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Günter Ruggaber & Steffen Fliegel

Was macht AusbildungsteilnehmerInnen zufrieden?

17. Januar 2007
 

Einleitung

Dass der Qualifizierungsweg für PsychotherapeutInnen beschwerlich ist, wurde verschiedentlich beschrieben. Vor allem die ökonomischen Bedingungen der Psychotherapieausbildung werden immer wieder als hoher Belastungsfaktor angeführt. Dabei werden sowohl die fehlende Vergütung im Rahmen der praktischen Kliniktätigkeit (PT 1) und die hohen Ausbildungsgebühren ins Feld geführt werden als auch die grundsätzliche Problematik, durch die Notwendigkeit einer postgradualen Ausbildung erst verspätet in die Erwerbstätigkeit eintreten zu können (vgl. Ditterich & Winzer 2003, Ruggaber 2005a). Als weiterer die Ausbildungszufriedenheit beeinträchtigender Faktor werden vielfach die in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen definierten Anforderungsinhalte angeführt. Hier werden z.B. die Redundanzen in der theoretischen Ausbildung für bereits klinisch ausgebildete DiplompsychologInnen kritisiert (Kröner-Herwig 2003). Außerdem sind die vorgeschriebenen zum Teil sehr hohen Umfänge einzelner Ausbildungsbausteine als fachlich nicht begründet angesehen worden (vgl. Fliegel 2003). Und schließlich wird insbesondere von AusbildungsteilnehmerInnen selbst eine bessere und v.a. transparentere Ausbildungsorganisation in den Ausbildungsstätten vor Ort  angemahnt (vgl. Jürgens 2003; Georgi 2006). Die sich an all diese Problembeschreibungen anschließende Frage ist allerdings bislang nicht überprüfbar beantwortet: Durch welche Maßnahmen lässt sich die Zufriedenheit der AusbildungsteilnehmerInnen verbessern?
An erster Stelle wird die Forderung nach Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen erhoben (vgl. Vogel et al. 2003). Gleichzeitig wird in der beschriebenen Debatte der Ruf nach stärkerer Kontrolle der Ausbildungsstätten laut. Letztendlich haben aber die Ausbildungsanbieter (die Ausbildungsstätten und ihre Träger) ein großes Interesse daran vor Ort die Zufriedenheit der TeilnehmerInnen und damit die eigenen Marktchancen zu erhöhen. Doch durch welche Maßnahmen kann dieses Ziel erreicht werden?

Politische Forderungen nach Veränderungen der Ausbildungsrahmenbedingungen

Kein Aspekt der Psychotherapieausbildung hat bisher wohl mehr politische Initiativen hervorgerufen als die Situation der AusbildungsteilnehmerInnen im Rahmen der praktischen Tätigkeit. Fach- und Berufsverbände, gerade auch die DGVT, wie auch Psychotherapeutenkammern sind verschiedentlich an Landesbehörden, Bundesgesundheitsministerium und an Klinikträger herangetreten und haben auf eine Verbesserung der Vergütungssituation im Rahmen der geforderten Kliniktätigkeit gedrungen. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di befasst sich in einer speziellen Arbeitsgruppe mit der Situation der so genannten PiAs (Psychotherapeuten in Ausbildung). Von dort wurden bereits verschiedentlich Positionen veröffentlicht und Initiativen gestartet, die auf eine Verbesserung der inakzeptablen Bedingungen abzielen.
Zuletzt hat sich sogar der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags mit einer entsprechenden Initiative von über 1500 AusbildungsteilnehmerInnen befasst, die aber leider nicht zu zielführenden Maßnahmen führte.
Aktuell ist auch die Debatte um die Möglichkeiten der Verzahnung von Studium und Ausbildung – v.a. um die Möglichkeit der Anrechnung von Vorleistungen - neu aufgelebt. Im Rahmen der Diskussion um die notwendige Neuregelung der Zugangsbestimmungen zur Ausbildung im Zusammenhang mit der Umstellung der Psychologiestudiengänge auf die BA/MA-Systematik ist verschiedentlich auf die sinnvolle Verknüpfung dieser Neuregelung mit der Eröffnung von Möglichkeiten zur Anrechnung von bereits im Studium erworbener Theoriekenntnisse hingewiesen worden (vgl. Ruggaber 2005b). Die Landespsychotherapeutenkammer NRW hat in einer Position zur Frage der Zugangsregelung diese Forderung z.B. ebenso aufgenommen wie die DGVT (vgl. www.dgvt.de/Die_Neuordnung_der_Psychologie.2249.0.html ).
Leider geht die Motivation zur Gesetzesänderung von Seiten der zuständigen politischen Instanzen derzeit gegen Null. Trotzdem sind politische Aktivitäten zu diesen Themen weiterhin sinnvoll und wichtig. Die Zukunft des gesamten psychotherapeutischen Berufsstandes hängt davon ab, dass die Ausbildungsbedingungen auch für zukünftige Generationen attraktiv bleiben. Für alle zuständigen und betroffenen Gruppen, für alle Fach- und Berufsverbände wie auch für die Psychotherapeutenkammern sollte dieser Aspekt Anlass genug sein, sich mit aller Intensität für Verbesserungen der Rahmenbedingungen einzusetzen. Denn gerade bei den beiden beschriebenen Forderungen nach Bezahlung der praktischen Tätigkeit und nach Anrechnungsmöglichkeiten für bereits erbrachte Vorleistungen besteht unter allen Beteiligten im Ausbildungsbereich weitgehende Einigkeit.
Gleichzeitig sollte allerdings nicht erwartet werden, dass diese Veränderungen der Rahmenbedingungen genügt, um die Zufriedenheit der TeilnehmerInnen ausreichend zu verbessern. Der Blick auf die wenigen Ausbildungsstätten, die das Glück haben, viele bezahlte Klinikplätze anbieten zu können, zeigt zum Beispiel, dass die TeilnehmerInnenzufriedenheit hier nicht erkennbar von anderen Ausbildungsstätten abweicht. Entsprechendes belegen z.B. die Ergebnisse der internen Zufriedenheitsevaluationen von der Ausbildungszentren im Ausbildungsverbund von  DGVT und FernUniversität Hagen (s.u.). Die Veränderung der Rahmenbedingungen ist nicht nur sinnvoll und wichtig sondern unabdingbar, Zufriedenheit hat aber zumindest noch weitere Wurzeln.

Ist Kontrolle besser?

Ausbildungsstätten für Psychotherapie haben alle ein aufwendiges Anerkennungsverfahren durchlaufen und unterstehen kontinuierlicher Kontrolle durch die jeweils zuständige Landesbehörde. Diese überwachen in erster Linie, ob bei der Ausbildungsdurchführung das Psychotherapeutengesetz bzw. die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen beachtet werden und legen dabei entstehende Interpretationsspielräume fest. Außerdem nehmen diese Behörden als Landesprüfungsämter durch die in Landeshoheit durchgeführten Approbationsprüfungen und die damit verbundene Definitionsmacht über Prüfungsinhalte und Prüfungsablauf  indirekt erheblichen Einfluss auf die konkrete inhaltliche Ausbildungsausgestaltung. Nach anfänglichen Problemen, die zu großen Teilen mit dem für alle Beteiligten neuen Aufgabengebiet zusammenhingen, hat sich in den Bundesländern mittlerweile in der Regel eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Ausbildungsstätten und Aufsichtsbehörden etabliert, die eine geordnete und gleichzeitig praktikable Ausbildungsdurchführung sicherstellt. Zwar führt die Länderhoheit zu vereinzelten Abweichungen bei der Interpretation von Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen - durch die Kooperation der Landesbehörden bleiben diese Abweichungen aber weitgehend überschaubar und damit die Bundeseinheitlichkeit der Ausbildungsbedingungen gewährleistet. Als positiv anzusehen ist es, dass sich die Aufsichtsbehörden insbesondere auf die Seite der Auszubildenden stellen und mit der staatlichen Arbeit über eine gute Ausbildung wachen.
Lediglich die Ausgestaltung der schriftlichen Prüfung, mittlerweile wird diese zentral durch das von allen Bundesländern beauftragte Institut für pharmazeutische und medizinische Prüfungsfragen (IMPP) in Mainz vorgenommen, bleibt nach wie vor Gegenstand von Kritik (vgl. Liebeck 2003).   
Die eingangs beschriebenen grundsätzlichen Belastungen, die eine solche Ausbildung mit sich bringt, der hohe zeitliche und finanzielle Einsatz, den Sie fordert und die in ihrer Gesamtheit doch recht komplexen formalen und inhaltlichen Anforderungen, denen sich AusbildungsteilnehmerInnen gegenüber sehen, lässt Verständnis dafür aufbringen, dass vereinzelt der Wunsch auch nach verstärkter Kontrolle von außen laut wird. In letzter Zeit ist nun immer wieder thematisiert worden, ob hier eine Art Aufsichts- und Kontrollfunktion durch die Psychotherapeutenkammern hilfreich sein könnte. Teilweise wird dies auch direkt aus den Kammern selbst in die Diskussion gebracht; landespolitische Entwicklungen, wonach tatsächlich bisherige Aufgaben der Landesbehörden an die Kammern delegiert werden (z.B. in Niedersachsen), bringen weitere Dynamik in diese Debatte. In einem ersten Schritt haben mittlerweile die meisten Landespsychotherapeutenkammern Satzungsänderungen auf den Weg gebracht um AusbildungsteilnehmerInnen die Möglichkeit zur Kammermitgliedschaft zu eröffnen.
So verständlich die Hoffnung auf mögliche Unterstützungen bei der konkreten Ausbildungsumsetzung durch die Kammern ist, genauso skeptisch sollte man bezüglich der Aussichten sein, dass sich diese Hoffnungen erfüllen lassen.  Die Psychotherapeutenkammern sind selbst sehr junge Einrichtungen, die sich nach wie vor im Aufbauprozess befinden. In der Psychotherapeutenschaft hat sich mittlerweile auch viel Enttäuschung breit gemacht über die Möglichkeiten der Psychotherapeutenkammern, die ihre Gründung für die (Zwangs-)Mitglieder gebracht hat. Ein zentrales Problem, das fast zwangsläufig solche Enttäuschungen hervorruft, liegt hier in der Doppelfunktion, die Kammern auszufüllen haben: Neben der demokratisch legitimierten Funktion als Selbstverwaltungsorgan der approbierten PsychotherapeutInnen befindet sich die Kammer auch in einer Aufsichtsrolle, in der sie der Anforderungen von Gesetzesvorschriften wie z.B. den Heilberufekammergesetzen umsetzen und deren Einhaltung sicherstellen muss. Deshalb werden Beschlüsse der Kammervertreterversammlungen immer auch von den zuständigen Landesministerien geprüft. Die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Einführung von Fortbildungsordnungen geben hier für eine etwaige zukünftige Rolle der Kammern im Ausbildungsbereich ein aufschlussreiches Beispiel ab. Die Operationalisierung des notwendigen und unabdingbaren Ziels, eine hohe Qualität der psychotherapeutischen Versorgung durch eine kontinuierliche Fortbildungsverpflichtung für PsychotherapeutInnen zu gewährleisten, hat in der Umsetzung durch die Kammern letztlich zu immensem bürokratischen Aufwand geführt, der von den Betroffenen als vielfach übertrieben und nicht zielführend erlebt wird und dessen Effekte bezüglich der angestrebten Ziele bisher nicht nachgewiesen worden sind.
Auch ihre politische Verfasstheit der Psychotherapeutenkammern spricht gegen eine Aufsichtsrolle der Kammern in der Ausbildung. In den Vertreterversammlungen aller Bundesländer sitzen eine große Zahl gewählter Delegierter, die gleichzeitig wichtige Funktionen bei Ausbildungsanbietern einnehmen. Dadurch muss befürchtet werden, dass die bestehende Konkurrenzsituation auf dem Ausbildungsmarkt nicht unerheblichen Einfluss auf die Entscheidungsfindung in den Kammern haben würde. Hier können die derzeitigen Landesaufsichtsbehörden sicher eine größere Unabhängigkeit und Objektivität garantieren.
Aus unserer Sicht spricht also Vieles dafür, die Aufsicht bei den Landesaufsichtsbehörden zu belassen, die sicher eine größere Unabhängigkeit und Objektivität garantieren können.

Selbstkontrolle als Notwendigkeit

Durch ein aufwändiges Anerkennungsverfahren hat der Gesetzgeber den Ausbildungsstätten die Legitimation erteilt, Psychotherapieausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz anbieten zu dürfen. Dabei wurden alle wesentlichen Bereiche bis ins Detail geprüft, damit die Anbieter nun weitgehend eigenverantwortlich, doch weiter unter der staatlichen Aufsicht arbeiten können.

Der so geschaffene Markt für Psychotherapieausbildungen stellt ein erfreulich breites und vielfältiges Angebot zur Verfügung. Interessierte können zwischen verschiedenen Ausbildungsstätten mit den zugelassenen Vertiefungsrichtungen und unterschiedlichen Träger- und Organisationsformen auswählen. Ausbildung ist an Standorten möglich, die eng an Hochschulen, Kliniken oder auch FHs angebunden sind, die eine eigenständige Trägerschaft oder eine Anbindung an Fachverbände haben. Es gibt hierbei unterschiedliche Organisations- und Gebührenmodelle, so dass die Entscheidung vielleicht nicht ganz einfach, dafür aber auf einer breiten Basis an Möglichkeiten gefällt werden kann. Neben dem Kostenaspekt, der immer auch mit der Höhe der Vergütung bestimmter Ausbildungsleistungen verbunden ist, rücken hier zwangsläufig die Qualität des jeweiligen Ausbildungsangebots und der angebotene Service der Ausbildungsstätten gegenüber den „Kunden“ in den Mittelpunkt. Die finanziellen Ausbildungsbedingungen unterscheiden sich nicht so stark zwischen den Anbietern - zumindest innerhalb desselben Vertiefungsgebiets - so dass eben vor allem der Qualitätsaspekt zentral an Bedeutung gewinnt. Hier bieten grundsätzlich die Prüfungsergebnisse, die die AbsolventInnen der jeweiligen Ausbildungsstätten erzielen, einen Qualitätshinweis. Allerdings kann zum derzeitigen Zeitpunkt eine differenzierende Aussagekraft der bisherigen Prüfungsergebnisse noch nicht ausgemacht werden (vgl. Scherer et al. 2005). Die Praxis zeigt hingegen, dass die Zufriedenheit der AusbildungsteilnehmerInnen mit ihrer Ausbildungsstätte bereits jetzt einen Einfluss auf die nachfolgenden Generationen ausübt. Der in erster Linie durch Mundpropaganda generierte Ruf einer Ausbildungsstätte wird von InteressentInnen doch häufig in den Entscheidungsprozess über die richtige Ausbildungsstätte einbezogen. 

Das wissen auch die Betreiber von Ausbildungsstätten und folgerichtig entsteht ein buntes Bündel an Maßnahmen, die dort entwickelt werden, um die Zufriedenheit ihrer AusbildungsteilnehmerInnen zu erhöhen.

Vereinfacht ausgedrückt kann man sagen, dass sich eine Ausbildungsstätte auf Dauer unzufriedene TeilnehmerInnen nicht leisten kann. Diese Tatsache wird sich in der Zukunft wohl eher noch stärker bewahrheiten und bietet somit einen hervorragenden Ansatzpunkt um eine effektive Verbesserung bei den direkt von der einzelnen Ausbildungsstätte zu verantwortenden Ausbildungsbedingungen erreichen zu können. Es ist dabei auch zu erwarten, dass der erfreulicherweise gute Informationsaustausch zwischen den Ausbildungsanbietern dazu führen wird, dass die hier besonders erfolgreichen Anbieter gewisse Trends setzen können und deren Maßnahmen von anderen übernommen bzw. angepasst werden. Da es auch sehr schwer ist, die optimalen Bedingungen für Ausbildungsstätten theoretisch zu definieren, ist es sehr zu begrüßen, dass die Ausbildungsstätten hier derzeit unterschiedliche Wege bei der Verbesserung ihres Angebots gehen. So können in der Praxis nach und nach die erfolgversprechendsten Konzepte entwickelt werden und eine Verbesserung der Ausbildungsbedingungen insgesamt ist zu erwarten.

Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungszufriedenheit im Verbund der Ausbildungszentren von DGVT und FernUniversität Hagen

Die bisher gemachten Erfahrungen mit Qualitätssicherungs- bzw. Qualitätsverbesserungsmaßnahme dieses Ausbildungsverbunds (vgl. Ruggaber et al. 2005) sind bereits heute recht ermutigend.
Das Kernstück dieses Konzepts bildet eine jährlich durchgeführte Befragung aller AusbildungsteilnehmerInnen über die Zufriedenheit mit dem jeweiligen Ausbildungsangebot. Dabei wird mit 31 Fragen, welche auf einer fünfstufigen Skala bzgl. der Zufriedenheit einzuschätzen sind, differenziert nach unterschiedlichen Ausbildungsbestandteilen gefragt. Alle Ausbildungsbausteine werden hier hinsichtlich mehrerer Zufriedenheitsaspekte erfasst. So werden zu den einzelnen Angeboten Fragen zur Organisation, zu den Inhalten und der Arbeitsweise und zur Kompetenz der Lehrkräfte erfragt. Dieser quantitative Teil wird ergänzt durch die Möglichkeit zur differenzierten qualitativen Rückmeldung konkreter Aspekte (z.B. „Was sollte sich verändern?“ oder „Was ist hilfreich?“). Nach einer zentralen und bundesweiten Auswertung erhält jedes Ausbildungszentrum sowohl das detaillierte quantitative Ergebnis seiner Lehrgänge wie auch die Aufbereitung der qualitativen Anmerkungen zurückgemeldet. Das quantitative Ergebnis, aufgeschlüsselt nach Lehrgängen und im Gesamtüberblick des jeweiligen Ausbildungszentrums kann außerdem mit dem Gesamtmittelwert über alle Ausbildungszentren verglichen werden. Von zentraler Bedeutung für die Verbesserung der Ausbildungsqualität ist der Austausch mit den Lehrgängen über die Ergebnisse. Die regionalen Ausbildungsleitungen stellen die Ergebnisse in den Lehrgängen vor und besprechen die konkreten Hintergründe des Ergebnisses. Es wird dann versucht, Verbesserungsmaßnahmen zu besprechen und umzusetzen. Durch die jährliche Wiederholung der Befragung lassen sich dann die Effekte der Maßnahmen überprüfen. Begleitet wird dieser Evaluationsprozess schließlich durch einen anonymisierten Austausch über die Gesamtergebnisse auf Bundesebene während den jährlichen Arbeitstreffen mit den LehrgangssprecherInnen. Darüber hinaus ist die Gesamtevaluation dieser Zufriedenheitsbefragung auch ausführliches Thema während der zweimal jährlich stattfindenden Arbeitstreffen aller Leitungen im Ausbildungsverbund von DGVT und Fernuniversität. Dort wird sehr offen, konstruktiv und kooperativ über die Sorgenthemen in den einzelnen Ausbildungszentren gesprochen und gemeinsam wird nach spezifischen Lösungen gesucht.
Erste Hinweise aus einem begleitenden Forschungsprojekt (vgl. Jäger 2006) zum Nutzen und zur Reliabilität und Validität des eingesetzten Instruments legen bereits nahe, dass hiermit differenziert und effektiv unterschiedliche Schwachstellen bei der Ausbildungsdurchführung ermittelt und behoben werden können. Zusammen mit weiteren Evaluationsmaßnahmen und –projekten (regelmäßige Evaluation der Theorieseminare; Forschungsprojekt zur Supervisionsqualität; Abschlussbefragung, Follow up etc.) sehen somit die beteiligten Ausbildungszentren in dieser Zufriedenheitsevaluation ein geeignetes Mittel um Verbesserungen der Ausbildungsorganisation erreichen zu können.

Fazit

Wir haben ein wichtiges und TeilnehmerInnen-orientiertes Vorgehen beschrieben, das im Verbund mit den weiteren Maßnahmen der Qualitätsevaluation und –sicherung die Wünsche und Bedürfnisse der Auszubildenden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben an die erste Stelle setzt. Diese weiteren Maßnahmen sind u.a. die bundesweiten Arbeitstreffen der LehrgangssprecherInnen und der Leitungen der Ausbildungszentren sowie die Evaluationen der einzelnen Ausbildungsbausteine und der Gesamtausbildung zum Abschluss der Ausbildung und im Follow-up.
Die belastenden Rahmenbedingungen der Ausbildung gefährden nach wie vor die Zukunft des psychotherapeutischen Berufsstandes. Alle Betroffenen und Zuständigen sollten deshalb mit aller Anstrengung auf Verbesserungen dieser Rahmenbedingungen hinwirken. Die fehlende Bezahlung der praktischen Tätigkeit und die fehlende Möglichkeit zur Anrechnung bereits erworbener Vorkenntnisse sind hier wohl die dringlichsten Themen.
Bei der staatlichen Aufsicht hat sich die Zusammenarbeit mit unabhängigen und neutralen Landesämtern sehr bewährt und dies sollte auch Bestand haben.
Die Ausbildungsstätten selbst sind aufgerufen mit großem Engagement ihrer Selbstverantwortung gegenüber den Auszubildenden gerecht zu werden und die eigenen Verbesserungspotentiale auszumachen. Da dies angesichts des Ausbildungsmarkts in ihrem eigenen - auch wirtschaftlichen - Interesse ist, sind solche Entwicklungen zukünftig auch verstärkt zu erwarten. Wünschenswert wäre es sicher, dass die Ausbildungsverbünde (im VT-Bereich z.B. Unith, DVT, DGVT/Fernuni) und die Ausbildungsstätten in den Regionen hier enger zusammenarbeiten – die Kommunikationsplattformen auf Bundes- und Landesebene sind in der Regel vorhanden.
Die Erfahrungen im Ausbildungsverbund von DGVT und FernUniversität Hagen legen dabei nahe, dass eine verantwortliche Einbeziehung der AusbildungsteilnehmerInnen, die ja bereits über ein qualifizierendes abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen, besonders effektiv und Erfolg versprechend ist.

Literatur

Ditterich, K. & Winzer, A. (2003). Die Ausbildung aus der Sicht der TeilnehmerInnen. In A. Kuhr & G. Ruggaber (Hrsg.), Psychotherapieausbildung – Stand der Dinge (S. 129-144). Tübingen: dgvt-Verlag.

Fliegel, S. (2003). Eine erste Bilanz – Erfahrungen und Vorschläge aus Sicht der Ausbildungsstätten. In A. Kuhr & G. Ruggaber (Hrsg.), Psychotherapieausbildung. Der Stand der Dinge (S. 23-28). Tübingen, DGVT-Verlag.

Georgi, C. (2006). Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten – in Vollzeitform attraktiv und lohnenswert? Ein Erfahrungsbericht verbunden mit der Frage nach Kompetenzen und Anforderungen aller Beteiligten. Verhaltenstherapie und psychosoziale Praxis, 38 (2) 379-395.

Jäger, R. (2006). Qualität in Sicht?! – Evaluation von QS-Maßnahmen in der Verhaltentherapieausbildung. Vortrag auf dem 16. Kongress für Klinische Psychologie, Psychotherapie & Beratung. Berlin: DGVT.

Jürgens, A. (2003). Bericht zur aktuellen Ausbildungssituation. Verhaltenstherapie und psychosoziale Praxis, 35 (11), 43-46.

Kröner-Herwig, B. (2003). Psychotherapie: Die theoretische Ausbildung nach PsychThG und APrV. In A. Kuhr & G. Ruggaber (Hrsg.), Psychotherapieausbildung. Der Stand der Dinge (S. 51-53). Tübingen, DGVT-Verlag.

Liebeck, H. (2003). Gegenstandskatalog und mündliche Prüfung. In A. Kuhr & G. Ruggaber (Hrsg.), Psychotherapieausbildung. Der Stand der Dinge (S. 153-160). Tübingen, DGVT-Verlag.

Ruggaber G., (2005a). Psychotherapieausbildung in Deutschland fünf Jahre nach Einführung des Psychotherapeutengesetzes. In A.-R. Laireiter & U. Willutzki (Hrsg.), Ausbildung in der Psychotherapie. Göttingen, Hogrefe.

Ruggaber, G. (2005b). Die Neuregelung des Zugangs zur Psychotherapieausbildung in der Folge der Einführung von Bachelor-/Master-Studiengängen in Psychologie: Eine ausbildungspolitische Chance? Verhaltenstherapie und psychosoziale Praxis, 37 (3), 651-653.

Ruggaber, G., Kuhr, A., Dresenkamp, A. & Adam, R. (2005). Qualität in der Psychotherapieausbildung. Verhaltenstherapie und psychosoziale Praxis, 37 (2), 327-333.

Scherer, U., Mayer, K., Neuser, J. (2005). Die schriftliche Prüfung nach dem Psychotherapeutengesetz: Ergebnisse und Analysen. Psychotherapeutenjournal, 2/2005, 212-221.

Vogel, H., Ruggaber, G. & Kuhr, A. (2003). Wünsche an die Novellierung der gesetzlichen Ausbildungsvorgaben. In A. Kuhr & G. Ruggaber (Hrsg.), Psychotherapieausbildung. Der Stand der Dinge (S. 175-190). Tübingen, DGVT-Verlag.

Weblinks:

Neuordnung der Psychologie-Studiengänge – eine Übersicht: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.dgvt.de/Die_Neuordnung_der_Psychologie.2249.0.html