassung) zu besprechen.

In einer bunt gemischten Runde trafen sich ca. 20 Personen

  • PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiA), die ihre Zukunftschancen ausloteten,
  • frisch approbierte KollegInnen,
  • angestellte KollegInnen
  • und KollegInnen, die nach langjährigen KV-Zulassung die Altersgrenze erreicht haben und weiter psychotherapeutisch tätig sein wollen,

um sich über ihre Erfahrungen mit der direkten Abrechung mit Krankenkassen im sogenannten Kostenerstattungsverfahren (nach § 13,3 SGB V) auszutauschen. Darüber hinaus sprachen sie über Sonderbedarf und Ermächtigungen in psychotherapeutisch unterversorgten Gebieten und über die Möglichkeiten der Praxisübernahmen in Form eines Praxiskaufs. Als Experten für diese Fragestellungen konnten ehrenamtlich aktive Mitglieder gewonnen werden, die selbst z. T. langjährige Erfahrungen in den jeweiligen Bereichen sammeln konnten. Begleitet wurden die praktischen Tipps von Hinweisen auf die rechtlichen Grundlagen durch Dipl.-Psych. Katja Kühlmeyer, die gemeinsam mit der Juristin Kerstin Burgdorf und Rechtsanwältin Susanne Locher-Weiß im letzten Jahr die telefonische Mitgliederberatung der DGVT in Tübingen durchführte.

Selbst im Kostenerstattungsverfahren tätig schilderte Gerd Per, Mitglied der Aus- und Weiterbildungskommission der DGVT (AWK) und Mitbegründer der Mailingliste kostenerstattung@dgvt.de seine Erfahrungen. Er ist Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (KJP) und versorgt Kinder und Jugendliche im Raum Herne in seiner Privatpraxis. „Es ist wichtig, in die lokalen Netzwerke aufgenommen zu werden“, gab er den KollegInnen zu Anfang der Veranstaltung mit auf den Weg – passend zum Kongressthema „Vernetzte Psychotherapie“. In der Runde wurden daraufhin einige konkrete Tipps dazu gesammelt, z.B. der Hinweis, sich den niedergelassenen KollegInnen vor Ort persönlich vorzustellen, an Qualitätszirkeln (niedergelassener) KollegInnen teilzunehmen oder persönlich mit den SachbearbeiterInnen der Krankenkassen zu sprechen. Kühlmeyer führte noch einmal die Grundlagen im 5. Sozialgesetzbuch [1] an und wies auf die aktuelle Rechtsprechung [2] hin. Ein Austausch über „freundliche“ und „unfreundliche“ Krankenkassen folgte.

Aus den Erfahrungen ihres erfolgreichen Sonderbedarfsantrages (nach § 24 der Bedarfsplanungsrichtlinie) in Schleswig-Holstein berichtete daraufhin lebensnah Diana Will, Landessprecherin in Schleswig-Holstein. [3] Es wurde deutlich, dass sich Hartnäckigkeit bezahlt machen kann. „Notwendig ist es, den lokalen Bedarf tatsächlich zu erheben und sich nicht mit abstrakten Bedarfsplanungsbilanzen zufrieden zu geben“, so Will.
„Das sagen wir auch immer wieder unseren Mitgliedern in der telefonischen Beratung“, ergänzte Kühlmeyer. Die niedergelassenen Psychotherapeuten erbringen oft weniger als 36 Behandlungsstunden in der Woche, so dass es trotz Überversorgung zu Versorgungsengpässen vor Ort kommen könne. Über die Arbeitszeiten von KV-Zugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) haben in der Fachgruppe Niedergelassene aktive Mitglieder bereits 2005 in der Verbandszeitschrift berichtet. [4] Außerdem habe sich der Bedarf epidemiologisch verändert, die Bedarfsplanungszahlen jedoch seinen seit ihrer Einführung und der Aufnahme der PP und KJP nicht verändert worden. Gerade in der Versorgung von Kindern- und Jugendlichen bestünde oft ein Mangel, auf den schon vielerorts hingewiesen worden sei. [5]
Daher müsse der Zulassungsausschuss selbst Ermittlungen anstellen, wie lange die Wartezeiten auf einen Therapieplatz (nicht nur auf ein „Erstgespräch“) vor Ort sind, es gelte der Amtsermittlungsgrundsatz. Manchmal würden Zulassungsausschuss und Antragssteller jedoch unterschiedliche Antworten bekommen. Selbst das BSG (Az.: B 6 KA 35/99 R) habe festgestellt, dass die Angaben der potentiellen künftigen Konkurrenten des Bewerbers nicht ohne weiteres als Entscheidungsgrundlage geeignet sind.
In so einem Fall bestünde die Möglichkeit „verdeckte Ermittlungen“ anzustellen, z.B. Bekannte anrufen zu lassen, um die tatsächlichen Wartezeiten zu ermitteln. Nach der Zulassungsverordnung für Ärzte (§ 31 Ärzte-ZV) bestünde außerdem die Möglichkeit einen Antrag auf Ermächtigung zur Vertragsärztlichen Versorgung beim Zulassungsausschuss zu stellen. Die KV kann Vertragsärzte befristet ermächtigen, um eine bestehende oder drohende Unterversorgung abzuwenden oder einen begrenzten Personenkreis (z.B. mit einem bestimmten Störungsbild) zu versorgen.

Erfahrungen als Bewerberin um die Praxisnachfolge konnte Katrin Prante sammeln, Landessprecherin der DGVT in Mecklenburg-Vorpommern. Sie bewarb sich auf einen Praxissitz, wollte jedoch nicht den Praxiskauf-Vorvertrag des Praxisabgebers unterzeichnen (wie viele ihrer Mitbewerber auch), da ihr seine Forderung überteuert erschien. Der Zulassungsausschuss ließ den Wert der Praxis feststellen und kam zu einem wesentlich geringeren Praxispreis (ca. die Hälfte der geforderten Summe). Die Praxis wurde darauf hin an den Bewerber mit den besten gesetzlichen Kriterien, in diesem Fall mit dem besten Platz auf der Warteliste, vergeben.
„Die KV-Zulassung selbst kann nicht verkauft werden, lediglich die Fortführung einer bestehenden Praxis ist als „immaterieller Praxiswert“ oder „Goodwill“ veräußerbar“, machte Kühlmeyer deutlich. „Es gibt unterschiedliche Berechnungsverfahren zur Praxiswertermittlung, z.B. das sogenannte Ertragswertmodell [6], aber die Preise am Markt sind durch die große Nachfrage und den Druck auf manchen Abgeber, seine Rente aufbessern zu müssen, oft überteuert“.

Die Kollegen nutzten die Pause um sich informell zu vernetzen und es wurden Erfahrungen und Ideen zur Existenzgründung ausgetauscht. Mittlerweile hat die Mailingliste kostenerstattung@dgvt.de ca. 100 Mitglieder. Sie nutzen die Liste zum Erfahrungsaustausch. Neue Mitglieder werden kollegial gecoacht. Das einstweilen stattliche Archiv kann von allen Neu-Mitgliedern gesichtet werden.

Wenn Sie DGVT-Mitglied sind und Interesse daran haben, auf die Mailingliste kostenerstattung@dgvt.de aufgenommen zu werden, so richten Sie Ihre Anfrage an dgvt@dgvt.de.

Katja Kühlmeyer


[1] Kühlmeyer, Katja (2007): Kostenerstattung ist nicht gleich Kostenerstattung. Rosa Beilage zur VPP 2/2007

[2] Locher-Weiß, Susanne (2007): Urteile des Bundessozialgerichts zur Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V. Rosa Beilage zur VPP 4/2007.

[3] Im Landesbericht in der Rosa Beilage zur VPP 4/2007 hat sie bereits ihre Erfahrungen beschrieben.

[4] Vgl. hierzu:
Funk, M., Lemisz, W., Palm, W. (2005):Themenschwerpunkte für Niedergelassene in VPP 2/2005, S. 404 – 413.
Funk, M., Lemisz, W., Palm, W. (2005): Themenschwerpunkt Arbeitszeiten bei Niedergelassenen in VPP 3/2005, S. 658.
Arbeitszeiten von Psychotherapeuten, aufbereitet von W. Palm: www.psyinfo.w-palm.de/verteilungen.pdf

[5] z.B. in der KIGGS (http://www.kiggs.de/studie/index.html) des Robert Koch Instituts

[6] z.B. das Praxiswertmodell der Hamburger Psychotherapeutenkammer: www2.ptk-hamburg.de/uploads/modell_praxiswertermittlung_2007.pdf