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Kammern

Überblick: Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Landespsychotherapeutenkammer

22. Januar 2007
 

- verkürzte Darstellung, Stand Januar 2005, alle Angaben ohne Gewähr -

 

LandEntschädigungen
Vorstandsarbeit
Zeitausfälle für andere
Funktionäre (und ggf. VS)
ReisekostenÜbernachtungenQuelle/Stand
Bundespsycho-therapeutenkammerMonatliche Aufwandsentschädigung:
Präsident: 4.500 €
Vizepräsident: 3.500 €
weitere Vorstandsmitgl.: je 2.500 €

Monatliche Bürokostenpauschale:
Präsident/Vizepräs.: 150 €
weitere Vorstandsmitglied:
je 100 €
40 € pro Stunde, jedoch max. 8 Std. (320 €) pro TagBahn: 1. Klasse (mit BahnCard50)

PKW: 0,30 €/km pro weitere mitgen. Personen 0,10 €/km.

Flug: Economy-Class für Vorstandsmitglieder, sofern Benutzung anderer Verkehrsmittel aus Zeitgründen nicht zumutbar ist.
Übernachtungskosten bis 100 €/Nacht + Nebenkosten (z.B. Taxigebühren).Entschädigungs- und Reisekostenordnung vom 1.11.2003
Baden-WürttembergMonatliche Aufwandsentschädigung:
Präsident: 5.000 €
Vizepräs.: 2.500 €
3 weitere Vorstandsmitglieder: je 2.000 €

Monatliche Bürokostenpauschale:
Präsident: 250 €
Vizepräs.: 200 €
3 weitere Vorstandsmitglieder: je 100 €

Für die Vorstände entfällt die Sitzungspauschale
250 € pro Sitzung (pauschal)

Bei Ausschusssitzungen je angefangener Stunde 55 € für alle Vertreter.
- Entschädigung Reisezeit
30 €/Std.
- Bahn- und Flugpreise;
- bei eingesetzter Bahncard entsprechende Reduktion
- bei PKW 0,30 € bzw. 0,40 €/km
(Höherer Betrag bei
Mitnahme eines Kollegen)
- Tagegeld
Übernachtungskosten bis 100 €Entschädigungsvereinbarungen 2004 und aktuelles Reisekostenabrechnungsformular nach Kammer-Homepage von 2004
BayernMonatliche Aufwandsentschädigung:
Präsident: 3.950 €
Vizepräsident: 2.600 €
Beisitzer: 1.400 €

Monatliche Bürokostenpauschale:
Präsident: 250 €
Vizepräsident: 200 €
Beisitzer: 150 €
Aufwandsentschädigung für Ausschuss- bzw. Kommissionsvorsitzende 50 €/Sitzung

Für zeitliche Inanspruchnahme werden je Abwesenheitsstunde 50,00 € erstattet.
Bahn: 2. Klasse (in begründeten Ausnahmefällen 1. Klasse) inkl. aller Zuschläge.

PKW: 0,45 €/km, pro weitere mitgen. Personen 0,45 €.

Flug: Nur sofern die Benutzung anderer Verkehrsmittel nicht zumutbar ist und sofern Flugkosten günstiger bzw. gleich hoch als andere Verkehrsmittel.
20 € pro Übernachtung ohne Einzelnachweis.

Gegen Beleg in der Höhe der angefallenen Kosten, max. in Höhe 120 €/Nacht.
Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vom 18.09.2003
BerlinVorsitzende/r: 3.000 €
StellvertreterIn: 2.600 €
BeisitzerInnen: 1.100 €
Aufwandsentschädigung

Teilnahme an Sitzungen der Delegiertenversammlung, Ausschüsse oder anderer Gremien: pauschal 50 € pro Sitzung bei max. 4 Delegiertenversammlungen, 7 Ausschusssitzungen und 1 Klausurtagung pro Ausschuss.

Dienstreisen pro volle Std. 50 €, max. 300€ pro Tag Ausschusssprecher erhalten monatlich 150 € pauschal. Vorsitzende der Sitzungsleitung erhalten monatlich 100 € pauschal, andere Mitglieder der
Sitzungsleitung 50 € pauschal.
PKW: 0,35 € pro km, bis max. 300 km pro Dienstreise

Bahnfahrten: 2. Klasse mit Zuschlägen gegen Beleg

Flugkosten: gegen Beleg, jedoch max. bis 20 % über den Kosten einer Bahnfahrt
2. Klasse zum gleichen Ort.
Fahrtkosten in Berlin werden nicht erstattet.
Angemessene Übernachtung gegen Beleg, max. 100 € pro
Übernachtung (in strittigen
Fällen entscheidet PräsidentIn).
Nebenkosten bis max. 25 € pro Tag.
Entschädigungsordnung vom 27.2.2003
(Für Mitglieder des Vorstands werden die pauschalen Aufwandsentschädigungen gesondert geregelt.)
BremenMonatliche Aufwandsentschädigung:
Präsident: 1.100 €
Stellvertr.: 550 €
Beisitzer: 170 €
Für extern veranlasste Termine innerhalb Bremens, wenn es zu Verdienst- oder Honorarausfall kommt: 40 €/Stunde* (Abrechnung halbstundenweise bis max. 8 Stunden/Tag)
Für Dienstreisen außerhalb Bremens (Abrechnung halbstundenweise bis max. 8 Stunden/Tag) werden 40 €/Stunde* bezahlt.
_______
* Setzt Beschluss des Kammervorstandes voraus
Dienstreisen außerhalb Bremens werden erstattet mit:
Bahn: 1. Klasse zzgl. Zuschläge (Ermäßigungsmöglichkeiten müssen genutzt werden)
PKW: 0,30 €/gefahrene km pro weitere mitgen. Person: 0,05 € zusätzlich.
Flug: in Ausnahmefällen
Economy-Class möglich, wenn Vergleichsrechnung inkl. evtl. Übernachtungskosten es vertretbar erscheinen lassen.
Notwendige Nebenkosten werden gegen Beleg erstattet.
Gegen Beleg in Höhe der angefallenen Kosten, max. in Höhe 100 €/Nacht.
Darüber hinausgehende Kosten bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.

Erstattungen anderer Organisationen sind in voller Höhe anzurechnen.
Ordnung über Aufwandsentschädigungen und Reisekosten der Psychotherapeutenkammer Bremen vom 28.10.2003.
Keine Änderungen in 2004.
Hamburg    Die Vorstandsentschädigungen wurden im November 2004 neu beschlossen.
Die PTK Hamburg forderte uns mit Schreiben vom 9.11.04 dazu auf, diese Daten nicht zu veröffentlichen.
Hessen    Die PTK Hessen forderte uns mit Schreiben vom 8.11.04 dazu auf, die Vorstandsentschädigungen nicht zu veröffentlichen.
NiedersachsenEntschädigung für Vorstandsarbeit

Jedes Vorstands-Mitglied erhält eine Aufwandsentschädigungspauschale. Die Höhe wird von der DV festgelegt. (Ergänzt 17.9.2003): Der Vorsitzende erhält pro Monat 2.300 Euro, die übrigen Mitglieder 1.483 Euro. Damit sind alle Vorstandsitzungen abgeholten.
Für Sitzungszeit inklusive
Fahrtzeit wird eine Entschädigungsgebühr von 25 € für jede
Stunde (auf- oder abgerundet) bezahlt.
Pauschal 0,45 € pro gefahrenem km unabhängig
vom benutzten Verkehrsmittel. Mitglieder der Kammer können auf Teile der Erstattung verzichten.
Nachgewiesene
Kosten Mittelklassehotel abzüglich Frühstückskostenpauschale von 5 €.
Reisekosten- u. Sitzungsgeldordnung für Organmitglieder der
PKN vom 16.3.2002
NRWMonatliche Aufwandsentschädigung
PräsidentIn: 4.400 €
VizepräsidentIn: 2.400 €
Beisitzer: 1.200 €
Die Mitglieder des Vorstandes erhalten darüber hinaus eine Entschädigung für zeitliche Inanspruchnahme nach den Bestimmungen für die Mitglieder der DV und für Vorstandsmitglieder gem. der Entschädigungs - und Reisekostenordnung wie nebenstehend.
Entschädigung für zeitliche Inanspruchnahme
Je Abwesenheitsstunde 40 € - Dabei gilt: Die Abrechnung erfolgt in vollen Stunden, wobei je Kalendertag maximal 9 Std. entschädigt werden.
Pauschalbetrag für jeden mit dem PKW gefahrenen km: 0,50 € .
Benutzung der Bundesbahn: Fahrtkosten 1. Klasse einschließlich evtl. Benutzung eines Schlafwagens der 1. Klasse. Ebenso Zuschläge, nachgewiesene bzw. glaubhaft gemachte Nebenkosten, z. B. Parkgebühren, Kosten für die Beförderung von Gepäck und für die Benutzung von Taxen. Flugkosten (Economy-Class) nach vorheriger
Genehmigung durch den Vorstand. PräsidentIn und VizepräsidentIn erhalten auf Antrag 50 % der Kosten einer BahnCard 1. Klasse ersetzt.
Max. 130 € pro Übernachtung gegen Nachweis. Übernachtungsgeld pauschal je
Übernachtung
20 €.
Entschädigungs - und Reisekostenordnung
der PTK NRW vom
14.9.2002
Rheinland-Pfalzmonatliche Pauschalen:
Präsident: 1.800 €
Vizepräsident: 1.000 €
Beisitzer 500 €
plus 100 € / 50 € / 25 € Bürokostenpauschale
für Präsi / Vize / Beisitzer
Sitzungen von Vorstand, Vertreterversammlung und Ausschuss und Dienstreisen werden mit 40 € für jede Stunde entschädigt; dabei wird für jede angefangene halbe Stunde abgerechnet. jedoch nur bis max 200 €Reisekosten werden nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes erstattet. Flugkosten können bei Reisen über 500 km erstattet werden.Max. 130 €Entschädigungsordnung
vom 10. April 2003
SaarlandMonatl. Aufwandsentschädigung:
Präsident: 1 200 €
Vizepräs.: 800 €
BeisitzerInnen: 600 €
Mitglieder der Vertreterversammlung und der Ausschüsse erhalten 50 €/Sitzung, die Ausschussvorsitzenden 75 €/Sitzung.Fahrtkosten: Bahn 2. Klasse incl. aller Zuschläge bzw. 0,30 €/gefahrene km und 0,05 € pro mitgenommene Person.
Übernahme Flugkosten erfordert Genehmigung des Vorstandes.

Pauschale für Verpflegungskostenmehraufwand: 18,50 € bei Abwesenheit von mehr als 10 Stunden.
Sonstige Nebenkosten werden gegen Beleg erstattet.
Übernachtung: Max. 100 €/Nacht incl. Frühstück.Regelung der Aufwandsentschädigung und Reisekosten der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes für 2004.
Saarland
Änderungen ab 2005
Monatl. Aufwandsentschädigung:
Präsident: 1 200 €
Vizepräs.: 800 €
3 BeisitzerInnen: je 300 €
Bei Ausschusssitzungen je angefangener Stunde 50⿬ für BeisitzerInnen. Darüber hinaus erfolgt eine Reisekostenerstattung für alle VS.  Mitteilung der saarl. Landeskammer vom 14.3.05 per E-Mail.
Schleswig-HolsteinMonatl. Aufwandsentschädigung:
Präsident: 1800 €
Vizepräs.: 1400 €
Weitere Vorstandmitgl.: 600 €

Monatl. Bürokostenpauschale:
Präsident/Vizepräs.: 90 €
Weitere Vorst.-Mitgl.: 80 €
Alle Kammerversammlungs-, Ausschuss-/Komissions- und Vorstandsmitglieder erhalten für ihre jeweiligen Sitzungen (auch VS-Sitzungen) Aufwandsentschädigungen in Höhe von 40 € je Stunde (für eine Sitzung max. 200 €)

Öffentliche Verkehrsmittel:
2. Klasse DB, bei Nutzung einer eigenen Bahncard 1. Klasse

Flugkosten: nur nach Genehmigung durch Vorstand

Bei PKW-Nutzung: 0,28 € je gefahrenen km. (bei Entfernungen über 300 km nur Fahrkosten öffentl. Verkehrsmittel)

Pauschale für Verpflegungskostenmehraufwand: 18,50 € bei Abwesenheit von mehr als 10 Std.

 Bis 93 € je Übernachtung Entschädigungs- und Reisekostenordnung der PKSH vom 29.08.2003