Video-Fernbehandlung: Selektivvertrag mit DAK in Baden-Württemberg erweitert
Wir haben bereits darüber berichtet: Seit 2016 besteht ein Selektivvertrag außerhalb der Regelversorgung zur „besonderen psychotherapeutischen Versorgung“ zwischen MEDI Baden-Württemberg und der DAK-Gesundheit. Der DGVT-BV beteiligt sich an diesem Vertrag als Verband im Rahmen des sog. Lenkungsausschusses.
Jetzt haben DAK-Gesundheit und MEDI Baden-Württemberg vereinbart, den bestehenden psychotherapeutischen Facharztvertrag zu erweitern – um ein Fernbehandlungsangebot. Die Einführung einer Video-Fernbehandlung soll neue Zugangsmöglichkeiten in die Psychotherapie schaffen. So sollen zum einen Patient*innen in den Regionen mit einer niedrigen Arzt- und Psychotherapeutendichte eine bessere Versorgung erhalten, zum anderen soll für Patient*innen ein zusätzliches Serviceangebot bereitgestellt werden. Für teilnehmende Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ergibt sich der Vorteil, keine aufwendigen Gutachterberichte erstellen zu müssen.
Die Durchführung der Video-Fernbehandlung ist im gemeinsamen Vertrag für die Einzeltherapien (PTE1(KJ) – PTE4(KJ)) verfahrensübergreifend möglich. Pro durchgeführter Sitzung via Fernbehandlung ist eine zusätzliche Vergütung in Höhe von vier Euro vorgesehen. Ab der fünften abgerechneten Fernbehandlungssitzung pro Quartal wird zusätzlich ein Strukturzuschlag mit 120 Euro vergütet.
Im Rahmen des Lenkungsausschusses hat der DGVT-BV darauf hingewiesen, dass bei der Video-Fernbehandlung besonderes Augenmerk auf die berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten gelegt werden sollte, damit die Behandler*innen sich in einem sicheren berufs- und sozialrechtlichen Rahmen bewegen und haftungsrechtlich abgesichert sind. So müssen einer Videobehandlung zum Beispiel immer eine angemessene Diagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung im unmittelbaren persönlichen Kontakt vorangehen. Ferner müssen Datensicherheit und Datenschutz sichergestellt sein.
Es wurde deshalb ein „Leitfaden zur (Video-) Fernbehandlung“ entwickelt. Dieser Leitfaden stellt dar, welche Anforderungen sozial- und berufsrechtlich von den Behandler*innen verpflichtend umzusetzen sind, wenn die psychotherapeutische Behandlung nach diesem Vertrag per (Video-) Fernbehandlung durchgeführt wird. Insbesondere stellt der Leitfaden die Vorgaben der Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg zur Durchführung von psychotherapeutischen Behandlungen mittels elektronischer Kommunikationsmedien dar und erläutert die Grundsätze der Empfehlungen zur internetbasierten Psychotherapie der Bundespsychotherapeutenkammer.
Derzeit setzen landesweit knapp 600 Behandler*innen dieses Versorgungskonzept um. Im Rahmen des Lenkungsausschusses wird der DGVT-BV die Vertragsumsetzung und –weiterentwicklung beobachten und inhaltlich begleiten. Dies dürfte insbesondere vor folgendem Hintergrund interessant sein:
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals soll nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums auch eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass Videosprechstunden als telemedizinische Leistung in der psychotherapeutischen Versorgung eingesetzt werden können. Angeblich soll der Bewertungsausschuss beauftragt werden, bis zum 1. April 2019 die notwendigen Voraussetzungen für die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu schaffen.
Die Pressemitteilung zum Vertragsstart finden Sie hier, den genannten Selektivvertrag mit der DAK- Gesundheit in Baden-Württemberg, aktuelle Informationen und Übersichten, Formulare und Teilnahmeerklärungen finden Sie hier.