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Berufsbild KJP / PP  • Honorarentwicklung

Uneinigkeit bei den Verbänden in bezug auf Zustimmung zum neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)

17. Januar 2007

Was ist der richtige Weg? Zustimmung, um zunächst die Höherbewertung der Leistungen im Richtlinienkapitel 35 des EBM, insbesondere die der 50-Minuten-Psychotherapie, zu erreichen oder Zustimmung verweigern und die Integration in Fragestellen, um den Forderungen der Psychotherapeuten Nachdruch zu verleihen?

 

Die beiden konträren Positionen werden zunächst von Herrn Best, Vereinigung, und von Herrn Deister, bvvp, dargestellt. Die Vereinigung und der DPTV vertreten die Ansicht, dass durch die Zustimmung der sogenannten "gemischten" Verbände, bvvp und DGPT, zur aktuellen Fassung des EBM den Interessen der Psychologischen PsychotherapeutInnen und der Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen geschadet wurde. PP und KJP würden dadurch auf die Richtlinien-Psychotherapie beschränkt, während die Fachärzte für psychotherapeutische Medizin ein weit gefächertes Leistungssprektrum erhielten. Einen Antrag der Delegierten der Vereinigung in der Vertreterversammlung (VV) der KBV zur Aufnahme dieser Gruppenziffer in das entsprechende Kapitel der PP und KJP hätten die Delegierten von bvvp und DGPT nicht unterstützt.

Bvvp und DGPT sind dagegen der Ansicht, dass die Höherbewertung der Leistungen im Richtlinienkapitel 35 des EBM, insbesondere die der 50-Minuten-Psychotherapie so substanziell sind, dass sie als bereits von der KBV akzeptierte EBM-Bestandteile nicht durch Infragestellen des Ganzen wieder gefährdet werden durften. Sie betrachten diese Punktzahlanhebungen als existentiell für viele Praxen und waren der Ansicht, dass die Frage der Einbeziehung der Gruppenziffer, für die sie im Fachausschuss auch votiert hatten, von eher untergeordneter Bedeutung waren. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Fachausschuss, so die Vertreter von bvvp und DGPT, wollten sie sicherstellen, dass wenigstens die Nicht-Richtliniengebundene Gesprächsziffer verabschiedet wird.

Die Vereinigung und der DPTV weisen demgegenüber darauf hin, dass durch die Zustimmung zum EBM, der auch die Grundlage für die DMP's, die integrierten Netze und die GOP/GOÄ-Novelle (hier wird auf den EBM als Leistungsbeschreibung zurückgegriffen) darstellt, die PPs und KJPs auf die Richtlinienpsychotherapie festgelegt werden: Vereinigung und DPTV hätten erwartet, dass die PPs und KJPs an dieser Stelle an einem Strang ziehen und den Erhalt der geplanten neuen Gruppenziffer außerhalb der Richtlinienpsychotherapie zum Gradmesser für eine gelungene Integration machen.

Im Anschluss an die Vollversammlung haben alle PP- und KJP-VertreterInnen in der Vertreterversammlung und im beratenden Fachausschuss einstimmig beschlossen, ein Schreiben zu verfassen, in dem der KBV-Vorstand zu der Frage der Gruppenziffer um ein Gespräch gebeten wurde.
Nachdem der KBV-Vorstand auf dieses Schreiben zunächst nicht reagiert hat, hat Jochen Weidhaas vor der Sitzung im Gesprächskreis II noch mit Herrn Köhler telefoniert, der ihm ein Gespräch in Aussicht gestellt hat. Weidhaas, Vereinigung, macht im Gesprächskreis deutlich, dass, sollte sich die KBV hinsichtlich der Gruppenziffer außerhalb der Richtlinienpsychotherapie nicht bewegen, die Integration in Frage gestellt wird. Köhler von der KBV droht dagegen, dass dann das ganze Kapitel des EBM wieder aufgemacht wird, was wiederum bvvp und DGPT auf jeden Fall verhindern wollen.

Wie in der Zwischenzeit allerdings sowohl Weidhaas, Vereinigung, als auch Clever, bvvp, bestätigen, wird der neue EBM nachhaltig von den Krankenkassen blockiert, da diese einen eigenen EBM vorlegen wollen, der offenbar Pauschalvergütungen für Hausärzte vorsieht. Ob der EBM sich nur verzögert oder aber gar nicht kommen wird, ist zum derzeitigen Zeitpunkt wohl noch nicht abzusehen. Durch die Aussagen im Koalitionsvertrag von Rot/Grün ist davon auszugehen, dass die KVen entmachtet werden bzw. eine Machtverschiebung zugunsten der Krankenkassen stattfinden wird.

Der Konflikt der Verbände bei der Zustimmung zum EBM zeigt u. E. dass es nicht (nur) um die Aufnahme der Gruppenziffer geht, sondern um grundsätzliche Positionen geht, die einer ausführlichen Klärung bedürfen. Die Verbände einigen sich deshalb darauf, dass der Gesprächskreis II am 08.02.2003 von der DGVT nach Würzburg eingeladen wird, um Grundsatzpositonen zu erarbeiten.