Veranstaltung des AOK-Bundesverbandes 'AOK im Dialog: Mehr Gesundheit in der Zukunft' am 13.11.2003 in Berlin
- Was kann und soll durch ein neues Präventionsgesetz geregelt werden?
- Wer soll künftig die Kosten für Präventionsmaßnahmen, Projekte und Kampagnen tragen?
- Welche Spielräume haben die Krankenkassen zukünftig überhaupt noch, um ihren Versicherten präventive Angebote zu unterbreiten?
Der Vorsitzende des Vorstandes des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens, legte den Schwerpunkt seines Vortrages auf die Forderungen der AOK-Gesundheitskasse an ein Präventionsgesetz. Er ging zunächst auf die Felder in der Prävention ein, die seines Erachtens die AOK bereits umfassend und mit guten Ergebnissen ausfüllt. Bei den Individual-Angeboten wies er darauf hin, dass in den Bereichen Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung und Suchtprävention im Jahr 2002 nahezu 200.000 Versicherte teilgenommen haben. Bei GKV-Durchnittsausgaben je Versicherten im Jahr 2003 von 1,58 Euro - hochgerechnet nach dem ersten Halbjahr - gibt die AOK mit Ausgaben je Versicherten von ca. 2,06 Euro innerhalb der GKV in diesem Feld mit am meisten aus. Bei den Setting-Ansätzen sei die betriebliche Gesundheitsförderung ein wichtiges Aktionsfeld, in dem nicht nur das Verhalten der MitarbeiterInnen, sondern auch die betrieblichen Rahmenbedingungen gesundheitsförderlich gestaltet werden. Mit Ausgaben von 0,66 Euro liege die AOK 2003 in etwa doppelt so hoch wie der GKV-Durchschnitt und würde damit deutlich mehr als die Betriebskrankenkassen für die betriebliche Gesundheitsförderung ausgeben. Auch im Bereich der Schulen sehe die AOK angesichts beunruhigender Entwicklungen bei der Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ein Präventionsfeld mit zunehmender Bedeutung. Deshalb engagiere sich die AOK im Setting "Gesundheitsfördernde Schule" bundesweit in 160 Projekten. Daneben beteilige sich die AOK noch an kassenarten übergreifenden Modellversuchen. Beispielhaft sei das Großprojekt der Spitzenverbände der Krankenkassen "Gesund leben lernen", in drei Bundesländern würden verschiedene Schultypen in jeweils mehreren Regionen großräumig vernetzt, um gesundheitsförderliche Bedingungen an den Schulen zu schaffen.
Zur Qualitätssicherung ihrer Präventionsangebote hätten die Spitzenverbände der Krankenkassen bereits im Jahr 2000 im sogenannten GKV-Leitfaden "Prävention" gemeinsam und einheitlich Handlungsfelder für die Individualprävention festgelegt und Qualitätskriterien für Maßnahmen, auch in Settings, vereinbart. Alle Angebote würden inzwischen dokumentiert; ein Instrument zur GKV-weiten Evaluation werde derzeit entwickelt. Außerdem sei ein Gremium installiert worden, die sogenannte Beratende Kommission der Spitzenverbände der Krankenkassen, der u.a. Prof. Dr. Rolf Rosenbrock angehört. Am Ende des ersten Teils seines Vortrages wies Dr. Ahrens noch darauf hin, dass die AOK auch zukünftig die durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz eröffneten Handlungsspielräume intensiv nutzen werde und den Versicherten einen Bonustarif anbieten werde, mit dem kombiniert Vorsorge, Gesundheit und Wirtschaftlichkeit belohnt werden würden. Ziel dieses Tarifes sei es, die Bereitschaft zu Eigenleistung sowie Vorsorge und Früherkennung zu fördern und darüber hinaus die Versicherten für eine gesunde Lebensweise zu gewinnen.
Dr. Ahrens machte deutlich, dass die Angebote der Krankenkassen allerdings bei Weitem nicht ausreichen und ihnen fehle die Breitenwirksamkeit, um statistisch relevante Effekte zu erzielen. Deshalb sei ein Präventionsgesetz sinnvoll, welches Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe regelt. An ein Präventionsgesetz stellte er folgende Anforderungen:
"Das Gesetz muss
- Prävention an gesamtgesellschaftlich konsentierten Zielen ausrichten;
- Präventionsaktivitäten bündeln und Träger besser verzahnen;
- Qualität sichern, auch über die GKV hinaus;
- Defizite bei der Prävention für sozial Benachteiligte ausgleichen und dazu in erster Linie außerbetriebliche Setting-Ansätze fördern;
- die finanzielle Basis für Prävention erweitern, und zwar über die Träger der Sozialversicherung hinaus. Auch in anderen Politikressorts und auf allen politischen Ebenen müssen Beiträge geleistet werden;
Das Gesetz muß weiter
- als Finanziers beispielsweise auch Unternehmen, die PKV und privates Sponsoring einbeziehen;
- es darf kein reines Leistungsgesetz der Sozialversicherungsträger, sondern muss ein Rahmengesetz sein, das alle verantwortlichen Politikressorts und Ebenen einbezieht und z. B. eine Gesundheitsverträglichkeitsprüfung für Gesetzesvorhaben anderer Politikbereiche einführt.
- es muss gewährleisten, dass nicht erneut Verschiebebahnhöfe entstehen und vor allem
- garantieren, dass im Wettbewerb funktionierende Bereiche wie die betriebliche Gesundheitsförderung und die Individualangebote der Krankenkassen nicht eingeschränkt werden!
Lassen Sie mich diese Forderungen kurz erläutern.
Nachholbedarf an Prävention besteht vor allem, bei den sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Diese lassen sich durch individuelle Präventionsangebote allein nur schwer erreichen. Für sie werden deshalb Setting-Ansätze empfohlen. Diese setzen dort an, wo Menschen leben wie z. B. in Schule oder Betrieb, und wollen dort gesündere Rahmenbedingungen schaffen. Hierzu müssen alle Beteiligten eingebunden und zugleich die individuellen Gesundheitskompetenzen gefördert werden. Nur so, sagen die Experten, ist nachhaltig auf Mikro- und Makroebene mehr Gesundheit zu erreichen. In einem Präventionsgesetz müssen deshalb in erster Linie Setting-Ansätze in diesem Bereich befördert werden. Dazu ist Gesundheitsförderung und Prävention qua Gesetz als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe mit allen verantwortlichen Akteuren zu definieren. Diese reichen weit über das Gesundheitsressort hinaus und umfassen etwa Bereiche wie Arbeit und Wirtschaft, Städtebau und Verkehr, Bildung, Umwelt und Verbraucherschutz. Nehmen wir den Bereich Schule als Beispiel. Dort muss Gesundheitswissen vermittelt und Gesundheit im Lebensalltag erfahrbar werden! Gesundheit gehört in den Bildungsauftrag, mitsamt der entsprechenden Lehrerfortbildung. Ein gesundes schulisches Umfeld, das gute Lernbedingungen unserer Kinder sichert, gehört dabei in erster Linie zum Auftrag der Kultusverwaltung. Die Krankenkassen sind bereit, ihren Beitrag zu mehr Gesundheit in der Schule zu leisten. Sie können initiieren und unterstützen, aber sie können nicht selber Hauptakteur und -finanzier sein! Und auch Unternehmen müssen erst in gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen investieren, bevor der Erfolg solcher Prozesse in Betriebsergebnissen sichtbar wird. Auch hier gilt: Krankenkassen können anstoßen und unterstützen, sie spielen aber nicht die Hauptrolle! Dies bedeutet, dass in einem Präventionsgesetz auch finanzielle Verantwortlichkeiten weit über den Bereich der Sozialversicherungsträger und des Gesundheitsressorts hinaus festzulegen sind. Wenn Kulturhoheit Ländersache ist, muss zumindest von Bundesseite ein Rahmen gesetzt werden. Auch Länder und Kommunen müssen vermehrt Verantwortung für die Gesundheit der Bürger übernehmen. Es geht nicht an, dass im öffentlichen Gesundheitsdienst laufend Personal abgebaut und Aufgaben den Krankenkassen übertragen werden, die nicht durch das Sozialgesetzbuch V gedeckt sind! Auch bei der Schaffung eines Präventionsgesetzes darf daher ein wichtiger Grundsatz nicht wiederum über Bord geworfen werden: Beitragsmittel der GKV sollten den Versicherten der GKV zugute kommen und nicht als Ersatz für eine nicht wahrgenommene staatliche Finanzierungsverantwortung herhalten. Verschiebebahnhöfe haben wir schon genug! Ausserdem sollten Präventionsvorhaben sämtlich an national und im Konsens festgelegten Gesundheitszielen orientiert sein. Prioritäre Vorhaben müssen in ihrer Ausführung zwecks höherer Effizienz mehr als bisher koordiniert werden. Aber: zur Förderung von Innovation sollte zusätzlicher Raum für eigene Aktivitäten aller Träger bleiben. Damit bei wichtigen weiteren Gesetzesvorhaben Prävention überhaupt zum Zuge kommt, schlagen wir eine sogenannte Gesundheitsverträglichkeitsprüfung vor. Analog zur Umweltverträglichkeitsprüfung müssen die Gesundheitseffekte neuer gesetzlicher Regelungen von vornherein mitbedacht werden! Meine Damen und Herren, unser Plädoyer geht aber auch dahin, dass ein Präventionsgesetz das, was heute in der Prävention gut funktioniert und wo Wettbewerb zwischen den Krankenkassen erfolgreiche Entwicklungen gefördert hat, erhalten bleibt. Ich nenne hier ausdrücklich die betriebliche Gesundheitsförderung und die Individualprävention. Da wollen wir weiter gestalten und unsere Erfahrungen und Kompetenzen einbringen - was nur einher gehen kann mit der Belassung entsprechender Finanzmittel bei den Krankenkassen. Dort aber, wo sich Aktionsfelder dem Wettbewerb entziehen, wie bei der Gesundheitsförderung und Prävention für sozial Benachteiligte, sollten gesamtgesellschaftliche Prozesse initiiert und gefördert, vor allem aber neue Finanzquellen erschlossen werden, so dass es tatsächlich zu einem Mehr an Gesundheit in der Zukunft kommt.
Vor diesem Hintergrund haben die AOK und die anderen gesetzlichen Krankenkassen ein Konzept entwickelt, um bei der Förderung der Prävention ihren Beitrag zu leisten:
die AOK hat sich dafür stark gemacht, einen adäquaten Anteil ihrer jährlichen Mittel für Prävention in eine GKV-Stiftung zur Förderung von Gesundheitsprojekten für sozial Benachteiligte in außerbetrieblichen Settings einzuzahlen. Wir möchten damit ein deutliches Signal setzen, dass es der GKV ernst ist mit dem "Mehr an Gesundheit in der Zukunft". Wir nehmen den gesetzlichen Auftrag an, durch Prävention zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen mit beizutragen, und wollen uns selbst zu vermehrtem Einsatz verpflichten. Diese Aufgabe erfordert eine große Kraftanstrengung und Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten. Die GKV-Stiftung soll sich daher ausschließlich auf diese Aufgabe konzentrieren!
Ich bitte Sie, Herr Dr. Schröder und Frau Widmann-Mauz herzlich, über die Parteigrenzen hinaus uns in diesem Anliegen zu unterstützen und so bewährte Präventionsansätze zu erhalten und gleichzeitig Präventionsdefizite zu beseitigen!"
Vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung nahm Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder teil. Er versicherte, dass das BMGS der Forderung, innerhalb eines Jahres einen Entwurf eines Präventionsgesetzes vorzulegen sicherlich nachkommen werden. Allerdings machte er keine Angaben zu einem genauen Zeitpunktplan. Inhaltlich referierte er aus dem bereits bekannt gewordenen Eckpunktepapieren seines Hauses (siehe hierzu den Abdruck in VPP 4/03 Seite 868ff) und dies, obwohl er sich zunächst von den bekannt gewordenen Eckpunktepapieren distanziert hatte. Er betonte noch einmal die Zuständigkeit der Länder, wie bereits in den kürzlich in den Bundesrat eingebrachten Antrag des Landes Baden Württemberg deutlich wurde: "Das Präventionsgesetz des Bundes muss die Länderkompetenzen im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung unberührt lassen. Prävention und Gesundheitsförderung fallen nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung in Zuständigkeit der Länder." Zur geplanten GKV-Stiftung für Gesundheitsförderung und Prävention sagte Schröder, dass eine Konstruktion über die GKV hinaus anzustreben sei. Die GKV, so der AOK-Vorstandsvorsitzende Hans Jürgen Ahrens, habe bereits Kontakt zur Rentenversicherung aufgenommen, die ihre Bereitschaft signalisiert habe, sich an der Stiftung zu beteiligen. Auch mit der Unfall- und Arbeitslosenversicherung werde man reden. Allerdings soll die Entscheidung von denjenigen getroffen werden, die die Finanzmittel bereitstellen, betonte Ahrens.
Die Opposition war durch Annette Widmann-Mauz, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion, vertreten. Annette Widmann-Mauz machte deutlich, dass die Union bei der Ausarbeitung der Eckpunkte für ein Präventionsgesetz dabei sein möchte.